Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Coksnuss, 22. September 2009 .

  1. 22. September 2009
    'n Abend,

    irgentwie hab ich grade ein Knoten im Hirn.

    Fiktionales Szenario:
    180 Wahlkreise in Deutschland (von 299) wählen Partei A mit ihrer Erststimme.
    Partei A stehen, nach auszählung der Zweitstimmen, nur 179 Sitze im Bundestag zu (anders gesagt: Partei A erhält ein Überhangmandat).

    Das würde doch im Grunde bedeuten das alle Zweitstimmen, die Partei A erhalten hat für die 'Katze' sind - weil sie keinen Anspruch auf weitere Sitze im Bundestag haben. Richtig? (Stichwort: Negatives Stimmgewicht)

    Oder anders gesagt: Vorsitzener der Partei A ist ein hochangesehener Politiker - Er erhielt allerdings KEIN Direktmandat (bsp. weil ein anderer hochangesehener Politiker im selben Wahlkreis kanidierte). Da Partei A durch die Zweitstimme keine weiteren Sitze zustehen, zieht er auch nicht durch die Landesliste in den Bundestag.

    Ist das soweit richtig? Wenn ja: Ist es theoretisch möglich das Merkel, Steinmeier, Westerwelle & Co. keinen Platz im Bundestag bekommen?

    UND: Wie ist das mit den Bundesländern. Es werden ja von jeder Partei 16 Landesliste (eine pro Bundesland) zur 'Verfügung' gestellt. Wird in jedem Bundesland (oder gar in jedem Wahlkreis) einzeln berechnet ob der Partei weitere Sitze zustehen? (Also: Bsp. in Hessen gibt es 1 Überhangmandat für Partei A, aber in Bayern hat Partei A genug Zweitstimmen um noch jemanden in den Bundestag zu setzen. Wird das dann durch das Überhangmandat aus Hessen 'ausgeglichen' oder darf Bayern trozdem noch jmd. aus seiner Liste in den Bundestag ziehen lassen?)

    Ich weiß, dass da etwas vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde: Aber wie gesagt: Habe grade nen Knoten im Hirn

    Danke schonmal für alle Antworten. Bitte keine Links zu anderen Seiten - sondern mit eigenen Worten. ( Mit Quellenangabe wenn nötig )
     
  2. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    dein knoten im hirn lässt sich eventuell durch die festellung lösen, dass wir im bundestag nicht pro wahlkreiss einen sitz haben. regulär hat der bundestag 598 sitze (die werden mit den landeslisten aufgefüllt) plus 13 im fall aller fälle mögliche überhangmandate. die überhangmandate sind also zu den regulären mandaten dazuzuzählen und werden nicht mit diesen verrechnet.

    zu deiner ersten frage: es ist faktisch unmöglich, dass hochrangige politiker nicht in den bundestag einziehen. die einzige minimale chance würde darin bestehen, dass die partei unter 5% rutscht und damit kein mandat bekommt.
     
  3. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Also die Sitze setzen sich zur Hälfte aus listen und zur Hälfte aus Direktmandaten zusammen. Überhangmandate sind dann die Sitze die die partei mehr bekommt als ihr prozentual zustehen.

    Das beeinflusst die Wahl schon sehr und deswegen hat das verfassungsgericht auch darüber entschieden sehr interresant war, dass die 5 CDU Richter für nicht vefassungswiedrig und die 5 SPD Richter für verfassungswiedrig gestimmt haben. Was ja auch logisch ist, weil die CDu immer durh ihre Überhangmandate einen Vorteil erhält, weil sie viel mehr Direktmandate bekommt als die SPD. SOviel zur Unabhängigkeit der Richter.

    Nein solche Leute sind meistens doppelt abgesichert. Die Leute die die partei im Bundestag haben möchte stehen auf der Liste ganz oben. D.H wenn sie kein Direktmandat bekommen kommen sie über die Liste in den Bundestag. Ganz lustig ist aber auch wenn die Partei Leute nicht dabei haben will, da gab es so einen Politiker ich glaube von den grünen den wollten die ausrangieren haben ihn nicht auf die liste gesetz erhat aber so nen Wahlkampf hingelegt, dass er im Wahlkreis gewählt wurde und jetz wieder im Bundestag saß .
     
  4. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Das habe ich gestern auch alles durchgedacht.

    Pro Weilkreis gibt es 2 Sitze, schon klar... - Aber es ist ja möglich das in einem bestimmten Wahlkreis ein Abgeordneter von Partei A gewählt wird, aber die Zweitstimme hat niemand der Partei A gegeben. (Was taktisch ja durchaus klug ist - die 'große' Partei, erhält die Erststimme, und die 'kleine' Partei die Zweitstimme)

    Des weiteren: Wieso sind maximal 13 Überhangmandate möglich?

