#1 12. Juni 2009 Hallo ich habe ein Problem, ich habe für meine Rondell Felgen ein Teilegutachten vorliegen für meinen Golf 4. In diesem Gutachten steht folgendes: A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M + S Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltypes zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Heißt das tatsächlich das ich nur einen Reifenhersteller auf allen 2 Achsen benutzen darf? Ich denke eine Markenbindung gibt es nicht mehr. Kann mir da jemand etwas genaueres sagen? Den Reifenhersteller gibt es leider nicht mehr und ich brauche eig. nur einen bzw. zwei neue Reifen. Ich kann mir leider keine 4 neuen leisten. + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? du musst die selben reifen auf einer achse fahren sprich gleiche profiltiefe, marke etc. und eines reifenherstellers... natürlich du kannst ja net einmal n michelin und einmal n nexen auf der va fahren.... wenn du hinten ne andere marke also vorne fährst, brauchst du halt jeweils ne reifenfreigabe für dein auto wo auch drinne steht das die mit anderen marken kompatibel sind + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? Super ich hoffe das stimmt dann besorg ich mir einfach ne freigabe und 2 neue reifen und alles ist gut danke dir BW haste + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? Kann vll. jemand solche Aussagen belegen? In irgendeiner Art und Weise? Denn man hört immer wieder etwas anderes + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? fahr halt zum tüv und frag nach, was n daran schwer?? + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? ich hab das so verstanden das du laut vorgabe des felgenherstellers auf dem ganzen fahrzeug nur einen hersteller nehmen darfst. profiltiefe darf abweichen zwischen va und ha. denk mal der will sich da gegen alles absichern. ausm andren forum: Ist da was dran ? vier verschiedene Reifen erlaubt ? Also,hab mich mal bei nem Bekannten Mechaniker schlau gemacht und mir seine Version von nem Grünen Männchen bestätigen lassen. Aller 4 räder müssen Sommer- , Winter- oder Allwetter-(Ganzjahresreifen) reifen sein,nicht mischen,gibt bei einem Unfall 3 Punkte und knapp 300€ auch wenn mann offensichtlich keine schul hat,hat mann eine Teilschuld durch das mischen der reifen(Wird in eingen Bundesländern so gehandhabt,das dadurch die Betriebserlaubnis erlischt). Es müssen auf einer Achse sein: - Gleiche größe - gleicher Tragfähigkeitsindex - gleiche geschwindigkeitsindex Es können auf einer Achse: - verschiedene Hersteller sein - verschiedene profile und profilstärken(mind. 1,6mm) Ratsam ist:- auf der Antriebs- und lenkachse zwei gleiche reifen zu haben und auf vorder und hinterachse die gleiche größe,weil es ist auch möglich vorn ne andere größe zu fahren wie hinten(Ich hab zum beispiel vorn 195/60 R14 86H und hinten 205/50 R15 91H) drauf achten das die größen auch eingetragen sind - die reifen sollten nicht ällter sein als 5-6 Jahre - und winterreifen sollten bei fahrten auf Matsch und Schnee mind. 4mm Profil haben so ähnlich kenn ich das auch. hatte ma nen platten an meinem alten auto. in der werkstatt haben die nen reifen mit ähnlichem profil von nem andren hersteller genommen, tüv hat sich nich beschwert. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? Bei so Fragen würde ich persönlich zum Tüv gehen. Der beantwortet dir die Frage nebenbei in einer Minute.. gruß + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? Ganz einfach weil die meisten TÜV Heinis sagen werden, steht so drin muss so sein. Ich hab jedoch gelesen das Leute es trotzdem schon eingetragen bekommen haben. Wenn ich die Aussage des TÜVs wiederlegen kann, dann bekomm ich sie vll. doch eingetragen. Ich rechne einfach damit das die meisten TÜVs nicht groß darüber nachdenken sondern sture paragraphenreiter sind. Es wurden auch schon Leute wieder vom Hof geschickt weil Sie nicht die Vorgeschriebene Marke auf dem Auto hatten, obwohl die Markenbindung abgeschafft wurde. + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Juni 2009 AW: Teilegutachten Rondell Felgen, Markengleichheit? dir is bewusst das mitlerweile der tüvler für jede eintragung seinen kopf hinhält und alles dokumentiert ist, markenbindung gibts nicht mehr, sollte doch jeder tüv wissen, an deiner stelle würd ich mal zu nem großen tüv zentrum fahrn und net zu irgendso nem hinterhof heini der keine ahnung hat.. + Multi-Zitat Zitieren