führerschein

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von pe4nut xD, 6. September 2009 .

Schlagworte:
  1. 6. September 2009
    hallo
    n freund von mir hat momentan ein paar wochen sturmfrei und
    hat ein auto aber einen führerschein ab 17 also fahre ich immer
    und er geht mir immer auf n sack hier kommen keine bullen lass mich fahren das mein auto usw
    hab ihm schon gesagt wenn du gepackt wirst und so aber naja
    meine frage ist was ist wenn ich ihn fharen lassen würde und sie halten uns an
    das er dann n problem hat ist kla aber was ist mit mir mache ich mich strafbar wenn ich
    daneben sitze wenn er fährt ?
     
  2. 6. September 2009
    AW: führerschein

    Denke schon, dass du dich strafbar machst. Du haettest es ihm ja eig. verbieten muessen Auto zufahren.
    Ich wuerd das einfach mal mit ganz krass mit einem Mord vergleich. Wenn du daneben stehst und den Moerder nicht hinderst seine Tat zu begehen, obwohl du die Moeglichkeit dazu haettest machst du dich auch strafbar.
    Fahr einfach selber und lass ihn nicht fahren, außer du willst ne dicke unnoetige Strafe haben.
    Das werden die naechsten 100 Posts auch bestaetigen, dass du und nicht er fahren sollst ^^
     
  3. 6. September 2009
    AW: führerschein

    wenn es dein auto ist, bekommst du eine strafe.

    wenn es sein auto ist, dann bekommste keine strafe.

    kannst ja sagen, dass du gedacht hast, dass er 18 ist

    wenn er gepackt wird, darf er erstmal 3jahre kein auto fahren.
     
  4. 6. September 2009
    AW: führerschein

    ich würde jetzt spontan sagen dem aufm beifahrersitz passiert nichts.. so wie ich das jetzt bei google gelesen habe, da du ja auch niemand sein könntest, er fährt halt ohne begleitperson (weil du ja nicht eingetragen bist und die anderen kriterien dafür auch gar nicht erfüllst)

    aber dem ab 17 passiert folgendes:

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
    (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.
     
  5. 6. September 2009
    AW: führerschein

    es in den papieren steht der name seines bruders da der große bruder sich n neuen audi geholt hat und ihm sein altes geschenkt hat
     
  6. 6. September 2009
    AW: führerschein

    @reQ aber unwissenheit schützt doch vor Strafe net, oder ist das hier anders?
     
  7. 6. September 2009
    AW: führerschein

    also so wie ich das weiß, wirst du dann auch "gepackt" weil du ihn davon hättest abhalten können und einen gültigen Führerschein hast.
    Ich hab selber 13 punkte und wurde shcon oft mit so sachen konfrontiert halt ihn einfach davon ab und du safest dich oder lass ihn eben fahren und steig du aus
    solche dummheiten währen mir mein führerschein nicht nochmal wert
     
  8. 6. September 2009
    AW: führerschein

    wenn es sein auto is, dann bekommste kein problem.

    aber sach ihm, dass er lieber noch die paar monate warten soll bis er 18 is, ich habs auch geschafft, da ist man dann wenigstens auf der sicheren seite
     
  9. 7. September 2009
    AW: führerschein

    ja vorallem er hat in ca 14 tagen gebby
     
  10. 7. September 2009
    AW: führerschein

    gott, dann soll er die füße still halten und das risiko gar nicht erst eingehen -.- wie bereits gesagt: kontrolle -> adieu führerschein. dich dürfte aber keine strafe treffen, da du ja nicht als halter des fahrzeugs eingetragen bist
     
  11. 7. September 2009
    AW: führerschein

    Soweit ich weiss kommst du dann auch dran, schätz mal wenn sie euch anhalten würden leiten sie n verfahren ein, da du ihn kennst(so doof sind die bullen ja dann auch nich) und nebenan mitfährst weisst du das er nochnich fahren darf.
    Da du einen gültigen führerschein hast solltest du so erwachsen sein und sowas einschätzen und verhindern können.
    Sowas würde vor gericht auf dich zukommen.

