#1 14. Juli 2009 Hallo, ich hab folgende Frage, mir ist vorhin jemand an mein auto gefahren, jetzt ist meine Stoßstange verkratzt, er hat die volle Schuld. Bin dann zum VW Händler gefahren und hab gefragt was es kostet das richten zu lassen und der hat gemeint, dass ich warscheinlich gar nichts bekomme, da die stoßstange schon einen Altschaden hat. Kann das wirklich sein? Und wenn ich es nicht lackieren lasse, kann ich dann einfach das Geld von der Versicherung verlangen? oder muss ich es richten lassen um Geld zu bekommen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? zuerst kommt der begutachter und schaut wie hoch der schaden ist. das die stoßstange schon einen altschaden hat muss er ja nicht wissen (falls das nirgends zu sehen ist ^^) je nachdem wie hoch der schaden ist bekommste die kohle von der versicherung..gell? + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? Nach meinem Verständnis bekommst du das Geld das nötig ist die Stoßstange so herzurichten wie sie VOR dem Unfall war. - Wenn sie jetzt nen paar Kratzer abbekommen hat bekommste halt Geld um sie lackieren zu lassen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? Ja das hoffe ich auch! Ich verlange ja nicht, dass der Altschaden gerichtet wird... will ja nur das Geld für die Reperatur! Voll komisch, dass der Autofritze meint, ich könnte überhaupt kein Geld bekommen, weil ein Altschaden vorhanden ist! + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? bekommst das geld abzüglich der 19% von den nicht geleisteten Leistungen + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? genau so würde ich auch sagen wird das gehandhabt wenn man wirklich sieht das vorher schon ein schaden da war wird nur der neu entstandene schaden übernommen und du bekommst zum lakieren der kratzer das geld kein gewähr aber sollte so sein + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? Habe dir mal hier ne Antwort eines Rechtsanwalts eingefügt. Der Versicherung kann es eigentlich völlig gleichgültig sein, ob Sie mit dem Geld nun Ihren Wagen reparieren oder nicht. Reparieren Sie nicht, ist Ihr Wagen weniger wert. Wollten Sie den unreparierten Wagen verkaufen, würden Sie nicht das Geld dafür erhalten, dass er ohne Unfall erzielen würde. Ihnen ist schliesslich ein Schaden entstanden, den es vom verursachenden Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung auszugleichen ist. Die Abrechnung auf Gutachtenbasis ist darüberhinaus ständige Rechtsprechung. Im Jahr 2002 wurden Änderungen im Recht des Schadensersatz Gesetz. Seither versuchen viele Versicherungen daraus die Berechtigung der Handhabung - wie von Ihnen geschildert - herzuleiten. In der Praxis heisst dies, dass die Haftpflichtversicherungen bei der Bitte um abstrakte Abrechnung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis darauf drängen, dass man Ihnen eine Reparaturrechnung vorlegt. Das wird wohl leider in einer Vielzahl von Fällen auch funktionieren. Einen Rechtsanspruch darauf haben die Haftpflichtversicherungen jedoch nicht. Jeder durch einen Unfall Geschädigte kann es sich aussuchen, ob er das verunfallte Auto in einer Vertragswerkstatt, einer freien Werkstatt seiner Wahl, in Eigenreparatur oder gar nicht reparieren will. Die im Gutachten meist separat ausgewiesene Mehrwertsteuer muss die Versicherung jedoch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht erstatten. Auch das ist logisch, da Sie diese ja auch nicht zahlen. Wurde auf Gutachtenbasis abgerechnet und Sie lassen dann das Auto in einer Werkstatt reparieren, können Sie dann die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer von der Versicherung ersetzt verlangen. http://www.anwaltshotline.org/Recht-Beratung/Versicherung-Unfallschaden.htm + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? klasse antwort papamarius, ich danke dir! + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? normalerweise spricht man doch mit der versicherung, dann gehste hin lässt es machen und schickst der versicherung die rechnung? + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? du bekommst in jedem fall geld ! und desweiteren kannst du dir aussuchen ob die Rechnung bezahlt werden soll, oder ob du es ausgezahlt haben möchtest, dazu ist ein simpler anruf bei deiner versicherung nötig. + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. Juli 2009 AW: Unfallschaden ausbezahlen lassen? soweit wie ich wieß kann man den entweder auszahlen lassen und dann evtl selber machen lassen (vlt günstiger ) oder gar nicht machen oder man lässt das auto von der versicherung reparieren so wie mein vorschreiben schon gepostet hat + Multi-Zitat Zitieren