Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von IwanHoe, 8. Juni 2009 .

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  1. 8. Juni 2009
    also leute... ich war jetzt 3 wochen im urlaub! ich bin am 15.5(freitag) gefahren.... ich hätte eigentlich noch 3 tage schule gehabt , also mo di mi, und da wäre so eine exkursion mit meinem wirtschaftskurs... ich hab mich natürlich nciht beurlauben lassen sondern auf krank gemacht und bin einfach gefahren!
    ok soweit so gut, jetzt haben wir aber so eine community hier (wie myspace, nur für die region hier halt) und da hab ich in meinen "status"(den jeder sehen kann) geschrieben, dass ich mit den atzen am strand chille...und naja im gästebuch von ner freundin auch gesagt dass ich auf krank mach! hab mir nix dabei gedacht ,ich weiss schon etwas blöd, vor allem weil die wirtschaftslehrerin auch in der community ist wegen so nem projekt und da zufällig drübergestolpert ist. jetzt hat sie mir gleich ins gästebuch geschrieben "DAS WIRD ÄRGER GEBEN. WORAUF DU DICH VERLASSEN KANNST" (ja mit caps ). also heute erster schultag und ich hab sie gleich in den ersten 2 stunden, sie macht die erste stunde normal unterricht und ist nicht sauer oder so.. sagt dann in der pause, so wir haben jetzt nen termin, und schleppt mich tatsächlich zur rektorin. die natürlich toternst und alles... naja jedenfalls sagt sie dann irgendwann dass sie das zur anzeige bringen wird beim amt für schule oder so und dass da die tage mal n brief kommen wird mit ner geldstrafe!

    nebenbei, ich bin in der 12. jgst und volljährig...

    habt ihr schon solche erfahrungen gemacht? kann die mir da wirklich was? kennt sich da einer mit den gesetzen aus?

    freue mich auf antworten
     
  2. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Kann dir in erster Linie niemand nachweisen. Wenn du krank warst und volljährig bist, reicht es eine Bescheinigung nachzureichen, die bestätigt, dass du nicht zur Schule gehen konntest. Diese muss natürlich von dir unterschrieben werden.

    Die Sache mit der Community ist privat und somit nicht rechtlich durchsetzbar, da du sagen könntest, dass du gehacked wurdest und/oder es einfach geschrieben hast, um anzugeben bzw damit dir niemand auf die Nerven geht. Über deinen wahren Status wissen nur deine Eltern bescheid/wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, nur du.

    Die Rektorin hat natürlich das Recht Anzeige zu erstatten und Geld einzufordern, da du nicht mehr schulpflichtig bist und dadurch Bearbeitungskosten (frag mich nicht, wie es wirklich heißt) entstanden sind. Aber so etwas habe ich persönlich erst in Extremfällen erlebt, also bei Schülern, die auch mal 2-3 Wochen blau gemacht haben.

    Du dürftest da nichts zu erwarten haben, es sollte dir jedoch eine Lektion sein, dass du es beim nächsten mal geschickter anstellst


    Edit: Ich hoffe ich konnte dir da etwas weiter helfen.
    LG
     
  3. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    also eigtl kann sie dir nichts da du 18 bist und somit nicht mehr schulpflichtig bist ergo, kannst dir entschuldigung etc. selber schreiben

    wende dich vllt mal an wen der sich damit auskennt
     
  4. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Ah , ich habs grad net gecheckt...du hast gar kein Attest richtig?

    Dann schreib dir selbst ne Entschuldigung und gut. Wegen 3 Tagen sich so anzupissen...bei uns hatten einige 160 Fehlstunden zum größten Teil unentschuldigt und haben nen gutes Abi hingelegt
     
  5. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)


    Richtig.
    Und wenn sie wirklich Probleme machen sollte, könntest du ja mal einen "Doc Holiday" in deiner Nähe suchen, der kann ja im Nachhinein noch "bestätigen" das du Krank warst zu der Zeit.

