frage wg. wohnung als zivi

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von J0rd4N, 16. August 2009 .

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  1. 16. August 2009
    ab dem 01.04.10 stehe ich als zivi zur verfuegung. das ist direkt nach meiner ausbildung.

    an sich alles klar, jetzt das aber: ich will zum zivistart (01.04.10) ausziehen von zuhause.

    es gibt zivistellen, die eine unterkunft zur verfuegung stellen, und es gibt welche, die eben keine unterkunft zur verfuegung stellen.
    wenn ich also mir eine zivistelle waehle, die eine unterkunft zur verfuegung stellt, alles klar, ich kann so kostenfrei dort wohnen.

    wenn keine unterkunft gestellt wird, bezahlt mir wenn ich vor zivi (hier reicht ein tag vorher aus) mir ne wohnung miete, die unterhaltssicherungsbehoerde 70% der miete, bis max ~210e. den rest muesste dann die zivildienststelle und nicht ich uebernehmen.
    (http://www.zivildienst.de/lang_de/nn_151020/Content/de/DienstLeisten/SozSicherung/UnterhSicheru/II1__USicheru/Mietbeihilfe.html__nnn=true)

    aber wenn dann die zivistelle mich fragt "wie teuer ist denn dann deine miete?" und ich sag "350e", dann denken die sich doch "dann muessten wir 350e-210e=140e im monat fuer den bezahlen, nehmen wir uns lieber einen zivi der bei seinen eltern wohnt".

    da versteh ich doch bestimmt irgendwas falsch, oder?
     
  2. 16. August 2009
    AW: frage wg. wohnung als zivi

    huch bedankt

    das bezahlt ja nicht deine zivildienststelle, sonder das bundesamt für zivildienst
    den sold etc. kriegste ja auch vom bundesamt für zivildienst
     
  3. 17. August 2009
    AW: frage wg. wohnung als zivi

    dann sind die 70% (max. 210e) von der unterhaltssicherungsbehoerde und der rest von der dienststelle, die das dann vom bundesamt fuer zivildienst bekommt?
    aber wie ist da die grenze?
    kann mir ja bestimmt keine wohnung die 700e im monat in der stadtmitte raussuchen
     
  4. 18. August 2009
    AW: frage wg. wohnung als zivi

    ich habe jetzt mal viel rumgetelt und bin zu folgendem ergebnis gekommen:

    ja, die differenz von 209e (70% von der vollen miete bis 298e) bis zur tatsaechlichen miete muesste wirklich die zivildienststelle bezahlen, wenn sie keine unterkunft bietet. allerdings muss sie sich dafuer bereiterklaeren, diese kosten zu uebernehmen. und diese nehmen dann wirklich lieber jmd der bei den eltern wohnt, da da keine kosten uebernommen werden....
    also in der praxis meinte mein sachbearbeiter ist es eben schwer bis unmoeglich sowas zu finden :/

    ich close dann mal, vielen dank!
     
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