Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren-Gesetz

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 6. Juli 2009 .

  1. 6. Juli 2009
    Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren-Gesetz

    Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat am heutigen Mittwoch aus formalen Gründen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das heftig umkämpfte Gesetz zu Web-Sperren eingelegt. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der heise online vorliegenden Klageschrift. Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden.

    Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur "Erschwerung des Zugangs zu kinder ographischen Seiten" unterscheide sich "gravierend" von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Der federführende Wirtschaftsausschuss habe in seiner Vorlage für das Bundestagsplenum keine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens "zur Bekämpfung der Kinder ografie in Kommunikationsnetzen" im Rahmen des TMG beschlossen, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Für dieses "neue" Gesetz hätte daher zunächst die erforderliche Anzahl von Lesungen durchgeführt werden müssen.

    Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. Doch auch bei den Grünen, bei denen viele Abgeordnete sich bei der Abstimmung enthielten und entgegen der Vorgaben der Fraktion nicht gegen das Vorhaben votierten, und bei den Linken, die geschlossen mit "Nein" stimmten, ist von Klage bisher nicht die Rede.

    Tauss will seine Beschwerdeschrift allen Kollegen zur Kenntnis schicken und ihnen freistellen, sich der Organklage anzuschließen. Einzelne Abgeordnete aus der Opposition hätten ihm bereits Unterstützung signalisiert. An einer Verfassungsbeschwerde aus inhaltlichen Gründen feilen derzeit Experten vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Bundestags-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine.

    Gegen Tauss läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinder ografischem Material, das bei einer Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmt worden war. Der Abgeordnete hatte anschließend Kontakte zur Kinder o-Szene eingeräumt und diese mit Recherchen erklärt. Tauss, der seine Unschuld beteuert, war deshalb von seinen SPD-Parteiämtern zurückgetreten. Später hatte er der Partei wegen der Zustimmung zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz den Rücken gekehrt und der Piratenpartei beigetreten.


    quelle: heise online
     
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