Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Dj.KaTa, 17. August 2009 .

Schlagworte:
  1. 17. August 2009
    Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Das Versandhaus Otto hatte versehentlich für kurze Zeit Macbooks zum Preis von rund 50 Euro angeboten. Mehr als 2500 Kunden haben prompt bestellt. Liefern will Otto nicht. Folglich könnte sich nun ein juristisches Nachspiel anbahnen.

    Ende Juli dieses Jahres war im Online-Shop des Versandhändlers Otto ein auf den ersten Blick skurriles Angebot zu sehen. Dort war ein Macbook, welches üblicherweise die Grenze von 1000 Euro hinsichtlich des Preises weit überschreitet, zum Preis von 49,95 Euro sehen. Sofort haben zahlreiche Online-Einkäufer das Angebot genutzt und das Notebook bestellt.

    Da es sich jedoch um einen Fehler handelte, so Otto, sei kein Vertrag zustande gekommen. Folglich blieb die Lieferung der Ware bisher aus. Sollte es nach Otto gehen, so wird sich daran auch in der nächsten Zeit nichts ändern. Der angebotene Einkaufsgutschein über 100 Euro scheint für die Kundschaft derweil nur ein schwacher Trost und keine Alternative zu sein.

    Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, sind bereits mehrere Briefe bei Otto von verärgerten Kunden eingegangen. Von dem Einkauf wollen sich die Käufer nicht abbringen lassen und bestehen auch weiterhin darauf. Möglicherweise könnte es nun sogar zu einem Rechtsstreit kommen, hieß es.

    Bei Otto sieht man dafür keinen Anlass. Ein Vertrag wird erst dann wirksam und gültig, wenn die Ware beim Kunden eintrifft, so der Handelskonzern.

    quelle - Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen - WinFuture.de
     
  2. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Oh man ey dann machendie da jetzt nen affen..
    war schon öfter so, dass mal was für weniger im internet drinstand, sind ja alles nur Menschen die das da eintragen.
    Die Leute sollen mal net auf Kosten anderer irgendwas bekommen, sondern gescheit arbeiten und dann können se sich das Gerät auch zum richtigen Kaufspreis kaufen. Schmarotzer da..
     
  3. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    naja, so würde ich das jetzt auch nicht ausdrücken...
    aber ein wenig Recht gestehe ich deiner Meinung schon zu...

    Irren ist menschlich...


    Aber seien wir ehrlich -> hättest du dieses Angebot wahrgenommen würdest du hier auch posten -> ICH WILL MEIN MACBOOK!!!111einseinself
     
  4. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ich würde mich mi dem 100€ Gutschein zufrieden geben. Geld verdoppelt ohne Risikko, wer will das nicht?
    Gabs doch auch schon mal bei Mediamarkt damals mit der PS2 glaube ich, da haben sie nen falschen Preis dran geschrieben und den ersten 10 auch diesen Prei gelassen.
    Ich denke es sollte jedem klar sein das man kein Macbook für 50€ bekommt.
     
  5. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    also wenn die 2.500 stk zum preis von 50€ verkauft haben, und normalerweise 1000€ verlangen, dann würde denen ja 2.500 * 950 € = 2.375.000 € entgehen. Klar, der eigentliche verlust wäre kleiner (quelle kauft die dinger ja nicht für 1000€) aber trozdem ein ziemlich happiger betrag.... also ich finde mit den 100€ gutscheinen sind die kunden gut bedient.

    mfg
    m0e
     
  6. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    also ich würde ebenfalls den rechtsweg einleiten und erst aufgeben wenn richter "nö" sagt.

    ich mein, ein vertrag ist gültig sobald ein kauf vorliegt....nicht wenn ware da ist...sonst hätte man auch bei vorkasse sagen können "nö kein kaufvertrag da sie ware nicht erhalten haben ätschibätsch geld gehört uns"


    selbst schuld einfach...wenn man nicht gründlich ein angebot checkt dann soll man sich halt nicht wundern. denke nach diese aktion werden sie einige kunden weniger haben
     
  7. 17. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    ich finde es gerecht, die leute die da motzen sollten mal bischen verständniss für Fehler haben -.-
    sie wollen ja auch nicht das jemand sie anschreit wenn sie nen Fehler bei ihrer Arbeit machen ,

