Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Vice City, 9. Juni 2009 .

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  1. 9. Juni 2009
    Hey leute,
    ich möchte meinen 18. B.day am Freitag an einem See in meiner Stadt feiern.
    Ca 30 Leute sind eingeladen, davon ist blos einer 18 und ich natürlich noch.
    Wie sieht das jetzt aus, wenn ich den harten alkohol den leuten unter 18 gebe?
    Habe gehört, dass die security mal ab und zu vorbeischaut...Kann die mir dann was?
    Wie schauts aus,wenn man in der öffentlichkeit(is ja der see) trinkt?
    Viele nutzen den see zum grillen und zum bissl saufen....
    Aber das schlechte daran is, dass die security manchmal vorbeikommt...
    was würde dann auf mich zukommen?wie kann ich es verhindern?Ich mein, besoffen sein darf ich ja oder?
     
  2. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    Yo, aber du als Volljähriger und dein Kollege dürfen dem Rest keine "harten Sachen" geben, sonst macht ihr euch strafbar.
    Von daher ist das nicht so geschickt, wenn die meisten noch alle u18 sind.

    An einem See ist normalerweise viel Platz, d.h. falls Securitys/Polizei kommen, wird das sicherlich jmd. sehen, dann nehm einfach en paar Kästen Bier mit für die u18 Leute.

    Wenn jmd. kommt einfach den harten Alk verschwinden lassen, bzw selbst in die Hand nehmen!

    so far sn00p
     
  3. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    also zur rechtslage kann ich dir nichts sagen...
    nur weiss ich das bei uns die polizei net so streng ist....
    und kann es auch verstehen wenn du dir sorgen machst...
    aber die leute die unter 18 sind können ja auch bier getrunken haben und damit machst du dich dann nich strafbar..
    naja bei uns is es soo das sogar die kleinen blagen sich den dicken wodka/korn oder die ganz harten sogar den jimmi einkippen...
    naja denke solange die nich soo viel saufen das sie in der ecke rumliegen kotzen bzw leute belästigen wird da soo schnell auch niemand was gegen machen... und selbst wenn .. dann heisst es halt sie haben nur bier getrunken
    is zwar nich sehr hilfreich aber immerhin nen tipp


    Mfg Teboy007
     
  4. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    bei uns is das so das der security alk egal ist, doch wenn das ordnungsamt kommt lässt du besser den harten alk schnell verschwinden oder nimmst ihn selbst in die hand
    hab schon einpaarmal miterlebt dass das ordnungsamt minderjährige mit wodka erwischt hat und diese einfach genommen hat und vor deren augen einfach weggeschüttet hat


    machs einfach, was soll schon großartig auf dich zukommen ?
    wenn die dich anschnauzen weil du angeblich für die minderjährigen hochprozentiges gekauft hast sagst du einfach du hättest es für dich gekauft und die hätten es sich ohne deine erlaubnis genommen ..
    da kann dir niemand was beweisen, solange deine kiddies das maul halten

    aber da geht auch niemand strafrechtlich gegen vor, das wäre viel zu viel arbeit und die anzeige wäre sowieso wegen mangel an beweisen oder so fallen gelassen
     
  5. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    du darfst denen das geben.
    In deutschland dürfen sogar 6 jährige in begleitung und erlaubnis der eltern vodka trinken.
    dur wenn den dann was passiert z.B. alkoholvergiftung geht das auf deine kappe.
    Ob ihr das an dem see machen dürft müsstest du in deiner stadt nachfragen das kann die hier keiner sagen.
    aber wenn du sagst da ist manchmal auch sowas dann geht das wohl in ordnung , und wenn sicherheits beamte kommen einfach gut benehmen .dann steht der party nichts im wege.
     
  6. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    Nein, ganz sicher nicht. Es dürfen noch nichtmal 17 jährige Kinder mit ihren Eltern in einen Film ab 18 (ich weiß das, sitze im Kino an der Kasse)! Es ist ja nicht so, dass die FSKs und die Gesetze einfach von der Institution Familie aufgehoben werden können/dürfen.

    Ich würde schon direkt so planen, dass es nicht ganz so aussieht als wärst du der Kopf der Geschichte. Du hast zwar Geburstag, aber das soll ja nichts heißen. Wenn jemand kommen sollte, dann kannst du einfach sagen, jeder ist für das was er trinkt selbst verantwortlich. Sollte die Polizei oder sonstjemand dann einen 16jährigen mit Vodka sehen ist es nicht dein Bier (Wortwitz ).
    Es könnte dir aber passieren, dass die Partygesellschaft nach 0 Uhr aufgelöst wird. Dann sitzt du da mit deinem volljährigen Kumpel alleine. Dagegen kannste nicht viel machen.

