Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 23. August 2009 .

  1. 23. August 2009
    Fürth (dpa) - Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle, wie Justizsprecher Thomas Koch am Mittwochabend sagte.

    «Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet eingestellt.» Die Kunden wurden von Quelle jedoch nicht oder erst sehr spät auf den Irrtum hingewiesen. Das Unternehmen muss ihnen nun die Flachbildschirme zum ausgewiesenen Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausliefern.

    «Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden bleibt», erläuterte Koch. Dies gelte auch, wenn der Vorgang automatisch ablaufe. Die in zwei Verfahren klagenden Kunden hatten von Quelle nach der Online-Bestellung im Jahr 2007 eine Anzahlungsaufforderung erhalten. Einen der Käufer informierte das Unternehmen nachträglich über den Irrtum, nach Ansicht des Gerichts aber unverhältnismäßig spät. «Da kann man gar nicht mehr von Irrtum sprechen, denn zu dem Zeitpunkt, an dem das Angebot geklickt wurde, hat der Versandhändler schon von dem niedrigeren Preis gewusst», schilderte Koch.

    «Es ist schwierig zu sagen, die ganze Rechtsprechung ändert sich jetzt», erläuterte der Justizsprecher die Konsequenzen des Urteils. «Denn es kamen besondere Umstände dazu.» Bislang herrscht laut Koch unter Juristen die Ansicht, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag ist. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande.

    Quelle: yahoo.de
     
  2. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Was is jetzt mit den Otto-Leuten?

    Bekomm ich mein Macbook am ende etwa doch???
     
  3. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend


    wenn du die bestätigung, wie oben beschrieben, bekommen hast, dann denke ich schon
     
  4. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    also so weit ich weiß MÜßen waren zum ausgeschreibenen preis verkauft werden (da war doch mla son fall mit ner tanke wo man super für 50 cent oder so bekommen hat und die war über nacht innerhalb von wenigen stunden leer getankt ^^) wenn ein anderer einen fehler macht dann kann ich doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden oO
     
  5. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Die Onlineshops sparen eine menge Geld durch die automatisierte Abwicklung. Der ganze Verkauf kann dann mit einem Minimum an Logistik bewältigt werden.
    Als Shopbesitzer muss einem allerdings klar sein, dass jemanden zu beauftragen, ein Contentsystem aufzustellen und zu verwalten, gleichzeitig bedeutet, ihm eine Menge Verantwortung zu übergeben.
    Wenn niemand die Preise nochmal kontrolliert, ist das eben schlecht geplant. Ein Risiko, dass mit einkalkuliert werden muss.
    Wenn jemand ein Kassensystem in einem echten Supermarkt bspw komplett durch EDV automatisiert, besteht ebenfalls das Risiko, dass durch einen Fehler Kunden weniger oder garnichts bezahlen müssen. Dem virtuellen Kassierer passiert das dann eventuell mit hunderten Kunden, während ein Mensch sicher nicht am laufenden Band fehler produzieren würde.
     
  6. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Bei den Otto-Leuten gabs scheinbar keine Bestätigung, daher keine Chance, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Mit deiner Bestellung bietest du dem Versender praktisch an, dass du einen Artikel X zum Preis Y kaufst. Solang er nicht einwilligt, ist kein Kaufvertrag geschlossen worden.

    In dem Fall mit den Flachbildschirmen steht aber da, dass Bestätigungen rausgesendet wurden. Daher ist dort der Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    Wie im Urteil außerdem steht, kann man selbst mit Bestätigung so einen Verkauf wegen Irrtum anfechten. Scheinbar hat der Käufer hier nur Recht bekommen, weil er sehr spät bestellt hat. Zum Zeitpunkt seiner Bestellung wusste die Firma scheinbar schon von dem Fehler, hatte also Zeit den zu beheben und kann sich somit in diesem speziellen Fall nicht mehr auf "Irrtum" berufen.
     
  7. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Ist aber auch nur gerecht , dass sie jetzt nicht den nromalen Preis bezahlen müssen. Es ist der Fehler von Quelle und wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist haben sie Pech gehabt. Vielleicht sollte man mal gezielt nach solchen Fehlern Ausschau halten da kann man richtig Schnäppchen mit machen oder sogar weiterverkaufen. Sowas passiert ja ein bissen häufiger in letzter Zeit.
     
  8. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Juhu, also beim nächsten richtig krassen Schnäppchen was zu 90% ein Preisfehler is schlag ich dann mal direkt zu
     
  9. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    doch, ich hab ne bestellbestätigung bekommen.
     
  10. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Ein Kaufvertrag wird aber erst mit dem zusenden der Auftragsbestätigung wirksam!
     
  11. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    eben. bestellbestätigung ist nichts anderes als, wenn dir ein mitarbeiter vom supermarkt sagen würde, dass du grade ne flasche wein aufs fließband gestellt hast. der typ an der kasse kann dir den einkauf aber immer noch verbieten.

    da gehts quelle schon so schlecht und dann sowas^^
     
  12. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    wahrscheinlich sind die flachbildschirme nun aber auch nicht mehr viel mehr wert als die 199€...
     
  13. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Ist doch völlig gleichgültig, wenn das Produkt schon geliefert wurde.
    Wenn das nicht der Fall ist, ist der ganze Prozess sowieso unnötig.
     
  14. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend


    2007 bestellt...ende 2009 ausgeliefert...
     
  15. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Dann eben Auftragsbestätigung oder das was in den AGB`s steht. Der Zeitpunkt, mit dem ein Kaufvertrag zustande kommt ist oft unterschiedlich geregelt. Schau halt einfach nach.

    Aber selbst dann können die den Vertrag immernoch wegen Irrtum anfechten.

    In den oben genannten Urteil ging das nur nicht mehr, weil der Typ bestellt hat, als die Firma schon längst von dem Irrtum wusste und somit keiner mehr vorlag, die hätten ja reagieren können und den Preis ändern können.

    Wenn du aber bestellt hast, als das Versandhaus noch nicht von dem Fehler erfahren hat, dann liegt eben ein Irrtum vor und dann wäre auch ein Kaufvertrag anfechtbar.


    Allgemein finde ich es traurig, wie Barbarenhaft die Leute doch sind. Da wird versucht einen offensichtlichen Fehler auszunutzen um sich selbst zu bereichern. Dass dadurch Firmen pleite gehen, Arbeitsplätze vernichtet werden usw. ist den Leuten scheinbar völlig egal.
    Und nein, ich spiele nicht den Moralapostel. Ich hab von der Laptopsache in einem anderem Forum rechtzeitig erfahren und habe diesen Fehler nicht ausgenutzt.
     
  16. 23. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    schöne sache. amazon hatte mal die canon 450D für schlappe 28€ im angebot neu und original. habe ich natürlich sofort bestellt und bestätigung ist auch gleich gekommen aber später dann ohne mein machen auch die stornierung haben die einfach gemacht!
     
  17. 24. August 2009
    AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

    Da hat Quelle wohl mal derbst gepennt... Sowas darf nem Unternehmen eig nicht passieren. Aber es ist ja schön für die Kunden, wenn man nen 2000€ Bildschirm für 200€ bekommt. Ich habe so'n fehler leider nie gesehen :/. Und hier bei Otto wird's alles bissel anders ablaufen als bei quelle. Da haben die die Unterlagen nicht rausgeschickt, wie Quelle... mein ich. naja.
    wird immer solche Pannen geben und die Kunden freut'S, auch wenn die Meisten um eine Auslieferung rum kommen
     
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