    Daraus würde auch wieder meine erste Frage begründung finden...

    Ja, das ist ja auch soweit richtig. Aber Überhang mandate entstehen, wie du schon sagtest, nur dann, wenn die Partei nicht ausreichende 'Prozente' hat um die Sitze 'regulär' zu beziehen.
    Das heißt doch soviel wie: Wenn sie NOCH weniger Prozente hätte (oder gar garkeine) dann hätte sie doch trozdem viele Sitze im Bundestag (auch wenn die größtenteils aus Überhangmandaten bestehen) UND KEINER von der Landeslliste zieht in den Bundestag, weil es nur direktkandidaten gibt.

    Und was die Entscheidung der Richter angeht:
    Allerdings ist dieses Jahr natürlich eher mit Überhangmandaten auf CDU Seite zu rechnen.

    Wo denke ich da falsch?
     
  5. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Pro Wahlkreis gibt es nur einen Sitz. Das heißt 299 Sitze sind die Wahlkreise, 299 Sitze kommen über die Landeslisten.
     
  6. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    habe ich mich gestern auch gefragt. wikipedia beantwortete die anfrage zumindest so. vielleich kann ja ein wahlsystemgebildeter hier mal aufklärung betreiben?

    was ich mir vorstellen kann, ist, dass in der geschichte der brd noch nie mehr als 13 überhangmandate gebraucht wurden und diese zahl deshalb die höchste bisher benötigte darstellt.
     
  7. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Zu deinen Fragen.

    Ja es ist theoretisch möglich, dass Merkel und Co. nicht in den Bundestag kommen.

    Bei den großen Parteien wäre dies der Fall, wenn sie kein Direktmandat erhalten und es in diesem Bundesland Überhangmandate gibt.

    Bei den kleinen Parteien wäre dies nur der Fall, wenn die Partei an der 5 % Hürde scheitern würde, da die Namenhaften die vorderen Listenplätze bekommen.



    Die Wahl zu erklären ist recht kompliziert. ICh werde es aber versuchen.

    Du hast schon bemerkt, dass es insgesammt 16 Landeslisten gibt und nicht 1 Bundesliste.

    ICh rechne es dir nun für 2 Bundesländer exemplarisch durch.
    Am Beispiel der UNion in BaWü und Hessen

    Nach Auszählung der Zweitstimmen hat die CDU 40 %. Somit darf sie 40 % der 600 Sitze im Bundestag besetzen.

    Nach einem Schlüssel wird nun ausgerechnet wie viele Sitze jedes Bundesland bekommt.

    BaWü bekommt nun 60 Sitze zugeteilt.
    Die CDU hat alle 30 Direktmandate erhalten.
    Nach Zweitstimmen würden der Union aber nur 24 Sitze aus BaWü zustehen, da aber die Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, bekommt die Union 6 Überhangmandate.

    Hessen bekommt nun 30 Sitze zugeteilt.
    Die CDU gewinnt 7 Direktmandate.
    Nach Zweitstimmen darf sie 12 Abgeordnete aus Hessen in den Bundestag schicken.
    Somit dürfen 5 weiter Abgeordnete aus HEssen in den Bundestag. Diese kommen von der Landesliste.

    Dies kannst du nun für alle PArteien und Bundesländer so machen.



    Und nochetwas selbst, wenn Merkel nicht in den Bundestag kommen würde, würde sie Kanzler bleiben, denn der Bundestag wählt nur den Kanzler. Er muss nicht Mitglied sein.
     
  8. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    dann würde der entsprechende kandidat eben über die "bundesliste" (d.h. die starke lobby) nachrutschen. theoretisch ist es möglich, faktisch aber nicht.
     
  9. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Es gibt keine Bundeslisten. Alle 6 Bundestagsparteien haben Landeslisten.
     
  10. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    jaja, ich habs ja extra in anführungsstriche gesetzt und in klammern noch zusätzlich erklärt.

    edit: bundeslisten gibt es schon, nur nicht bei der bundestagswahl
     
  11. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Und wie entstehen dann überhangmandate?

    @igita: Vielen Dank für deine Ausführung mit dem Schlüssel und das jedes Bundesland entsprechend einen Anspruch auf Sitze hat! Das ist mir nämlich neu!

    Also eigentlich hast du alle meine Fragen beantwortet. Nur das was doomhsf da gesagt hat kann ja irgentwie nicht stimmen ?!

