#1 15. September 2009 nabend bzw guten morgen zusammen... bin vorhin im dunkeln nach hause gefahren.. und mir ist ein reh vors auto gelaufen.. ehe ich bremsen oder irgendwie reagieren konnte hatte ich das vieh schon am kotflügel hängen.. ist zwar nicht viel kaputt gegangen außer dem blinkerglas vorne rechts, aber das tier lag halt auf der straße und war am bluten.. lebte zwar noch.. stand aber erstmal nicht auf.. ich hab dann die polizei gerufen und als ich auf sie gewartet habe ist das reh aufgestanden.. und weggegangen.. blutspuren auf der straße waren noch zu sehen.. polizei halt den unfall aufgenommen.. ich dem das geschildert wie das passiert ist und der poliziest hat mir die unfallmitteilung gegeben. jetzt ist meine eigentliche frage eigentlich nur, da dass reh ja gesucht wird vom förster damit der das schießen kann oder so.. weil das definitiv so gut wie kaputt war, ob auf mich irgendwelche kosten fürs suchen/schießen ka vom reh zu kommen. bin leider nur haftpflicht versichert, drum zählt das ja bei der versicherung auch nicht.. bzw die tritt ja garnicht erst in kraft eigentlich oder?
#2 15. September 2009 AW: Wildschaden - Kostenträger moin Den Wildschaden wird dir deine Versicherung nicht bezahlen müssen, denn das ist nicht die Leistung, die in dem Vertag steht. Wenn du den Wildschaden versichert haben willst, dann muss du dir eine Teilkasko nehmen, denn da ist die Leistung drin. Die Haftpflicht zahlt nur die Schäden bei den Fremden die du schädigst. MfG
#3 15. September 2009 AW: Wildschaden - Kostenträger dass war ja garnicht meine frage.. dass meine versicherung den schaden nicht zahlt ist mir klar weils ja nur haftpflicht ist.. was ich eigentlich wissen will ist.. kommen kosten für den einsatz eines försters und die "umweltfreundliche entsorgung" des rehs auf mich zu..??
#4 15. September 2009 AW: Wildschaden - Kostenträger quatsch du zahlst gar nix bekommst aber auch nix wieder von dem schaden weil du eben nur hadtpficht hast.
#5 15. September 2009 AW: Wildschaden - Kostenträger ja gut.. darum gehts mir.. die 10€ fürn neuen blinker vom schrott werden mich nicht umbringen.. gott sei dank ein altes auto
#7 17. September 2009 AW: Wildschaden - Kostenträger Die Frage sollte damit ja dann beantwortet sein Ich mach dann mal zu. Closed