Frage zu Klausel in Vertrag und wegen KFZ Verkauf Privat an Privat

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von reich, 24. Juli 2009 .

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  1. 24. Juli 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hi Leute!

    und zwar.. erstmal hab ich ne frag was des genau auf "deutsch" heißt^^

    Bild

    dann noch.. wie kann ich mich absichern, dass der käufer net einfach zu mir kommen kann und iwie will dass ich ihm zB ne defekte klimaanlage oder sowas zahl? ich geb alles an! unfölle etc! also keine artlistige täuschung o.ä.!

    wie kann ich das verhindern?! einfach keine garantie und gewährleistung!


    schonmal danke!

    mfg
     
  2. 24. Juli 2009
    AW: Frage zu Klausel in Vertrag und wegen KFZ Verkauf Privat an Privat

    Wenn du es dir 2 mal durchgelesen hättest, dann würdest du merken, dass es nicht so schwer ist ;o)

    Also was bedeutet, dass das KFZ unter AUSCHLUSS der Sachmängelhaftung verkauft wird?
    Ganz einfach, der Verkäufer schließt aus, dass er für Sachmängel haftet.

    Hierzu siehe:

    Persönliche Beratung für ADAC Mitglieder


    So, dieser kleine Satz ist NUR wirskam bzw. gültig unter der nachfolgend genannten Bedingung.

    Wenn immernoch was unklar ist, frag.
     
  3. 24. Juli 2009
    AW: Frage zu Klausel in Vertrag und wegen KFZ Verkauf Privat an Privat

    nu ists klar
    thx^^
    bw ist raus

    t/c

    PS: ich habs einfach ent geblickt ^^
     
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