Text aus Buch abtippen und ins Internet stellen strafbar?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von sonicdarula, 18. August 2006 .

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  1. 18. August 2006
    Hallo

    Ich habe hier einen sehr informativen Text über Wachstumshormone in einem 430 Seiten Buch gefunden. Mich interessieren aber nu etwa 10 Seiten.
    Darf ich diese abtippen und auf meine Internetseite stellen?
    Muss ich die Quelle angeben damit es nicht strafbar ist oder ist es immer strafbar??
     
  2. 18. August 2006
    Also Quelle angeben auf jeden Fall würd ich mal sagen.
    Hmm sonst weis ich leider nicht, würde mich aber auch interessieren !
     
  3. 18. August 2006
    Da das Buch wahrscheinlich unter Copyright steht darfst du das meiner Meinung nach nicht, auch wenn es nur ein Ausschnitt ist.

    Btw. wieso abtippen? Wie wärs mit einscannen? ^^

    Gruß,
    Figger
     
  4. 18. August 2006
    Hey, sofern du nich das ganze buch aptippst und dann zum 10el vom preis als ebook weiter verticken solltest, ist das glaub ich in ordnung. Ich würds dann am besten noch in sonem zusammenhang wie
    "..."Zitat aus Buchname oder sowas in der richtung "veröffentlichen".

    mfg

    My-Doom
     
  5. 18. August 2006
    ja ist strafbar, es steht unter copyright, was denkst, warum im kino immer kommt, dass man keine ton und video aufnhamen machen darf... egal wie lang...


    du kannst jedoch (oder würde ich dir empfehlen) den author oder den verlag anschreiben und höflich bitten ob du den ausschnitt veröffentlichen darfst, mit nem verweis auf die quelle und vllt ne kaufempfehlung oder sowas, denk dir was hübsches aus, was du ihnen als ggl anbieten kannst
     
  6. 18. August 2006
    Du darfst keine 10 Seiten abtippen oder scannen und dann veröffentlichen!
    Egal ob du damit Geld verdienst oder nicht.
    Was du machen kannst, ist einzelne kleine Passagen zitieren...
     
  7. 18. August 2006
    achso, naja schade.

    AAAAAber:
    Was ist wenn das Buch in Englisch geschrieben wäre und ich es ins Deutsche übersetze da kann mir doch eigentlich keiner was?!
     
  8. 18. August 2006
    Das ist ne interessante Theory, wenn man das Englische selber übersetzen würde und dann ins internet steltl, da bin ich jetzt aber auch mal gespantn wer glaubt das man das darf oder meint ihr man darf das nicht...jaja die Gesetze von heue sond schon nervig aufd alles gibts ne steuer oder nen gesetz...
     
  9. 20. August 2006
    Also ich bin der Meinung wenn du das Buch 1:1 abtippst, ist es Strafbar, aber du kannst den Text ja auch umschreiben, also nen eigenen Text schreiben mit den selben Innhalt. Und wenn es noch ein englischer Text ist dann wirst du den eh nicht 1:1 übernehmen. Ansonsten bist du mit Qullangaben immer gut dran!

    Mfg FE
     
  10. 20. August 2006
    Wenn du die Quelle angibst ( Autor, Titel des Buches und wenn es sein muss noch Seite ) ist es nicht strafbar, weil du ja das Copyright nicht verletzt hast.

    Wenn du keine Quelle angibst, bedeuted dies, das es dein "Eigentum" ist, dass du es verfasst hast. Man kann es auch als "Gedankendiebstahl" bezeichnen.
    Und das ist strafbar.

    Sonst könnte man ja auch keine Zitate aufführen, weil die dann dem Copyright unterliegen würden

    Guckt mal bei Wikipedia, da stehen unten auch oft Literaturverweise, aus denen das "Wissen" was oben steht herkommt

    MfG
    Fakerblade
     
  11. 20. August 2006
    Also eines vorweg wenn du etwas in "orginalversion" öffentlich stellen möchtest brauchst du die genehmigung vom Verlag/künstler/etc... denn wenn dann irgendetwas ist und du keine genehmigung hast kann es dich viel geld kosten!

    Quellenangabe sind pflicht sogar bei referaten in der schule!


    das einzigste das ich weiss wie du um eine solche genehmigung vorbei kommst ist wenn du den text in eigenen wörten wiedergibst also wie z.b. in einem referat aber quellen angaben sind pflicht!
     
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