#1 14. Juni 2009 seas ich hab mal ne theorethische frage ^^ angenommen ich fahr mit den auto eines freunden (mit dessen erlaubniss) er sitzt neben mir kann aber nicht fahren (alkohol...) und ich hab nen unfall bei dem ich nicht schuld bin (der andere fährt mir hinten drauf). wie is die rechtliche lage? ich bin ja nicht schuld, bin mit seinem auto aber nicht mitversichert? mfg hoertz
#2 14. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes Ich nehme mal an, du hast einen Führerschein? In dem beschriebenen Fall müsste die Versicherung des Unfallgegners zahlen, da er Schuld war. Dir oder deinem Kumpel kann das also egal sein, weil die Versicherung deines Kumpels nichts zahlen muss. Und nur so nebenbei: wenn du einen Führerschein hast und dein Kumpel dir das Fahren erlaubt hast, bist du ein berechtigter Fahrer und somit über den Vertrag deines Kumpels mitversichert. Es sei denn, im Versicherungsschein ist genau angegeben, wer mit dem Auto fahren darf.
#3 14. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes Und das auch nur bei Vollkasko. Bei Haftpflicht spielen solche Angaben keine Rolle.
#4 14. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes seas danke für die antworten(bw raus) ja ich hab nen führerschein. also wie ich des verstanden hab is des bei haftpflicht egal wer fährt. wie schaut des dann aus wenn ich schuld am unfall wäre? hoertz
#5 14. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes Ganz richtig ist das auch nicht. Wenn ein unberechtigter Fahrer einen Unfall verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Halters zwar (Direktanspruch), aber wird sich das Geld beim unberechtigten Fahrer zurück holen. Manchmal wird auch gesagt, dass man einen Nachbeitrag leisten muss. Kommt immer drauf an, wie der Versicherer das handhaben möchte. Solange du berechtiger Fahrer warst, zahlt die Versicherung deines Kumpels auch. Warst du unberechtigter Fahrer, tritt der Fall ein, den ich oben erläutert habe.
#6 14. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes 1. Achte mal auf deine Schreibweise 2. Ruf doch einfach bei der Versicherung an, bei der das Auto versichert ist?! Niemand hier kennt die genauen Klauseln in deinem spezifischen Fall...
#7 15. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes Im normalfall darfst schon mit dem Auto fahren , aber musst deinen Freund fragen ob er welche klauseln in seiner Versicherung hat wie z.b ob nur er mit dem Auto fahren darf. Wenn nicht dann gibts normal keine Probleme.
#8 15. Juni 2009 AW: unfall mit auto des freundes Was soviel heißt das bei Fahrer Sonstige steht und nicht Versicherungsnehmer und oder Partner. Bei sonstige wäre alles i.o., aber bei VN wäre das ein Vergehen des Versicherungsnehmers,und wenn er über und Du unter 23 bist, wären das 2 Vergehen.