Garantiefall

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von PlexXx_62, 24. Juni 2009 .

Schlagworte:
  1. 24. Juni 2009
    Hallo RR-User,

    ich hab mein PC vor 2wochen abgegeben, da die Grafikkarte zu heiß wurde. Ich hab noch Garantie bis 25.10.2009 und der Anbieter möchte, dass ich die neue Karte zahlen soll.

    Ich hab mich in google umgeschaut, und jeder hat ein Problem mit dem PC und Grafikkarte.


    Kann er das????
     
  2. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    wenns noch auf garantie läuft muss er alles selber bezahlen.. ausser du hast den pc wo anders gekauft dann weiss ich net.. aber solang du garantie hast musst du nix zahln
     
  3. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Soweit es kein Eigenverschulden ist (zB Iwas über die Graka gelaufen, so wie Bier oder so, beim rumschrauben zb^^) greift in deinem Fall die Garantie.
     
  4. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    ja also ich habs auch da gekauft. Ich hab ja auch noch Kassenzettel und das ganze zeug.
     
  5. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Solange du dich in der Garantie Zeit bewegst, ist es für dich kostenfrei.
    Falls nicht, musst du die neue zahlen.

    Ich gehe davon aus, dass du den PC bei demselben Anbieter abgegeben hast, bei dem du ihn auch gekauft hast?!

    mfg sn00p

    //
    = Du musst nichts bezahlen
     
  6. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    ja dann geh hin sag das ist ein garantiefall und du zahlst keinen cent.. fertig..
    er ist ja gesetzlich dazu verplichtet


    mfg
     
  7. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    übertakten gehört übrigens auch in die rubrik eigenverschuldung, als wenn die dann überhitzt und kaputt geht.
     
  8. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    wann genau hast du das ding gekauft? bei wem warst du wegen der "garantie", händler oder hersteller? wer ist händler, wer ist hersteller? du kennst den unterschied zwischen garantie und gewährleistung?
     
  9. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Also ich habs am 25.10.2007 gekauft in medimax.
    Der Hersteller ist Siemens. Übertaktet hab ich ihn auch nicht. Das soll ein Fehler von Siemens sein, das die Graka sich nicht abkühlt.
     
  10. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Geh zum MediMax, erläuter ihnen den Fall.

    Die müssen das Ding zum Hersteller schicken und die Kosten übernehmen.
    Hatte mal Ähnliches Problem mit Apple Ware.

    Wurde von nem Großmarkt zum Hersteller geschickt.
    Bis es da war ist einiges an Zeit vergangen, trotz allem kam es im Endeffekt


    mfg sn00p
     
  11. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    siemens stellt keine grafikkarten her, aber ich nehme an, das dies ein komplettrechner war. also ist siemens dein ansprechpartner für die garantie. du hast zwar auch 2 jahre gewährleistungsansprüche an den händler, allerdings gilt nach den ersten 6 monaten die beweislastumkehr. das heisst du musst dann beweisen, das der fehler schon beim kauf vorlag, was du nicht kannst. also fällt medimax aus, allerding ist es nie verkehrt trotzdem zu fragen, manche händler geben sich da kulant.

    also bleibt sonst nur noch garantie, diese ist eine freiwillige serviceleistung des herstellers, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie z.b. die gewährleistung. sie kann vom hersteller frei definiert werden, was dauer, zeiten ausschlüsse, abwicklung und dergleichen betrifft.

    da du sagst, das du alle deine unterlagen noch hast schau da rein und suche die von siemens verfassten garantiebestimmungen für den rechner. dort steht drin, wie lange, auf welche bauteile und vor allem unter welchen umständen siemens eine garantie gewährt.

    wenn dort temperaturprobleme oder gar die grafikkarte ausgeschlossen sind, hast du pech gehabt, das kommt vor und verstößt gegen keinerlei gesetzliche vorgaben.

    mein tipp: nimm das telefon und versuche das über die servicehotline von siemens(fujits?) zu klären im allgemeinen solltest du damit am besten fahren.

    edit//
    mit der identnummer vom rechner kannst du auf der fujitsu/siemens seite die garantiebestimmungen einsehen, ich hab mal wahllos die für den scaleo800 rausgesucht, gehe aber davon aus, das die sich alle nicht weiter unterscheiden:
    fail! google ---> unterschied gewährleistung und garantie
     
  12. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    ok vielen dank an alle und vorallem @1bast4

    BW geht für alle raus

    ~Close
     
  13. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Natürlich müssen sie den Rechner ersetzen. Und nix mit einschicken, die müssen dir sofort Ersatz geben. Scheiss Mediamark mit dem einschicken, mach da bissle Stress und die geben dir direkt was Neues, hab ich auch schon gemacht. Musst dann evtl zurückgeben wenn dein Alter repariert ist.
    Außerdem müssen sie dir Gewährleisten das du den Rechner unter gewöhnlichen Bedingungen ohne weiteres nutzen kannst. Ansonsten sollen sie draufschreiben das man ab 35° Raumtemperatur Probleme bekommt oder sowas.
    Das ist jawohl ein klarer Garantiefall wenn das Ding nicht so läuft wie es laufen soll..
     
