Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von NakedLunch, 15. Juli 2009 .

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  1. 15. Juli 2009
    Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme stützen - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein.
    Schutz des Fernmeldegeheimnisses

    Allerdings unterliegen gespeicherte Mails grundsätzlich dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Bei einer Beschlagnahme mus daher genau geprüft werden, ob der Eingriff in die Rechte des Betroffenen noch verhältnismäßig ist. Für das Strafverfahren nicht relevante E-Mails sollen dem Urteil zufolge möglichst nicht erfasst werden.
    Mit der Entscheidung wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Firmeninhabers ab. Im Zuge von Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs - die sich nicht gegen ihn, sondern gegen Geschäftspartner richteten - waren seine Räume durchsucht worden. Da er seine Mails nicht auf dem eigenen Rechner, sondern auf dem Server des Providers gespeichert hatte, ließen die Ermittler dort rund 2500 Mails kopieren.


    Quelle http://www.tagesschau.de/inland/bundsverfassungsgericht100.html


    Ziemlich übel. Überlegt mal die hätten in den 60ern o.ä. angefangen Briefe an der Post zu kopieren. Schäuble is watching you.....
     
  2. 15. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Die haben in den 60ern die Briefe nicht nur kopiert, sondern zensiert.
    Deutschland: In den Wolf hinein! - badische-zeitung.de
     
  3. 15. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Irgendwie kann ich bei jeder meldung was mit "speicherung" usw. zu tun hat echt nur mehr den kopf schütteln.
    Irgendwie schockiert es mich eh nicht mehr, aber lange dauert es nicht mehr, bis man wirklich aufpassen muss, was man zu wem sagt, weil das irgendwann auch strafrechtlich verfolgt werden darf....
     
  4. 15. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Ja geil und wer prüft ob die Email relevant sind oder nicht?

    Naja es muss alles schonmal vorbereitet werden damit der Bürger brave bleibt und bis in alle Ewigkeit weiter seine Steuerschuld abträgt.
     
  5. 15. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Leute, lesen bildet!

    Wenn der seine E-Mails daheim gehabt hätte, dann hätten sie diese problemlos mitnehmen können - ebenso auch Briefe, die damit zu tun haben. Das ist schon seit Jahrzehnten so!

    Da is ausnahmsweise mal nix mit "Stasi 2.0", sondern das ist einfach normales Recht der Ermittlungspolizei!
     
  6. 16. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Es gab mal sowas wie das Fernmeldegeheimnis.....
     
  7. 16. Juli 2009
    AW: Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Prinzipiell ist das doch ein Freifahrtschein für jeden. Da können sie sich jede Mail anschauen, gal ob sie zum Fall relevant ist, oder nicht. Das kann man ja eigentlich erst nach dem Lesen wissen.. Also sind die Einschränkungen des BGH irgendwie unnötige Kosmetik.
     
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