unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von kingkadir, 9. Juli 2009 .

Schlagworte:
  1. 9. Juli 2009
    Hi,
    Wie dem Titel zu entnehmen ist geht es um das Thema Fahrerflucht in der Probezeit.
    Mir ist da vor 2-3 Wochen was richtig Dummes passiert. Ich hatte zwei Freistunden, wollte schnell nach Hause und ein kleines Nickerchen halten. An der Kreuzung will ich nach rechts abbiegen, gucke nach links, es kommt zwar ein Auto, aber da ist noch genug Platz für mich, also fahr ich los.
    Kaum war ich 5 Minuten in meinem Zimmer klingelts bei Uns. Ich mach die Tür auf und seh da drei grüne Männchen vor meiner Haustür, die mich dann fragen ob ich der Wagenhalter von meine Auto wär. Diese unterstellen mir daraufhin, dass ich Fahrerflucht begangen habe. Anscheinend war vor dem Auto, das ich gesehen hatte, noch ein Rollerfahrer, der sich dann wegen mir auf die gelegt hat. Ich teile den grünen Männchen mit, dass ich Nichts mitbekommen habe, was auch verständlich ist, da dieser, wie mir mitgeteilt wurde, mein Auto ja noch nicht einmal berührt hatte!!! Dem Rollerfahrer ist zum Glück Nichts passiert, aber trotzdem haben die grünen Männchen meinen Führerschein beschlagnahmt?! Ich frag mich jetzt was auf mich zukommen kann? Ich bin leider noch in der Probezeit, was die Sache noch einmal dramatischer macht...
    Ich hätte den Unfall doch gar nicht bemerken können, weil kein Kontakt da war!!!
     
  2. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    , das ist übel!
    Sowas ist mir auch schonmal fast passiert, aber bei mir hat dieser Rollerfahrer im scheiß toten Winkel gestanden und ich den Schulterblick vergessen. Zum Glück war die Parklücke, in die ich rein wollte, zu klein. ^^

    Naja, zu dir:
    Ein genaues, allgemeines Strafmaß kann keiner dir nennen.
    fahrerflucht in der probezeit | Polizei & Kriminalistik |
    Schau mal dort. Da gehts um ein Garagentor und die reden schon von 1 1/2 Monatsgehältern Geldstrafe, 7 Punkte, Nachschulung, Führerschein weg, Probezeit verlängert, Fahrverbot für ne Weile etc..
    Schon übel, wünsche dir viel Glück!
     
  3. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    echt ne gute frage, kannst ja wenig dafür, denke das klärt sich schon ohne größere Probleme für dich.
     
  4. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    - Keine Rechtsberatung -

    Fehler: Du hast es zugegeben?

    Hättest Du gesagt, dass Du es nicht gewesen wärst und nicht der Halter vom Fahrzeug bist (bist Du der Halter?), hätten sie es Dir nachweisen müssen. Hätten sie das nicht können, wär im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch auferlegt worden...

    Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

    Das hat zur Folge, daß

    - ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
    - sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
    - bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

    Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

    Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

    Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.

    MfG
     
  5. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    Folgendes habe ich im 123Recht-Forum gefunden

    Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

    Das hat zur Folge, daß

    - ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
    - sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
    - bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

    Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

    Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

    Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.

    Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe? Strafrecht Forum 123recht.net



    EDIT: MEIN VORPOSTER HAT ES JA BEREITS GESCHRIEBEN, ABER DAS NÄCHSTE MAL VIELLEICHT MIT QUELLE, DENN ES SIEHT JA SO AUS, ALS OB ES VON DIR GEWESEN WÄRE
     
  6. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    ja hättest du mal gesagt das du da nicht langgefahren bist oder so.
    wenn der rollerfahrer keine zeugen hatt stände aussage gegen aussage und soetwas wird meisstens vor gericht fallen gelassen.,
     
  7. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    Scheinbar gab es Zeugen, sonst wären die Grünen sicher nicht vor seiner Haustüre gestanden. Mind. der Hintermann vom Rollerfahrer müsste alles gesehen haben.
    Naja, Fahrerflucht ist halt Fahrerflucht, auch wenn du nichts bemerkt hast. Geht vielen so die ausparken, ein Auto streifen, nichts merken und weiterfahren...die sind genauso dran, wenn's jemand gesehen hat und das Kennzeichen aufgeschrieben hat.

    Gruß
     
  8. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    erstmal ganz locker angehen
    solang nur der rollerfahrer meint du hättest ihn zu fall gebracht kann dir das alles am hintern vorbei gehen
    er braucht leute die das beweißen weil ja wie gesagt kein kontakt da war. Zudem würde ich mir mal ganz schnell einen Anwalt holen, den Führerschein beschlagnahmen ohne triftigen grund ( besteht nicht da kein kontakt da war und der unfall dir erstmal bewiesen werden muss ) ist weit weg von rechtens
     
  9. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    mach dich nicht verrückt. geh zum anwalt. lass dich beraten.

    nen freund von mir stand auch schon wegen fahrerflucht vor gercht (ihm is nen betrunkener bei strittgeschwindigkeit vors auto gelaufen längere geschichte). er hat "nur" 30 sozialstunden bekommen sonst nicht. weder probezeitverlänger noch punkte oder so. also noch is nichts verloren ^^
     
  10. 9. Juli 2009
    AW: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit

    Mein Nachbar hat mal den anderen Nachbar unbemerkt in der Tiefgarage beim Ausparken berührt.
    Der andere Nachbar hat Polizei gerufen um ne Anzeige aufzunehmen.
    Dann haben die des Auto von dem anderen gesehen das er es warscheinlich berührt hat.

    Die haben gar nicht mit sich reden lassen , gab sofort 7 punkte.
    Denke das sie im Zweifel dem Roller fahrer mehr glauben werden als dir.
     
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