  14. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    @DrHelmutKohl
    das was du da erzählst ist völliger schwachsinn...
    gewährleistung bei verbraucherverträgen, rechtlich vorgeschrieben 24 monate. die beweislastumkehr git nach vollendung der ersten 6 monate. die gewährleistung umfasst ausschließlich fehler, welche bereits beim kauf vorlage. in den ersten 6 monaten wird automatisch vermutet das dies so ist, da hat der händler nachzubessern. ab 6 monaten muss der käufer beweisen das der mangel schon beim kauf vorlag. dies wird er nicht können.
    das ist allein die kulanz des händlers. innerhalb der ersten 6 monate, sucht der käufer sich die art der gewährleistung aus. ist ein neugerät nicht mehr verfügbar oder die beschaffung wäre mit unverhältnismäßig hohen kosten verbunden, darf der händler den wunsch des kunden zurückweisen und nach eigenem ermessen handeln. ein anspruch auf ein ersatzgerät während der reparatur gibt es nicht, das ist lediglich kulanz des händlers.
    unfug, die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung, auch sachmängelhaftung genannt, erfasst keine fehler, die auftreten könnten. sie betrifft den zustand der sache beim kauf. um den käufer zu schützen gilt in den ersten 6 monaten die beweislastumkehr, so das ein käufer in dieser zeit meist auch konsequenzlos fehler reklamieren kann, welche erst nach dem kauf aufgetreten sind und die nicht dem sinn der sachmängelhaftung unterliegen.
    grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen ansprüche auf eine garantie! garantie ist eine freiwillige leistung der hersteller. der hersteller muss keine garantie gewähren, wenn er einem artikel aber eine garantie gibt hat er sich aber daran zu halten. die vorraussetzungen/bedingungen, welche die garantie umfasst bestimmt allein der hersteller in seinen frei, nach seinem willen formulierten garantiebestimmungen.
    wenn der hersteller in seinen garantiebestimmungen bestimmte dinge ausschließt und vom rest verlangt, das man die garantie nur geltend machen kann, wenn man das ding mit dem fahrrad nach darmstadt in die werkstatt bringt, ist das so.

    es sind immer die besonders "schlauen", die gewährleistung nicht von garantie unterscheiden können und ganz besonders nicht die gesetzlichen vorgaben kennen.

    vorm klappe aufreissen, einen blick ins bgb, dazu ist es da. lesen, interpretieren und informieren und ggf. urteile und fallbeispiele gucken. aber gerade die gewährleistung/sachmängelhaftung sollte bei jedem, der schonmal einkaufen war wenigstens vom ansatz her bekannt sein. das die leider nicht mal ansatzweise so ist, zeigt der thread hier, möge man sich in zukunft einfach raushalten, wenn man absolut keine ahnung hat von dem was man da schreibt...

    das einige händler so kulant sind und nach mehr als 6 monaten umtauschen oder ersatzgeräte für die reparatur raushauen ist bekannt, aber ein rechtlicher anspruch besteht darauf nicht, es sei denn der käufer weist mithilfe eines unabhängigen gutachters nach, das der fehler schon beim kauf vorlag. nur dann würde sich der volle anspruch über 2 jahre auf gewährleistung ergeben. in dem fall hat der händler auch die kosten des gutachters zu zahlen, welche man erstmal vorstrecken muss.

    desweiteren wäre dann auch zu prüfen in wie weit sich der hersteller schadenersatzpflichtig gemacht hat, weil der käufer sich während des vorgangs auf das gerät angewiesen war und sich ein gleichweriges kaufen/mieten musste oder anderweitig finanziellen verlust dadurch hinnehmen musste.

    sagt der gutachter, das der fehler selber verursacht wurde, bleibt der käufer auf dessen kosten sitzen und der händler darf ihm die gewährleistung konsequenlos verwähren.
     