    LG
    Sammy
     
  7. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    Es ist doch immer das Gleiche. So lange man sich nicht erwischen lässt ist alles in bester Ordnung

    Leider hat man meistens das Pech, dass irgendwelche Leute über die Strenge schlagen und mit ner schönen Alkoholvergiftung im KH landen. Spätestens dann kommen auch die Herren der Polizei vorbei und sollte es dann nach 0 Uhr sein, werden, wie schon erwähnt, alle u18 nach Hause geschickt.

    Ich würde sagen: No risk, no fun.
     
  8. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    nur die die schon 18 sind, also du und dein freund dürfen harten alkohol trinken. alle anderen die noch unter 18 und älter wie 16 sind dürfen bier trinken. aber ich würde es net riskieren den schnaps an minderjährige auszuschenken wenn da security is, das wär mir zu riskant.
    aber ansonsten dürfte die party bei normaler lautstärke keinen stören, wenn ihr halt nicht übertreibt.
    aus erfahrung ist es besser irgendein vereinsheim oder ähnliches zu mieten, da guckt normalerweise niemand vorbei, da is dass dann auch mit dem harten alkohol kein problem. nur du musst darauf achten, dass nix passiert du bist veranstalter und bist volljährig!

    viel spaß
     
  9. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    Manchmal frage ich mich wirklich wie man auf solche Ideen kommt ?(
    Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
    § 9 Alkoholische Getränke
    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
    1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
    geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
    2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
    (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
    begleitet werden.
    -----------------------

    Zum Thread: Ich würd mir da keine großen Gedanken machen.
    Schau, dass sich niemand übermäßig besäuft und/oder danebenbenimmt und wenn jemand kommt nicht eine Pyramide aus 25 Flaschen Apfelkorn dasteht, dann wirds da schon keine Probleme geben. Falls jemand was sagt würde ich mich versuchen weitgehend rauszuhalten, idR bekommt nur derjenige was zu hören, der konsumiert hat (was zwar eigentlich nicht richtig ist, meist wird es aber so gehandhabt). Meistens gibts ja auch nur ne Moralpredigt, wenn überhaupt

    GreetZ, ~Br4inP4in~
     
  10. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    also Grundsätzig dürfen Personen unter 18 in der Öffentlichkeit keinen alcohol mit zu vielen Prozenten trinken! Du kannst natürlich sagen das dir der ganze Alkohol gehört und das die anderen davon nicht trinken, jedoch ist das nicht immer so einfach wenn man so viel alkohol hat!

    mfg
     
  11. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    pack das harte zeug in ne kühlbox oder sonstige behälter und stell sonst halt bierkisten hin.

    ich nehem an, dass ihr das zeug dann eh mischen werdet und was dan letztendlich im becher von den leuten ist wird da kaum jemand kontrollieren.

    macht nich zu viel lärm, schmeisst keine falschen oder ähnliches rum un dann wird man euch schon in ruhe lassen.
     
  12. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    soooo schlimm ist es nicht
    klar darfst du den minderj. keinen harteh alk geben
    aber wir wurden letztens auch von der polizei besucht
    kumpel hatte sogar den vodka in der hand
    hat aber gesagt das er den nur festhält
    musste dann zwar pusten aber mehr auch nicht
    von daher haltet einfach die augen auf und schaut ob die polizei kommt
    wenn ja sollten die minderj. einfach ein bier nehmen und dann wird auch nichts passieren
    wünschen ne geile feier
     
  13. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    was DÜMMERES hab ich noch nie gehört.
    Hartstoff darf erst ab 18 konsumiert werden ganz einfach, es ist im Jugendgesetz so verankert und gut ist.
    Ich würde den ALk einfach versteckt lassen in ner kühlboxx, wer was will nimmt sich was und wenn da jemand vorbeiguckt und wissen will was da drin ist sagste das ist deins und das von deinem freund, paar kästen Bier dann wirkt das glaubhafter
    Viel Spaß wünsch ich dir
    <3MFG
     
  14. 9. Juni 2009
    AW: Rechtslage bzgl. des öffentlichen Alkoholkonsums

    K, genauso mach ichs
    Danke..bw an alle raus
     
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