    @Kabio: Auch danke für deine Erklärungsversuche, auch wenn ich dadurch nicht schlauer geworden bin.
    Aber ich beziehe mich bei meinen Fragen ausschließlich auf die Bundestagswahl in der es keine bundeslisten gibt.

    // Edit: Ich lass das ganze mal als Diskussionsthread offen - die Fragen sind allerdings geklärt....
     
  12. 23. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Durch den Schlüssel, den igita erklärt hat. Das ist schon alles so richtig.
     
  13. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    hmmm ... Ignitas Ausführung ist etwas ... schwierig ...

    ich versuche auch mal mein Glück.

    Spoiler
    Wir haben im Bundestag 2x299 Sitze ... also 598 Plätze.


    Der Stimmzettel, den du am Sonntag sehen kannst hat zwei Seiten.

    Auf der Linken Seite (ERSTSTIMME) wählst du einen Politiker aus deinem Wahlkreis direkt.
    Dabei trifft ein Mehrheitswahlrecht. Es gewinnt nur ein Politiker je Wahlkreis.

    Beispiel: 2 Parteien 299 Wahlkreise
    Partei A erzielt 179 direkt gewonnene Wahlkreise (40%)
    Partei B erzielt 120 direkt gewonnene Wahlkreise (60%)


    Auf der rechten Seite (Zweitstimme) wählst du eine Partei oder genauer gesagt eine Landesliste.

    Die rechte Stimme bestimmt im Bundestag die Aufteilung der Sitze. (Verhältniswahlrecht)


    Beispiel: 2 Parteien
    Partei A erzielt 49,5% der Stimmen,
    Partei B erzielt 50,5% der Stimmen ...


    Das würde ja jetzt eigentlich diese Verteilung der Plätze erwarten ...
    Partei A erzielt 148
    Partei B erzielt 151
    ABER dem ist nicht so.


    Denn

    Das Verhältniswahlrecht - deine Zweitstimme steht vor der Erststimme.
    Was bedeutet das?

    das Bedeutet

    Dass durch die Zweitstimme festgelegt wird wieviele Plätze eine Partei von den 598 Sitzen verteilen darf.

    in unserem Beispiel sind es

    Partei A: 296 Sitze
    Partei B: 302 Sitze

    Demnach hat Partei A die Wahl gewonnen ... möchte man meinen

    die 296 Sitze der Partei A - festgelegt durch die Zweitstimme - werden immer zu 50% durch die Landeslisten aufgefüllt und zu 50% durch die Direktmandate ... die Erststimme

    Das Bedeutet ... kleine Tabelle

    Partei A - 148 Plätze Landesliste (Zweitstimme) + 148 Plätze Direktmandat stehen der Partei zu ... aber 179 Direktmandate wurden gewonnen ...

    Demzufolge haben wir hier 31 Überhangmandate
    Demzufolge hat Partei A 327 Sitze im Bundestag


    Bei Partei B - 151 Plätze Landesliste + 151 Plätze Direktmandat ... davon werden aber nur 120 Plätze durch ein Direktmandat ausgefüllt und 31 Plätze mit der Landesliste abgedeckt.
    Kommen wir am Ende auf 302 Sitze in der Summe.

    Das bedeutet, obwohl die Partei A weniger Stimmen in der Verhältniswahl bekommen hat, hat Sie am Ende durch die Überhangmandate mehr Sitze im Bundestag und damit die Wahl gewonnen.

    Das ist jetzt alles etwas vereinfacht.

    Ein paar durchaus wichtige Punkte habe ich nicht berücksichtigt.
    Die Direktmandate und die Zweitstimmen werden in jedem Bundesland einzeln berechnet.
    Und in jedem Bundesland gibt es eine "Landesliste" - Landeslisten können jedoch auch "verbunden" sein - also Länderübergreifend funktionieren.
    Und in jedem Bundesland gilt eine 5% Hürde (oder 3 Direktmandate)

    Warum ist das im Spoiler?

    weil hier einer mit mehr Ahnung bezüglich des Politischen Wahlsystems das noch einmal absegnen muss ...

    Zum Nachlesen gibt es das alles als Bundeswahlgesetz hier
    BWahlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Auch wenn ich bis auf §6 Abs.6 nichts davon gelesen hatte ...
     
  14. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Und deine Erklärung soll einfacher sein, als meine.
    Ich bin Politikstudent. Dürfte daher auch etwas Ahnung haben. Und ich hab es so einfach wie möglich versucht.
    Es muss ja auch verständlich sein.
    Das System ist kompliziert genug.
     
