#1 11. August 2009 Tach! habe im Mai einen Unfall gehabt. Wie es genau abgelaufen ist, möchte ich hier gar nicht schildern. Nur so viel ist zu sagen, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Zuerst wurde nur gesagt, dass ich Schuld habe und mein Anwalt hat dann auf Mitschuld des Gegners geklagt. Ich bekam vorläufig ein Verwarngeld von 35€ wegen gefährlichen Fahrstreifenwechsel mit Sachbeschädigung. So jetzt kam ein erneutes Schreiben das nach Überprüfung des Falles die Schuld bei mir liegt. Jetzt steht auf dem Zettel aber nichts mehr von Verwarngeld, sondern von einem Bußgeld. Auf die 35 € kamen jetzt noch 20€ für der Verfahren und noch nen kleiner Euro/Cent Betrag für die Bearbeitung, sodass es 58,50€ waren. Jetzt ist meine Frage, ob ich nun zur Nachschulung muss, da es ja nun ein Bußgeld ist. Ich bin noch in der Probezeit und vorher war es nur ein Verwarngeld, welches ja belanglos ist. Bekomme ich denn nun auch noch einen Punkt in Flensburg. Hoffe mal ihr könnt mir helfen, da diese Unwissenheit einfach grauenhaft ist. mfg eG0n + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? und wie sieht es mit dem punkten aus??? ich glaube ohne punkte = schweingehabt (wenn ich falsch liege, korriert mich bitte) + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? wenn du nichts bekommen hast wegen nachschulung, dan musste auch nix machen, du kannst ja auch viel strafe zahlen aber kein punkt kriegen, ich glaube nur bei einem punkt musst du in die nachschulung + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? Ausversehen bedankt. Ähhhhm soweit ich weis wars mit den Alten Verwarn- bzw Bußgeldern so das du ab 40€ nen Punkt bekommst. Probezeit und Punkte passen nich so gut zusammen aber bei sowas könnteste noch mit nem Aufbauseminar durchkommen falls die in der Richtung echt noch was kommen lassen. Z<hl einfach und hoffe das beste. Ich drück dir mal die Daumen + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? Der Brief wegen Nachschulung kommt meist 2-3 Monate später, war bei mir damals auch so. Punkte bedeuten immer nachschulung, ambesten du rufst mal beim StVa an und erkundigst dich direkt bei " deinem " Sachbearbeiter. + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? Alles falsch Punkte bedeutet nicht automatisch Nachschulung. Es gibt viele kleine Beispiele, bei denen es nicht so ist, wie zum Beispiel wenn du zweimal ein Verwarngeld (mit zum Beispiel falschparken für 5€) nicht bezahlst, bezahlst du eine Strafe von mehr wie 35€, bekommst einen Punkt, musst aber nicht zum Aufbauseminar in der Probezeit (Außer du hast bereits mehr wie 8 Punkte). In deinem Fall würd ich einfach bei beim Amt anrufen und nachfragen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. August 2009 AW: Aus Verwarngeld wird Bußgeld = Nachschulung??? besten dank an euch... werde mich heut nachmittag mal erkundigen + Multi-Zitat Zitieren