Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von kimnotize, 29. Juni 2009 .

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  1. 29. Juni 2009
    Hey Guys ....

    ich bin echt krass genervt -,- heute sind zum 8ten mal in folge unsere nachbarn rüber gekommen und haben rumgemosert mein bass würde ihr herzprobleme bereite n(sie hatn schrittmacher)

    gut das erste ist ich habe meinen bass auf der minimalsten einstellung ..ich falle beim musik hören schon fast in meinem flatscreen rein weils so leise ist und ich unmittelbar davor kleben muss -,-

    ich hör von hardstyle - metall alles ...

    so jetzt hab ich mich gefragt es gibt doch einen mieterbund oder sowas ... ist da festgelegt wie laut man seine musik maximal haben darf ?! in db angegeben oder so ... weil das kanns echt nicht sein von wegen dein bass stört meine herzfrequenz ..ich hab sie darauf höflich reingebeten und in meinem zimmer meinte sie nur was denn hier so komisch summen würde und ich das ist die musik die man kaum hört ... dann meinte sie ja hast du bestimmt schnell leiser gedreht als ich kam .. und ich meinte nur so passen sie mal lieber auf was sie versuchen mir zu unterstellen ..ich hab kein bock mehr auf das gestalke ...

    Kernaussage ^^: Wie laut darf ein durschnittsmieter seine musik haben ?
     
  2. 29. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    naja dann dreh deine musik mal so normal auf.. und bitte deine nachbarn mal, dass du mal zu ihnen in die wohnung kommst. --> hörst wie laut es ist, dann kannst du dir eher ein bild machen.

    danach weiter schauen.. vielleicht andere meinungen einholen, ob die beschwerden berechtigt sind.

    genaue db weiß ich grad auch nicht.. geht ja auch wenig nach eigenem empfinden.
     
  3. 29. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Hejho, ich denke das lässt sich in deinem Mietvvertrag nachlesen - nämlich so laut bis es jemanden stört. Wie wäre es mit einem (guten) Kopfhörer? Schön wäre das Problem gelöst.

    Es gibt halt Menschen die stehen vielleicht nicht auf deine Musik, sei sie auch noch so leise zu hören. Ich kenne das nur zu gut von der anderen Seite.

    Natürlich heißt das nicht, dat du am Freitag oder Samstag keine Party machen darfst, dat ist was anderes.
     
  4. 29. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Normal so das andere Bewohner nicht gestört werden!

    Schließlich bist du ja nicht alleine im Haus.

    Oder zieh Kopfhöhrer auf

    Weil laute Musik geht auch gegen die Hausordnung normal.

    Wenn es ab und zu mal vorjommt sagt keiner was normal, aber wnen es dauernd ist.
     
  5. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Regel: Zimmerlautstärke.
    Hören die Nachbarn deine Musik, foglich NICHT mehr Zimmerlautstärke, somit bis du im Zugzwang die Musik leiser zu machen. Wirst du es nicht tun kann es von einer Ordnugswidrigkeit bis Bußgeld bestraft werden.
     
  6. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Du Armer ... ich wohne in nem reihenhaus und höre teilweise so extrem laut Mucke dass man das 3 straßen weiter noch hört^^

    Meine nachbarn traun sich glaub ich nix sagen hehe

    Naja wenn die so extrem sind würd ich mir auch kopfhörer kaufen, hab ich auch gemacht um in der Nacht ma nen Film angucken zu können und die stören nicht so wie ich dachte ....

    Dann kannste wenigstens die Dinger aufsetzen wenn deine Nachbarn 2-3 mal da waren und sich beschwehrt haben^^

    Zu den db ... Vermieter fragen sonst kA

    Greetz
     
  7. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    normalerweise ist es Zimmerlautstärke. d.h dass die mitbewohner in einem haus nicht gestört werden. je nachdem wie nett die nachbarn sind macht es nichts wenn man etwas darüber geht. es sollte aber dann nicht jeden tag sein sonst fühlen sich viele genervt und man kann schnell anzeigen wegen ruhestärungen am hals haben wenn man an die falschen gerät.
     
  8. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    da ja eigentlich meist nur der bass rüberschallt versuch mal für deinen subwoofer ( ich geh mal davon aus das der deinen bass amcht^^ ) auf eine platte mir styropor oder eine alte comoputer styropor fassung zustellen schon hast du einen großen tei lan schallwellen die zu deinen nachbarn durch übertragung von boden zur wand in die andere wohnung entstehen gebannt und hast aber noch gleich leistung bei dir... sonst eventuell über eierkarton an der wand anchdenklen...isoliert vor schall richtig gut und ist günstig und amn kann noch eine rigips wand ddavor amchn damit es net sooo hässlich aussieht...so hab ich meinem keller schalldicht gemacht fast^^

    edit: hab dir nochmal einen link rausgesucht...

    Wie kann man möglichst günstig einen Raum schall dämmen. Dass nicht jedes Geräusch nach außen dringt?
     
  9. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    eventuell auf einen subwoofer umsteigen der auf spitzen füßen steht. der leitet die vibrationen auch nicht an böden ab. die lampen unter dir bedanken sich dafür =)
     
  10. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Subwoofer könnte man auch auf halbe Tennisbälle stellen ... funzt einwandfei
     
  11. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    das wäre dann die sports edition was? fussbälle gehen auch. wäre eine idee für die nächste wm
     
  12. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    du könntest auch so lärmdämmmatten verbaun, die würden den schall schon schlucken. Blos wenn du es weniger bassig machen willst ist das natürlich teurer.
     