    Strafe müsste dann n aufbauseminar sein wenn du noch in der probezeit bist und natürlich n bußgeld wie auch immer.

    Also lass ihn am besten nich fahrn, wenn soll ers doch alleine machen.
     
  12. 7. September 2009
    AW: führerschein

    Solange du nicht über 30 bist; 0 Punkte hast und als Begleitfahrer eingetragen bist, bist du nicht berechtigt, ihn fahren zu lassen. Somit kommt auf dich eine Straße zu!
     
  13. 7. September 2009
    AW: führerschein

    wenns sein auto ist und er fährt passiert dir nix, nur mit deinem darf er nicht fahren wenn du kein ärger willst.
     
  14. 7. September 2009
    AW: führerschein

    du kannst dich da i-wie noch heraus"muggeln" aber er ist auf jedenfall min. 2 jahr gesperrt für den führerschein.

    kommt halt drauf an welches auto ihr fährt
     
  15. 7. September 2009
    AW: führerschein

    Lass ihn doch fahren.. ich fänds zu lustig, wenn der tatsächlich 2-3 Jahre nicht fahren darf, weil er keine 14 Tage warten kann


    Ich denke auch, dass du dich evtl. strafbar machen würdest, aber große Auswirkungen auf dich kann das nicht haben.. kann ich mir nicht vorstellen.
    Du warst ja schließlich dagegen und fährst nur "zur Sicherheit" trotzdem mit ... denke nicht, dass die dir vorhalten würden, dass du keine Gewalt angewandt hast, um das zu verhindern^^...


    Aber 14 Tage kann man ja wohl warten^^.. sicher ist sicher.
     
  16. 7. September 2009
    AW: führerschein

    Wie ich es hasse, Leute warum schreibt ihr bei rechtlichen Fragen wenn ihr keinerlei Ahnung habt?

    Es gilt eine Regel die eigentlich jeder verstehen sollte:

    Unwissenheit schützte vor Strafe nicht.

    Wenn er sich in ein Auto setzt, muss er sich darüber im klaren sein das der Fahrer einen Führerschein besitzt, er dieses Auto fahren darf und nicht Alkoholisiert ist etc pp.
    Ansonsten können einen als Beifahrer ebenfalls erhebliche Strafen treffen.

    Wenn du Beispielweise mit einem betrunkenen Fahrer angehalten wirst und selbst einen Füherschein besitzt kann es dich mit bis zu 3 Punkten und 2 Monaten Sperre treffen.

    Und wenn dein Fahrer keinen Füherschein hat und ihr angehalten werdet, hast du nicht verhindert das er eine Strafttat begeht. Somit machst du dich mit Strafbar und es könnte sein das du ebenfalls Punkte/Fahrverbot/Nachschulung bekommst, das wird für den Fall einzeln geprüft und dir dann mitgeteilt.

    Edit:

    Eine strafrechtlich relevante Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe gem. §§ 26 oder 27 StGB) z. B. zu einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) ist möglich.
    Es muss aber ein vorsätzliches Handeln des Teilnehmers nachgewiesen werden, d. h. der verantwortliche Beifahrer musste im Moment der Fahrzeugschlüsselübergabe, beim einsteigen in das Fahrzeug, wissen oder aufgrund der Umstände wissen müssen, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig war und entsprechende Ausfallerscheinungen hatte.

    In zivilrechtlicher Hinsicht muss sich der Beifahrer im Falle eins Schadens natürlich Abstriche gefallen lassen, da er sich bewusst dem Risiko einer Trunkenheitsfahrt ausgesetzt hat.

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    Das Ganze ist auf Vorkomnisse beim Fahren ohne Füherschein ebenfalls übertragbar.
     
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