    100 ist sogar sehr große vergünstigung, der reale betrag hat sich um das doppelte verdoppelt -.-

    ich verstehe sowas einfach nicht
     
  8. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    also ich bin mit meinem 100€-Gutschein zufrieden! Wenn die jedoch tatsächlich Erfolg haben mit ihrer Klage, dann werd ich mir das auch nochmal überlegen... Wobei ich den Großteil des Gutscheins schon ausgegeben habe, damit sinken meine Chancen
     
  9. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    so einen fall gab es vor geraumer zeit mit LCD TVs...
    einige sind damals auch vor gericht und gescheitert, nur eine handvoll hat den tv wirklich bekommen.
    ein kaufvertrag kommt nämlich nicht bei bestellung zustande, sondern erst bei bezahlung der ware... hat einer von euch mit kreditkarte bezahlt und das geld wurde schon abgebucht dann habt ihr sehr gute chancen des macbook zu bekommen, wenn ihr auf rechnung gekauft habt könnt ihr es vergessen!
     
  10. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Da hat der Versand Otto aber Recht, da Fehler nicht ausgeschlossen sind. Die Leute müssen sich damit begnügen das Geld wieder zu erhalten.
     
  11. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Wenn ich mich richtig erinnere steht im deutschen Vertragsrecht, dass ein Kauf erst dann zu stande kommt, wenn Käufer und Verkäufer dem Handel zugestimmt haben und die Waren ausgetauscht haben. Dies ist speziell für Druckfehler o.ä. gedacht (in Prospekten steht eigentlich immer: "Irrtümer vorbehalten").
    D.h. wenn ein Elektrofachmarkt wie MediaMarkt oder Saturn auf dem Preisschild neben der PS3 20€ stehen hat, dann heißt es nicht gleich, dass er die PS3 für 20€ verkaufen MUSS. Erst wenn man damit zur Kasse geht, die 20€ bezahlt und dann die PS3 bekommt ist es zu einem bindenden Vetrag kommen.
    Wenn jedoch der/die Verkäufer/in vor der Warenausgabe den Druckfehler bemerkt, ist es egal ob man die 20€ schon bezahlt hat oder nicht. Die würde man dann wieder bekommen.

    Deswegen finde ich den 100€-Gutschein mehr als angemessen! Immerhin hätte der Otto-Verlag nur die 49,95€ zurückzahlen müssen. Aber aus "Kullanz" (gibt es eigentlich nur nach Vertragsabschluss, ich weiß aber nicht wie ich es sonst nennen soll^^) oder um verärgerten Kunden entgegen zu kommen, gibt er den doppelten Betrag [um die armen, enttäuschen Idioten zu trösten, dass sie kein MEGA-Schnäppchen gemacht haben (Achtung: Dieser Satz kann Sarkasmus enthalten)] als Gutschrift zurück.
     
  12. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    ja war doch klar das ein gewisses "völkchen" wieder den hals nit vollbekommt..

    ich finde die sache mit dem 100 euro gutschein ja fast schon übertrieben!

    ich find es eh immer wieder "lustig" , die leute regen sich über die gier anderer auf, aber an solchen beispielen wie jetzt mit otto sieht man, das sie GENAU SO sind, keinen deut besser.. aber hauptsache irgendwen für etwas schuldig machen.. traurig was hier seit einigen jahren abgeht.

    @speedstar: ja soweit ich weiß stimmt deine vermutung, es gab ja schon oft genug auch fälle bei amazon z.b. wo ein deutlich günstigerer preis war als sonst. und die haben den leuten keine gutscheine für irgendetwas gegeben.
     
  13. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ein Kauf-Vertrag kommt ja erst zustande, wenn eine beidseitige Willenserklärung vorliegt.
    Erst nach Lieferung der Ware wird dies bestätigt. Oder seh ich das falsch?
    Die Käufer könnten also ruhig klagen, verlieren werden sie trotzdem...

    gruß IraKi
    //Edit: ich schlag nachher mal in nem Buch nach, wir hatten das Thema doch heute erst inner Schule
     
  14. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Eins ist klar:
    Jeder dieser 2500 Kunden wollte Otto über den Tisch ziehen !
    Denen war ja klar dass das Produkt über 1.500 Euro kostet und die 50 Euro ein Fehler sind.

    Trotzdem haben sie eingekauft und wollten Otto über den Tisch ziehen.
    Was aber die wenigsten wissen:

    Ein bindender Kaufvertrag kommt erst dann zu stande wenn die 50 Euro auch vom Konto des Käufers abgebucht wurden !
    Die Klage ist also vergebens und jetzt kommen auch noch Anwalts und Gerichtskosten auf die 2500 Käufer zu !
     