  15. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    der TS sagt, er hätte gegoogelt und anscheinend hätten mehrere leute das gleiche problem. wenn du mit "schon beim kauf vorlag" den zeitpunkt des gefahrübergangs meinst, stimme ich dir im übrigen zu.
    z.b. bei einem ab werk zu klein ausgelegtem kühlkörper ist ein sachmangel nicht von der hand zu weisen...

    wie der händler die gewährleistung abwickelt liegt AFAIK (hab das bgb grad nicht zur hand) über die gesamten 24 monate in der hand des händlers. insbesondere kann er nach §275 die nachbesserung verweigern => abwicklung über schadensersatz §280

    auch hier wieder: zeitpunkt des gefahrübergangs

    missverständlich formuliert (jedenfall für den, der sich auskennt, die andern dürften es nicht merken):
    grundsätzlich liegt ein sachmangel nach §434 nur vor, wenn er zum zeitpunkt des gefahrübergangs bestand. in verbraucherverträgen (händler->privatperson) wurde nun dieser § ein wenig aufgeweicht, in dem man annimmt, dass ein defekt der in den ersten 6 monaten auftritt schon beim gefahrübergang bestanden hat, es sei denn der händler kann das gegenteil beweisen.

    dem rest von dir kann ich nur zustimmen
     
  16. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    danke, wenigstens einer, der das versteht.
    selbstverständlich, aber ich hab den eindruck das einige hier nichteinmal mit einer vereinfachten darstellung zurechtkommen, da formuliert man das doch eher so.
    der käufer sucht sich also grundsätzlich erstmal in der gesamten gewährleistungszeit die art der nacherfüllung aus. nur eben mit rücksicht darauf das er nach 6 monaten in der beweispflicht ist. hab ich mich vertan.
     
  17. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    gleicher PC gleiches Problem

    http://forum.chip.de/grafikkarten/radeon-x1700-fsc-939967.html
     
  18. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Arbeite selber in der PC Brance und dies ist nicht Zulässig was dein Händler da mit dir macht. Laut deutschem Gesetz dürfen dir in der Garantiezeit keine Kosten anfallen. sollte die VGA nicht mehr Lieferbar sein ist der Hersteller verpflichtet dir eine Höher wertige einzubauen. Es gibt nur einen Grund wenn der Verkäufer das Recht hat dir das in Rechnung zu stellen. und zwar wenn er dir nachweisen kann das es sich um eingenverschulden handelt. ZB durch Übertaktung oder sowas.
     
  19. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    @PlexXx_62
    welches problem? die dort angegebenen temperaturen liegen im idle bei 60-65 und unter last bei etwa 80 grad. das ist für die X1700 FSC doch in ordnung. die reihe hat laut google zwar macken, allerdings bestehen die aus temperaturen um einiges über dem siedepunkt. deine karte ist allem anschein nach in ordnung, wenn dich die temperatur stört, versuch mal das innenleben deines rechners gründlich zu säubern.

    ansonsten, ruf die servicehotline an und schildere dein vermeintliches problem.

    @soemjm80
    machs wie dieter nuhr...
    das ist schlicht und ergreifend gelogen, es gibt kein deutsches gesetz, das anfallende kosten bei einer garantieabwicklung verbietet!
    und wenn sein händler meint, das er sich eine neue karte kaufen soll weil er nicht glaubt, das dies ein fehler ist, welcher der gewährleistung zugrunde liegt, steht es dem ts frei, sich entweder eine neue karte zu kaufen. oder einen gutachter zu beauftragen um festzustellen ob der fehler bereits beim gefahrenübegang vor 1 1/2 jahren vorlag. das wird kein mensch mehr nachvollziehen können, von daher würde sich der käufer 1. doch eine neue karte kaufen und 2. auf den kosten des gutachters sitzenbleiben, welche sich gemessen am wert einer 1 1/2 jahre alten graka nicht mal im ansatz lohnen.

    @PlexXx_62
    um zu deinem starbeitrag zurückzukehren, er will nur das du die bezahlst und er die dann einbaut, oder er hat sie schon ersetzt und will jetzt geld dafür? letzteres darf er nicht ohne deinen auftrag, wenn du das ding dort abgibst um die gewährleistung greifen zu lassen, er das annimmt und repariert/ersetzt, hat er keinen anspruch auf zahlungen deinerseits. dafür müsste er dich vorher aufklären und sich von dir für eine kostenpflichtige reparatur verpflichten lassen.
     
  20. 24. Juni 2009
    AW: Garantiefall

    Es ist echt krass wie viele Leute den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennen. Haltet euch an 1bast4 und timer.

    @soemjm80: doch, es ist zulässig. schließlich muss er dem händler beweisen das der fehler schon bei kauf vorlag.

    wenn dir siemens auf den rechner 2 Jahre garantie gibt, dann schick das teil ein.
     
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