Führerschein mit 17 machen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Crazy, 5. November 2006 .

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  1. 5. November 2006
    Guten Abend,

    ich wollte mal wissen wie das so ist, ab 2007 kann man ja den Schein mit 17 machen und danach eine Person eintragen lassen die nebendran sitzt. Habe aber auch gehört das man z.B. zur Arbeit,Ausbildung,Schule schon alleine fahren kann, also hin und zurück ohne die eingetragen Person.

    Ist da was dran?

    Danke schonmal
     
  2. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Du kannst schon seit 2006 Führerschein mit 17 machen und Begleitpersonen, mit denen du fahren darfst (nur mit denen), eintragen lassen.

    Hab letztens in der Zeitung gelesen, dass der Landkreis Goslar (is in Nds.) ein Regelung einbringen will, die besagt dass du, wenn du das Projekt "Begleitendes Fahren mit 17" abgeschlossen hast, allein zur Schule/Ausbildung fahren darfst, wenn es ein Notfall ist.
    Aber damit wird es wohl frühstens 2007 was, aber begleitendes Fahren ist schon seit mind. diesem Jahr möglich. (bin schließlich gerade dabei^^)
     
  3. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    also soweit ich weiß musst du das beantragen damit du ohne begleiter fahren darfst, ein kollege(17 jahre) fährt auch jedes mal alleine zur Arbeit, weil er ca 30-40km weg wohnt und es keine gescheite bus-/zugverbindung gibt. frag deinen fahrlehrer der wird wissen wo man das beantragen kann..
    €dit: sag mir dann bescheid , will das auch wissen
     
  4. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    ich hab den führerschein mit 17 schon und fahre so jede woche 2 mal mit meiner mum.
    macht auch relativ viel bock weil meine mutter voll locker drauf ist ^^
     
  5. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Wenn du Lust hast kannst du sogar mehrere Personen eintragen lassen, dass kostet aber pro Nase nochmal extra. Bei meinem Kollegen stehen Mutter, Vater und Opa drin. Er freut sich immer riesig drauf, denn wenn Mutter oder Papa keine Zeit haben, darf Opi mit ;-)
     
  6. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    In einigen Bundesländern gibt es das "Begleitete Fahren" shcon länger. Hier eine Übersicht:

    Welche Länder machen mit?
    Stand: 16.09.2006:

    Baden-Württemberg nein
    Bayern ja, seit 1.9.2005
    Berlin ja, seit 1.2.2006
    Brandenburg ja, seit 1.2.2006
    Bremen ja, seit 1.6.2005
    Hamburg ja, seit 1.6.2005
    Hessen geplant, Oktober 2006
    Mecklenburg-Vorpommern nein
    Niedersachsen ja, seit 1.4.2004
    Nordrhein-Westfalen ja, seit 28.9.2005
    Rheinland-Pfalz ja, seit 1.11.2005
    Saarland ja, seit 1.1.2006
    Sachsen ja, seit 15.3.2006
    Sachsen-Anhalt nein
    Schleswig-Holstein ja, seit 1.10.2005
    Thüringen nein

    Noch einige Details dazu:

    Wo gilt der Führerschein mit 17?

    In ganz Deutschland, auch in den Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland man ihn erworben hat. Außerhalb der Bundesrepublik gilt die Fahrerlaubnis aber nicht, spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt!

    Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

    Zunächst: Wer in einem Bundesland gemeldet ist, das (noch) nicht mitmacht, schaut in die Röhre. Ansonsten kann man sich mit 16einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

    Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.


    Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

    * Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
    * Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
    * Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
    * Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.

    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.


    Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?

    Zunächst einmal mit dem ganz normalen Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Man muss den Wagen nicht umrüsten. Wichtiger Tipp: unbedingt klären, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.

    Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind beispielsweise keine Doppelpedale gestattet. Der Beifahrer kann aber etwa einen zusätzlichen Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.

    Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L — und diese vollwertig, also ohne die Auflagen, die für den Pkw gelten.

