rechtlich in ordnung?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Halloweenracer, 23. August 2006 .

Schlagworte:
  1. 23. August 2006
    hoi,

    ist es rechtlich gesehen erlaubt, eigens gespielte songs im internet zum download anzubieten? also man spielt nen lied von ner band nach und nimmt des auf und stellt die mp3 ins netz...

    darf mans? oder is des wegen urheberrecht nich in ordnung?

    danke schonmal

    mfg
     
  2. 23. August 2006
    ich glaube, das ist verboten...covering von liedern ist zwar erlaubt, aber man darf, soweit ich weiß sowas nicht veröffentlichen
     
  3. 23. August 2006
    Musst du dich informieren wie das ist, wenn man als CoverBand öffentlich auftritt!

    Ist rechtlich ja das Gleiche ( denk ich ma )

    Ich geh davon aus dass du Tandieme zahlen musst, in Form von Gemagebühren.


    Ich vermute auch, dass es drauf ankommt, wie man solche Lieder spielt, ob man sie einfach nachspielt oder Interpretiert.

    Ich denke das Interpretieren von Songs ist erlaubt.

    Frag einfach mal en Jurist ( Gibt viele Jura Foren im Internet )


    MfG
    Fakerblade

    //EDIT :

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    Aus Alt mach Neu

    Wer sich die Popmusik-Charts der letzten Jahre anschaut, findet viele bekannte Titel. Seit 1996 sind etwa zwanzig Prozent der Hitparaden-Titel Cover-Versionen von Songs, die schon einmal Erfolg hatten. Remixe, technische Bearbeitungen von Originalaufnahmen, sind durch den Einzug der Digitaltechnik in die Popmusik so üblich geworden, dass man von einem neuen Genre sprechen kann. Das Geschäft mit dem Recycling von Melodien blüht. Wie es rechtlich damit aussieht, erklärt iRights.info.

    Coversongs versprechen in der kommerziellen Musikszene schnellen Erfolg, denn die Melodien sind schon auf ihre Massentauglichkeit überprüft. Da es sich bei den Neu-Einspielungen in der Regel um Kompositionen der siebziger und achtziger Jahre handelt, die noch nicht gemeinfrei geworden sind (das geschieht erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors), gilt es hier das Urheberrecht zu beachten.

    Als Neu-Interpret muss man sich dabei über den Unterschied zwischen Cover-Version und Bearbeitung klar sein, da dies entscheidend dafür sein kann, ob und wie man sich die Erlaubnis zur Einspielung geben lassen muss. Cover sind reine Neu-Einspielungen, das heißt der Musiker nimmt keine wesentlichen Bearbeitungen von Komposition und Text vor. Eine solche unveränderte Übernahme liegt auch dann noch vor, wenn das Stück in die eigene Stimmlage transponiert oder es mit anderen Instrumenten gespielt wird, als bei der Originalaufnahme.

    Wenn man ein Stück covern will, egal ob für einen Auftritt oder um es neu zu produzieren und auf die eigene CD aufzunehmen, muss man vorher die notwendigen Rechte von der Verwertungsgesellschaft für Musik, der GEMA, erwerben. Die GEMA „verwaltet“ diese Rechte für die Komponisten und Textdichter. An sie zahlt man auch die Lizenzgebühren, die die GEMA dann an den Original-Autor und andere Berechtigte (wie zum Beispiel einen Musikverlag) weiter leitet.

    Bearbeitung

    Vieles, was in den Charts als Cover-Version gilt, ist rechtlich gar keine: Sobald man mehr als nur einige Akkorde an einem Song verändert, zum Beispiel den Text oder die Melodie ergänzt oder umschreibt, wird aus dem Cover eine Bearbeitung. Bekannte Beispiele sind Hiphop- oder Technoversionen vergangener Hits, die oft nur den Refrain übernehmen, die Zwischenstrophen aber dem jeweiligen Musikstil anpassen.

    Und hier ist der Haken: Die Rechte zur Vermarktung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Musikwerke kann man in der Regel nicht von der GEMA erwerben. Dafür muss man sich direkt an den Rechteinhaber, entweder die Komponisten und Texter oder einen Musikverlag, wenden und mit ihm einen Lizenzvertrag abschließen. Das kann es sehr schwierig machen, die Rechte zu erwerben. Während nämlich die GEMA verpflichtet ist, jedermann die gewünschten Rechte zu gleichen Bedingungen zu übertragen, können die Berechtigten und Verlage frei darüber entscheiden, wem sie zu welchen Konditionen Rechte einräumen wollen.

    So kann es durchaus vorkommen, dass der Rechteinhaber aus welchen Gründen auch immer nicht will, dass sein Musikstück in einer fremden Musikproduktion verwendet wird – zum Beispiel möchte nicht jeder Klassik-Komponist, dass sein Stück in einem Pop-Song auftaucht. Möglichkeiten, das zu erzwingen, bestehen dann nicht.

    Ob ein Stück noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung ist, ist in der Praxis oft schwer zu unterscheiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtlich beraten lassen.

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    ===> Einfach Songs Covern bei denen der Autor schon 70 Jahre Tod ist


    Quelle : KLICK MICH!
     
  4. 23. August 2006
    Nein darfst du nicht !

    Sobald Du ein Lied veröffentlichst, dass bei der GEMA registriert ist musst du zahlen auch wenn du es selber singst, spielst oder ähnliches

    Also ich würde die Lieder nicht veröffentlich um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Denn das fällt nämlich unters Urheberrecht und du würdest bisl Kohle loswerden was du bestimmt nicht willst.

    Wenn de google'st findest auch einiges bzw sehr viel zu diesem Thema.

    Hoffe mal ich konnt helfen

    MfG Inte
     
  5. 23. August 2006
    hoi,

    aba wenn ich das jetzt mal so sehe:

    dann darf ich ja nich ma aus lust und laune nen lied nachsingen^^ also einfach mal in der öffentlichkeit, wenn mich jmd mal an nen micro lässt und ich mich mal vor ner halben stadt zum brot machen kann...

    aba danke jedenfalls... ich werd mich mal kundig machen

    mfg
     
  6. 23. August 2006
    Ich denke mal in so einem Fall kommt es wieder auf die Sachlage an, also unbedingt ausprobieren würd ichs nich aber würde mal vermuten das es da keinen bocken würde es sei denn es steckt ein kommerzieller zweck dahinter.

    Aber sich vor vielen leuten zum Affen machen oder Mp3's zur freien verfügung zu stellen ist halt doch nochmal ne großer Unterschied.

    MfG Inte
     
  7. 23. August 2006
    Das ist so eine Sache das mit dem veröffentlichen oder einfach nur das nach singen in einer Stadt.
    Bin da jetzt auch net so ganz firm drin um dir das zu erklären.
    Wenn jetzt einer das Lied aufnimmt, dass du in der Stadt zum Besten gibts, und es ins Internet stellt ist das auch verboten dann veröffentlicht er das jas auch.
    Jeder der irgend etwas mit der Musik am Hut hat, sei es nun der DJ auf irgend welchen Partys oder eine Cover-Band muss das bei der GEMA angemeldet werden.
     
  8. 24. August 2006
    das ist nciht erlaubt.
    du brauchst die erlaubnis der ursprünglichen bands bzw der labels.
    sonst ist das pirateri.
    bands die so auf dorffesten aufretten und beknante lieber singen müssen auhc bestimmte abgaben zahlen. for free ist da ncihts. wär ja auch schlecht.
     
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