  13. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    Hab dir hier mal ein paar wichtige Punkte rausgesucht.
    Hoffe dir hiermit geholfen zu haben.

    "Eine Ruhestörung (auch: Lärmstörung) ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen.

    Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“. Weitere Anforderungen stellen die Mittags- und die Nachtruhe dar. Dauerruhestörungen gehen von Verkehrsmitteln (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm), Freizeitaktivitäten (Freizeitlärm), Religionsausübung (Kirchenglocken) und Baustellen (Baustellenlärm) aus.

    Wie man bereits an den Beispielen sieht, hängt die Einschätzung für eine Schallquelle als ruhestörender Lärm von der Beziehung zum entsprechenden Schallereignis ab und ist im Einzelfall stark subjektiv geprägt.

    Neben Ruhestörung durch Lärm kann es auch Ruhestörung durch andere Ereignisse, wie Licht oder mechanische Einwirkungen (z. B. Erschütterungen) geben."

    "Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober-, unterhalb oder neben der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll. Die Geräusche sollen, so bedingt es der Begriff, auf das Zimmer begrenzt bleiben, in dem die Lärmquelle liegt. Einen gesetzlich festgelegten Schalldruckpegel oder Beurteilungspegel als Richtwert, ab dem eine Überschreitung der Zimmerlautstärke eintritt, gibt es in Deutschland nicht."

    "Obwohl Dezibel-Werte im Zusammenhang mit dem Begriff der Zimmerlautstärke kaum weiterhelfen, hat ersichtlich ein Gericht diesen Zusammenhang hergestellt. Lautstärken, die einen Wert von 40 db tagsüber bzw. 30 db nachts überschreiten, stellen grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar. Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden[1]. Von dieser Grundregel kann nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden (etwa bei Familienfesten wie Geburtstag, Hochzeit usw. oder traditionellen Festen wie Silvester)."

    "Zimmerlautstärke sind demnach Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet. Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können. Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch überschritten und sind Geräusche deutlich hörbar, ist die Grenze der Zimmerlautstärke überschritten. Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, zu unterlassen. Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten."

    "Bei Musikinstrumenten gesteht die Rechtsprechung den Musikern je nach Instrument maximal 3 Stunden täglich zu." <- kann also sein das dein Musikhören fast als Musikalisches Instrument gewertet werden könnte im extremfall.

    " * Direkt: Betroffene haben auch die Möglichkeit, rechtlich gegen den Störer unmittelbar vorzugehen (§§ 859, 862 BGB). Es gibt hier drei Optionen:

    * Die Klage auf Unterlassung ist zulässig (§§ 550, 1004 Abs. 1 BGB). Sie kann im Erfolgsfall mit der Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall verbunden werden, dass der Unterlassungsverpflichtung erneut zuwider gehandelt wird. Wird dann trotzdem die Zimmerlautstärke überschritten, so kann vom Gericht ein Zwangsgeld festgesetzt, ersatzweise sogar Zwangshaft angeordnet werden.
    * Eine Anzeige wegen Ruhestörung gegen den Störer ist möglich (§ 117 OWiG). Danach handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. Diese Bestimmung ist jedoch gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht). Die Polizei hat Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um eine Verdunkelung der Sache zu verhüten (§ 55 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist Sache der Verwaltungsbehörden (§ 35 Abs. 1 OWiG). Bleibt die Ordnungswidrigkeit gering, so kann die Polizei „im ersten Zugriff" ein Verwarnungsgeld aussprechen (§ 56 Abs. 2 OWiG).
    * Dauerhafte, weit über das obige Maß hinausgehende Ruhestörung, sogar nachts, kann die Gesundheit gefährden und damit den Straftatbestand der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) verwirklichen oder gegen den strafbewehrten Tatbestand des § 325a Abs. StGB ("Verursachen von Lärm,...) verstoßen. Extrem störender Lärm kann Körperverletzung sein[11].

    Der Vermieter kann zur Bekämpfung des Lärms seines Mieters entweder Unterlassungsklage gegen seinen Mieter erheben (§§ 550, 1004 Abs. 1 BGB) oder aber über den Weg der Abmahnung kündigen, wenn die Störung fortgesetzt wird (§§ 564b Abs. 2 Nr. 1, 54a BGB)."

    Quellen:
    Wikipedia: Zimmerlautstärke
    Wikipedia: Ruhestörung

    Dieser LINK könnte auch noch ein paar Infos für dich bereitstellen.

     
  14. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    ersatz für lärrmdämmematten sind eierkattons. damit wurden früherr gfanze proberäume gebaut ^^
     
  15. 30. Juni 2009
    AW: Welche Lautstärke steht einem mieter zu (db)

    oO thx für die vielen posts xD bw habt ihr alle also 40 db am tag sind drinn xDD na dann werd ich mir doch eiskalt ein messgerät kaufen und das bringt echt was wenn man den woofer auf styropormatten stellt ?! ..der steht im mom auf nem Teppich ..und falls man doch zu rigips tendiert xD sag ich einfach xD die lautstärke ist ihr problem also wäre ich über eine teilbeteiligung von 90% beim kauf dieser dankbar

    wobei andere nachbarn neben uns (2 gute kollegen von mir^^) hören manchmal um 22:00uhr so extrem laut musik das man vor dem haus den bass im bauch merkt und da beschwert sich keiner ... *misteriös* ich versuchs mal mit styropor und dem messgerät xD hehehhe ^^


    PeaCe
     
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