    Quelle: / ¦ \ FAHRTIPPS.DE - Die Fundgrube zum Führerschein

    Ich beschäftige mich schon seit längerem mit diesem Thema und bin auch zu dem Entschluss gekommen, dass ich auf jeden Fall noch in diesem Jahr anfange, sodass das wenn ich im Frühjahr Geburtstag hab mit irgendeinem Verwandten schon Autofahren kann. Nach Aussagen meines zukünftigen Fahrlehrers kann man soviele Personen eintragen wie man will.

    Soweit ich weiß, kosten weitere Eintragungen nichts, kann sein dass ich mich aber irre.


    Am Besten finde ich, dass deine zweijährige Probezeit schon ein Jahr früher aufhört, d.h. wenn du den Lappen mit 17 machst, läuft deine Probezeit mit 19 aus anstatt mit 20.
     
  7. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Ja, ich glaube 4,20 Euro pro weiterer Person, sagte mir zumindestens ein Kumpel der 3 Mann auf der Bescheinigungstehen hat!
     
  8. 5. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    das könnte sein, weiß ich net genau
    was ich allerdings weiß is, dass du auf jeden fall nicht ohne ne begleitperson fahren darfst, solange du nur die bescheinigung "begleitetes fahren ab 17" hast
    da heißt, dass, selbst wenn du schon 18 bist, den normaln lappen aber noch nicht hast, nur mit einer auf dem schein eingetragenen begleitperson fahren darfst
    falls man doch alleine fährt ohne begleitperson gilt das soweit ich weiß als fahren ohne fahrerlaubnis und das gibt schon ordentlich stress
    mfg benn
     
  9. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    so, da anscheinend hier kaum einer google nutzen kann, klär ich mal auf:

    eintragen kannst du lassen:

    personen über 30, mehr als 5 jahre führerschein, punkte unter ner gewissen anzahl (bundeslandabhängig)

    wann gilt der schein BEGLEITETES fahren?

    kannste mit 17 machen, gilt für B und alle eingeschlossenen sachen wie M, L, S

    wann kann ich als 17 jähriger ALLEINE fahren?

    aufm auto nur nach beantragung aufm amt, dann gibts nen termin, wo sich der jeweilige zuständige mit dir unterhält, prüft, ob du alternativ öffentliche mittel nutzen kannst, etc - dieser schein gilt nur für eine bestimmte Strecke zum alleine fahren (z.b. schulweg )

    was passiert, wenn ich begleitetes fahren hatte mit 17 und jetzt 18 werde?

    du bekommst den vollwertigen B schein beim zuständigen landratsamt....


    rest ist gesagt - greetz
     
  10. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    also mich würd das voll en.....die person auch noch einzu tragen das is ja voll fürn Ar*ch

    ...lass es lieber und warte bis de kurz vor de 18 bist....dann bist du wirklich frei !!
     
  11. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    bist dann aber net ganz so unerfahren wenn man mit 18 allein auf die straße darf. mitm 17er können die eltern halt noch tipps in bestimmten situationen geben. z.b. wenns das erste mal schneit und glatt is. sowas lernt wohl kaum einer in der fahrschule wie man sich da am bestenverhält. außerdem können die begleiter einen auf bestimmte ecken hinweisen an denen man öfter vorbei kommt z.b. aufm weg zum einkaufen o.ä. die man mit dem fahrlehrer nie macht :>

    kann denn 17er nur empfehlen. hab den nu seit nem viertel jahr un bereue nix
     
  12. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen


    Doch das kostet was und zwar liegt das in Schleswig-Holstein bei ca. 8€ Pro Nase. Ich mache das gerade selber und habe meine Eltern eintragen lassen. Hab jetzt schon 12 Theorie Stunden und 4 Fahrstunden Macht nen heiden spass, kann ich nur empfehlen.. Worauf man vllt. achten sollte ist, dass die fahrschule eine grundgebühr für die theoriestunden nimmt und man dafür so oft am unterricht teilnehmen darf wie man will (lohnt sich bei mir z.b. da ich ja noch nen haufen fahrstunden machen muss und somit nicht aus der theoretischen marterie rauskomme )


    Kann ich wirklich nur empfehlen!!!
     
