Eigentumserwerb

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von iraki, 31. August 2009 .

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  1. 31. August 2009
    Hi,
    Ich bin hier grade an einer Schulaufgabe zum Eigentumserwerb am arbeiten und komm einfach nicht weiter.
    Wann und wo geht das Eigentum auf den Käufer über?
    a) Käufer kauft im Laden (Handkauf)
    b) Verkäufer versendet Ware an gleichen Platz (Platzkauf)
    c) Verkäufer und Käufer an verschiedenen Orten Ware wird per Bahn versandt (Versendungskauf)

    So ich weiß echt nicht weiter, für mich ist das alles gleich, wenn Ware ankommt, geht der Kram ins Eigentum über...
    Was vermutlich nicht richtig ist.
    Habt ihr ne Lösung?

    gruß IraKi
     
  2. 1. September 2009
    AW: Eigentumserwerb

    Ich geb dir mal ne Kurzform, dürfte für die Schule reichen...

    zu a)

    Angebot:
    Verkäufer bietet Ware an => invitatio ad offerendum

    Annahme:
    Käufer sieht Ware&will die Ware kaufen => gibt eine Willeserklärung ab ( WE ) dass er den Crap für den angebotenen Preis kaufen möchte...

    Einigung:
    Verkäufer geht drauf ein => gibt WE ab den Crap zu für den Preis zu verkaufen...

    => angenommen objektiver&subjektiver Tatbestand sind erfüllt
    Daraus folgt => gültige WE`s abgegeben

    ===> alle essentialia negotii erfüllt; Verkaufsgegenstand, Verkaufspreis, Vertragspartner

    1. Nach §433 ist ein Kaufvertrag zustande gekommen...
    V <----------------------------------------------> K

    2. Übereignung der Kaufsache nach §929 S.1
    V -----------------------------------------------> K

    3. Übereignung des Geldes nach §929 S.1
    V <------------------------------------------------ K


    Das ist ziemlich grob gehalten sollte aber genügen...


    zu b)

    Platzkauf (Ggs. Fernkauf) ist ein Kauf, bei dem der Wohnsitz von Käufer und Verkäufer identisch ist. Bei Zusendung der Ware hat der Käufer die mit dem Transport verbundenen Gefahren zu tragen.

    ist im Gegensatz zum Versendungskauf ein Kauf, bei dem der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Sache zustellt, beide Partner jedoch ihren Sitz am gleichen Ort haben.

    ===> Übergang des Eigentums erfolgt bei Zustellung der Ware und Überweisung des Geldes ( also je nach Partei )

    zu c)

    Hierbei handelt es sich um einen empfangsbedürftige WE.
    Die WE`s werden gültig sobald sie in den Zugangsbereich der jeweiligen Empfänger gelangen.
    "Zugang liegt vor, wenn die WE derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass damit zu rechnen ist, dass der Empfänger sie zur Kenntnis nimmt."

    Es ist vom schriftlichen Zugang unter Abwesenden auszugehen...

    Dabei heißt es, dass die WE so in den Machtbereich des Empfängers kommen muss, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat...

    Begriff: Kauf, bei dem der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (§ 447 BGB).

    2. Gefahrübergang tritt mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs bereits ein, wenn Verkäufer die Ware der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt ordnungsgemäß übergibt.

    3. Die Versendungskosten gehen im Allgemeinen zulasten des Käufers (§ 448 BGB).

    4. Ist der Versendungskauf ein beiderseitiges Handelsgeschäft, besteht bei Beanstandungen einstweilige Aufbewahrungspflicht des Käufers; ist die Ware dem Verderb ausgesetzt oder Gefahr im Verzug, ist Selbsthilfeverkauf zulässig

    ===> Übergang des Eigentums erfolgt wenn die Ware/die Zahlung in den Machtbereich des jeweiligen Vertragspartners übergeht...


    Alle Angaben ohne Gewähr bei b) war ich mir nicht zu 100% sicher der Rest sollte eigentl für schulische Zwecke so halwegs hinreichen...google einfach nochn bissl oder füge eigenes Wissen hinzu, dann kannste es noch etwas ausbauen, wollte dir da jetzt keinen kompletten detaillierten Bericht zu jeder Aufgabe schreiben, das hätte Stunden gedauert

    mfg (h0§3nOn3
     
  3. 1. September 2009
    AW: Eigentumserwerb

    vielen dank, hast ne bw
    --closed--
     
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