Einstellungsmitteilung von der Polizei

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von magicplagen, 22. September 2009 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 22. September 2009
    Hallo an alle, ich habe mal ne Frage an euch!
    Ich hatte am 31.08.2009 einen Autounfall, mir wurde die Vorfahrt genommen! Die Polizei meinte das ich schuld sei weil ich ihr nach der Einmündung hinten drauf gefahren bin!!
    So, habe mich nicht mehr dazu geäußert, meinte nur noch das mein Anwalt das für mich regelt!
    So, jetzt habe ich heute ein Brief von der Polizei erhalten wo geschrieben ist:


    Sehr geehrter Herr....

    das gegen Sie auf Grund der Ordnungswidrigkeit vom 31.08.2009 eingeleitete Verfahren wird gem. §.. Abs. 1 Satz 2 Ordnungswidrigkeitemgesetz eingestellt.

    Zivilrechtliche Ansprüche werden durch die Einstellung nicht berührt.

    Was könnt ihr mir dazu sagen?! Ich verstehe nicht was ich für eine Ordnungswidrigkeit begehen haben soll...

    Danke euch!!!
     
  2. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    "vorfahrt nehmen" ist eine ordnungswidrigkeit. die polizei hat in die richtung gegen dich ermittelt und erkannt, dass der tatbestand nicht erfüllt wurde -> verfahren eingestellt
     
  3. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    das bedeutet?!
     
  4. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    es bedeutet, dass sie dir nichts machen können
     
  5. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    Wie jetzt? Was soll das schon bedeuten? Die Polizei war der Meinung, dass du demjenige damals die Vorfahrt genommen hast. Jemandem die Vorfahrt zu nehmen ist eine Ordnungswidrigkeit und deswegen hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dann ist sie zu dem Schluß gekommen, dass du nicht die Vorfahrt genommen hast und hat dann das Verfahren wieder eingestellt. Somit ergeben sich keinerlei Konsequenzen für dich.
     
  6. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    das sollte man noch um ein wort ergänzen:

    "Somit ergeben sich keinerlei strafrechtliche Konsequenzen"

    alles weitere kann dir dann dein anwalt erklären. interessant sind hier zivilrechtliche ansprüche gegen den unfallgegner insb. erstattung von reparaturkosten, schmerzensgeld (du hattest doch kopfschmerzen! ich hoffe mal du warst beim arzt...) etc.
     
  7. 22. September 2009
    AW: Einstellungsmitteilung von der Polizei

    Deine Frage scheint damit ja beantwortet zu sein
    Ich mach dann mal zu.

    Closed
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.