  15. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    hatte ich auch schonmal. bei amazon gabs laptops von sony vaio für 20 euro statt 2000^^
    hab ich direkt gekauft. aber am nächsten tag ne email bekommen, dass das ein fehler war und ja kein kaufvertrag zu stande gekommen sei. war auch so, da sie sich genau für solche fälle in den agbs abgesichert haben.
    bei amazon kommt der kaufvertarg erst mit der lieferbestätigung zu stande.
    bei otto wirds ähnlich sein.
    dass otto aus kulanz dann noch jedem kunden 100 gutschreibt ist schon krass.
    ich hab damals nichts bekommen^^

    meistens schon früher, wegen des abstraktionsprinzips^^
     
  16. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Gibts da nicht irgendwas mit: "offere ad auctum" Klausel?

    Also dass das Preisschild auf einer Ware nur ein Angebot zum kaufen ist und keine Verpflichtung?

    @Topic: man kanns übertreiben, ich wäre mit einem 100€ Gutschein glücklich und würde meine Zeit besser investieren, als einem MacBook nachzulaufen, das ich eh nicht bekommen werde...

    mfg
     
  17. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    das ist absoluter schwachsinn, otto hat nen fehler gemacht und ihn eingesehen, dafür gibts 100€ p.P.
    Das ist doch mal ne faire Sache...Dass die Deppen das jetzt aus denen herausklagen wollen ist ja schon betrügerisch.
    Davon abgesehen handelt es sich bei einem Onlineshop doch um ne Anpreisung und nicht um angebote, dementsprechend kommt der Kaufvertrag frühstens mit der Bestellungsannahme zu stande


    @Iraki: Fast! Der Vertrag käme schon mit der Annahme zu Stande, dann liegen ja 2 Willenserklärungen vor. Die meisten Shops schließen das aber aus, da die Bestätigungsmails meist automatisch versand werden...
    Kann ja mal jemand nachschauen ob bei Otto irgendwas dazu steht
     
  18. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    meinst du Invitatio ad offerendum?^^
     
  19. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Jo, gibts, nur sind das keine Preisschilder mehr, wenn man die Dinger dann auch für den angezeigten Preis kauft, denn dann entsteht ein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien.
     
  20. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ist ein Kaufvertrag nicht nach einer Willenserklärung gültig? Also wenn ein Kunde das Angebot wahrnimmt, ist Willenerklärung K (für Kunde) zustande gekommen, und da Otto ja im Internet das zeug angeboten hat, ist Willenserklärung O (für Otto) auch zu stande gekommen, in dem die Bestellung aufgenommen worden ist.???
     
  21. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Nen MAC für 50 Ocken is schon sehr verlockend. Klar, dass da einige hinterher sind. Solln sie halt zum Anwalt rennen, bringen wird es sowieso sehr wenig (ausgenommen mal das riesige Loch in den Haushaltskassen der Kläger ). Mir tun eigentlich hauptsächlich die Leute leid, die den Fehler begangen haben und ausbaden müssen. Da sind sicher einige Köpfe gerollt.
     
  22. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    uiuiui stimmt und das als Latein-LKler

    vor Gericht kommen die eh nicht durch, da können die sich dumm und blöd klagen... Kein Richter wird ihnen Recht geben.

    Diese Fälle gabs schon so oft...

    aber was ist mit den 24. Paragraphen (der Kaufvertrag paragraph?) gibt der den Anklägern recht?

    mfg
     
  23. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Rechtlich gesehen haben die Kläger keine Chance auf Erfolg. Da weis sich die Rechtsabteilung von Otto sicher zu helfen, von daher ist eine Klage schwachsinnig.
     
  24. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ja nur ist das von Otto kein Angebot, sondern eine Anpreisung, die nicht bindend ist, genau wie Plakate, Werbung oder sonstiges...
     
  25. 18. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Jeder vernünftig denkende Mensch wird sich wohl im Klaren sein das man von einem Großen Versandhaus kein Macbook für 50€ bekommt.

    Oh , beim Autohändler steht ne Corvette ZR1 für ne Kiste Bier !!


    Finds sehr kulant das Otto den Leuten die sie ausnutzen wollen 100€ gutschreibt, dann sollen die gefälligst das Maul halten und sich mit _geschenkten_ 100€ zufriedengeben für ihren Versuch n Tippfehler von denen auszunutzen.
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.