    Nur wie du das noch geschrieben hast in myspace ist echt dämlich, sry
     
  6. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    bei uns is es so, dass wir so ein büchlein hatten, also jeder schüler ab der 12. klasse.

    dort werden die fehlzeiten eingetragen (jedes fach) und vom jeweiligen lehrer unterschrieben.
    gab bei miri auch keine probleme wenn ich mal 2 tage nicht da war^^

    und zu der away nachricht in dem forum: sag doch einfach du hast es halt iwie zum spass reingeschrieben, angeberei oder sowas, oder es war jdm anders, bruder oder so.

    denk dann können die dir nicht mehr als vllt sauer sein
     
  7. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Die können wirklich nichts machen, da du ja eine Entschuldigung hattest. Ich frag mich gerade, was das für Ferien sind, dass du 3 Wochen frei hattest ^^

    Aufjedenfall einfach behaupten, dass du krank im Bett lagst und das aus Spaß geschrieben hast, um die anderen zu veräppeln.
     
  8. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Also von der rechtlichen Seite her wenn du bzw. Sie das durchzieht stehst du sehr gut da.
    Selbst wenn du Blau gemacht hast kann dir das keiner nachweisen.
    Sollte Sie wirklich Anzeige erstatten was ich nicht glaube kann Sie damit nicht weit kommen.

    Sollte Sie wirklich eine erstellen und du doch wiedererwarten Post bekommen gehst du erneut zur Direktorin hin und sagst ihr dass sie entweder die Anzeige zurückziehen soll oder du in einen Rechtsstreit gehen wirst.

    In diesem Rechtsstreit denen es nicht geben wird würdest du Recht bekommen da keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden müßte aus dem Grunde das der Unterricht nicht dir gegolten hat sondern der allgemeinheit und du damit niemanden geschadet hast.

    So dont worry.

    BW wäre nett.
     
  9. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    wird glaub ich echt nicht schlimm!
    bin mal gespannt was da kommt und ob da was kommt.. und je nachdem werd ich dann reagieren... danke schonmal für die antworten
     
  10. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Natürlich kann sie ihm was, zb nicht zum abitur zulassen. Ist einem bei uns wegen sowas passiert
     
  11. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    sie muss die entschuldigung aber nicht annehmen, wenn sie begründete zweifel hat

    mal ganz davon abgesehen, dass man auch mit 18 nicht einfach 3 wochen fehlen kann
     
  12. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Das ist jetzt die Frage, ob er 3 Tage oder 3 Wochen gefehlt hat. Kommt irgendwie im Text nicht so wirklich gut rüber....deswegen gehe ich mal von den 3 Tagen aus, an denen er zur Exkursion hätte fahren müssen, oder?
     
  13. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    jep.. also urlaub war für 3 wochen gebucht. wir hatten 2,5 wochen pfingstferien! und die 3 tage hab ich einfach blau gemacht und naja für die isses halt offensichtlich dass ich da im urlaub war....

    edit: aber die rektorin hat gar nichts gesagt von wegen abitur nicht zugelassen oder sowas sondern nur dass sie das weiterleitet und ich da die nächsten tage einen wisch mit ner strafe bekomme!
     
  14. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)


    Sag doch einfach dass sie das nicht beweisen könnte. Du hättest das einfach so in der Community reingeschrieben um dich cool zu fühlen, doch tatsächlich lagst du mit 40° Fieber im Bett.... Aber leugne das nicht !
     
  15. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    oh naja ich dachte 3 wochen hast du gefehlt. 3 tage sind kaum schlimm.
    ich würd behaupten, der account wurde gehackt, bruder schwester war dran, die nachricht war uralt oder halt ein gag, wie schon gesagt.
     
  16. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    Eine Entschuldigung ist nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben steht.
    Es liegt immer im ermessen des Lehrer bzw. der SChule, ob er bzw. sie die Entschuldigung anerkennt.

    Nur mit einem ärtzlichen Attest bist du auf der sicheren Seite.

    In den meisten Schulen ist es ab 3 Tagen sogar obligatorisch. Schau dort am besten in die Schulordnung. Dort sollte dies drin stehen.

    Des Weiteren kann deine Schule immer verlagen, dass du ein Attest vom Arzt bringst.

    Viel passieren kann dir aber trotzdem nicht.
    Es gibt im schlimmsten Fall einen Vermerk in deiner Akte, dass du die Schule geschwänzt hast.
     
  17. 8. Juni 2009
    AW: Ärger wegen unerlaubter Fehlzeit (BW)

    joa gut reicht jetz ...
    hatte eigentlich gehofft, dass jemand mal ähnliches mitgemacht hat.
    mal gucken was auf mich zukommt, wird schon klar gehen.

    danke leute

    closed
     
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