  13. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Also warte doch bis du 18 bist. Das ist wirklich wenn du ständig mit jemanden fahren muss. Du wirst es merken wenn immer der Fahrleher neben dir sitzt. Dann wirst du dir nach ner Zeit wünschen das du entlich alleine fahren kannst...aber das darst du dann ja nicht.
     
  14. 6. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Wo ist denn das Problem, frei bist du mit 18 Jahren so oder so. Mit 17 kann man nunmal nicht alleine Auto fahren (ausnamhen gibbet ja wie oben genannt). Zusätzliche Übung kann absolut nicht schaden.

    Auch wenn du nur wenig fahren wirst, lohnt sich das auf jeden Fall ! Es ergibt sich immer mal ne Möglichkeit zu fahren !

    Also ich kann nur sagen, hau rein, hat spass gemacht (ich hab jetzt ein Jahr begleitendes Fahren hinter mir ^^,) !
     
  15. 7. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Man kann führerschein schon mit 16 einhalb anfangen dan hat man auch schneller die Probezeit weg :]

    Das gilt auch schon seit anfang 2006 :]

    Ich habe wohl gehört das man ab 2007 Probezeit verlängern will auf 4 jahre aber ob das stimmt
    weiss ich selber nicht :]

    Naja trotzdem viel erfolg
     
  16. 7. November 2006
    AW: Führerschein mit 17 machen

    Wäre ja auch echt krass ohne begleitperson ,hätte dann ja keinen sinn!!
     
  17. 16. April 2007
    Führerschein mit 17

    Hallo Leute,
    mich würde mal gerne Interessieren ob beim Führerschein mit 17 eigentlich ein Roller bis einschließlich 50 ccm³ gefahren werden darf ?

    Und mich würde mal eure Meinung zum Führerschein mit 17 interessieren.
    Findet ihr die Sache gut oder nicht so euer Ding ?

    Gruß joker.org
     
  18. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    Jap ich glaube, dass man dann auch mit dem Roller fahren kann. So wurde es mir mal gesagt.

    Und ich finds auch gut, dass es den Führerschein schon mit 17 gibt, da man ja dann schon ein Jahr mehr Fahrpraxis hat.

    Gruß
     
  19. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    Hi,
    jo darfst du.
    1. Wenn man mit 18 seinen Führerschein macht, darf man auch ne 50er fahren.
    2. Ein Freund macht auch gerade den Führerschein mit 17 weil er dann auch ne 50er fahren darf.

    mfg

    W@$T3
     
  20. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17


    Jo ich mache gerade auch mit 17 wegen 50er und ich finde es gut das man mit 17 Auto machen kann, man darf sogar hat mein fahrschullehrer gesagt zur Arbeit oder schule alleine fahren, man muss das nur angeben.
     
  21. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    Hy,
    bist du dir das ganz sicher ?
    Weil ich mein dass immer egal wann eine Person im Auto sitzen muss die älter als 24 oder den Führerscheinschein schon länger als 3 Jahre hat.

    Gruß joker.org
     
  22. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    Ich finde den Führerschein ab 17 eigentlich ganz in Ordnung, weil dann hat mann wenigsten schon
    1 Jahr Erfahrung. Und man kann auch schon mal etwas weitere Strecken fahren zu Freunden oder so das find ich cool ! xD
     
  23. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    darf man den mit 16 schon machen und dann mit 17 abholen?
     
  24. 16. April 2007
    AW: Führerschein mit 17

    @joker : Normalerweise eine Person ab 30Jahren

    @Enforcer : Du darfst mit 16,5 Jahren beginnen, mit 17bekommst du dann die Bescheinigung, mit Begleitperson fahren zu dürfen.
     
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