  15. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    kannst du mir das mit den 13 möglichen überhangmandaten erklären? also, warum gerade die zahl 13?
     
  16. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Die Zahl 13 ist die Zahl der Überhangmandate in 1998 gewesen ...
    Sie steht in keinem Zusammenhang zu einer Gesetzesgrundlage
    1994 gab es sogar 16 Überhangmandate ... 12 für die CDU 4 für die SPD ... aufgrund der Betrachtungsweise auf Länderebene

    Edit - musste die Zeitangaben korrigieren
     
  17. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    ok, das wollte ich wissen, danke. so wie ich es nachgelesen hatte klang es so, als ob die zahl 13 eine feste bzw. maximale zahl der überhangmandate wäre und das hat sich mir nicht ganz erschlossen.
     
  18. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Die maximale Anzahl der Überhangmandate ist 299.
    Wenn also die PArteien aller Direktkandidaten keine Stimmen bekommen würde.

    Somit hätte der größtmögliche Bundestag 897 Mitglieder.


    Und ich habe einen kleinen Fehler bei meiner Erklärung gemacht.
    Nicht das Bundesergebnis, sondern das Landesergebnis einer PArtei bestimmt jeweils wie viele Agbeordnete sie in den Bundestag schicken.

    Ich mache es am Beispiel BaWü klar.

    Das Bundesergebnis wäre ( Zweitstimme )
    CDU 40
    SPD 30
    FDP 10
    Linke 10
    Grüne 10

    In BaWü wäre das Landesergebnis ( Zweitstimmen )
    CDU 50
    SPD 10
    FDP 20
    Grüne 20
    Linke 0

    Augrund der Einwohnerzahl bekommt 70 Mandate zugesprochen
    und macht daraus 30 Wahlkreise

    Die CDU holt 20 Direktmandate
    Die SPD 10


    Nun kommt es zur Sitzverteilung

    Die CDU bekommt 35 Sitze, 20 werden an Direktkandidaten vergeben, 15 kommen über die Liste rein
    Die SPD bekommt 7 Sitzen, 10 Plätze werden an Direktkandidaten vergeben, 0 kommen über die Liste rein
    Die FDP bekommt 14 Sitze, 0 Plätze werden an Direktkandidaten vergeben, 14 kommen über die Liste rein
    Die Grünen bekommen 14 Sitze, 0 Plätze werden an Direktkandidaten vergeben, 14 kommen über die Liste rein
    Die Linke bekommt 0 Sitze, 0 Plätze werden an Direktkandidaten vergeben, 0 kommen über die Liste rein

    Nun sieht man bei der SPD, das eigentlich 3 Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen dürften. Da sie aber Direktkandidaten sind, müssen sie in den Bundesstag.

    Somit werden die Sitz, die BaWü im Bundestag bekommt um 3 von 70 auf 73 aufgestockt.
    Diese 3 Mandate sind dann die Überhangmandate.


    Diese Rechnung kann man nun für jedes Bundesland machen.
     
  19. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Dein Fehler galt als Verbesserungsvorschlag und wurde am 3. Juli abgelehnt.
    Verbesserungen f

    Aber irgendwie hast du da noch einen Fehler...

    Bei 70 Mandaten für ein Bundesland gibt es automatisch die Einteilung in 35 Wahlkreise und damit in 35 Kandidaten für die Erststimme ...

    Hier stehen auch die Zahlen und Namen der Wahlkreise in den Bundesländern
    Wahlkreise Bundestagswahl 2009

    BaWü hat im übrigen zur Bundestagswahl 2009 78 Sitze im Bundestag und dementsprechend 39 Wahlkreise ... wenn ich mich nicht verzählt habe
     
  20. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten


    Stimmt.
    Dies habe ich übersehen.

    ps.
    BaWü hat in diesem Jahr 38 Wahlkreise. Einen mehr als bei er letzten Wahl
     
  21. 24. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    Hier steht evtl. auch noch einiges hilfreiches mit drin:

    KLICK

    Greetingz

    Timo
     
  22. 25. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    danke. das ist genau das, was ich wissen wollte. gibt es dafür irgendeine quelle, auf die du dich berufen kannst, wie zb. ein bundeswahlrecht o.Ä.? unangenehmerweise beschäftige ich mich gern mit solch trockener systematik

    greetz
    Kabio
     
  23. 25. September 2009
    AW: Frage zur Erst-/ Zweitstimme / Überhangmandaten

    gib deinem Hamster nicht soviel Schokolade. ....

    bei 299 Wahlkreisen - jeder Wahlkreis kann ein Überhangmandat werden ... theoretisch ...
    Ändert sich die Anzahl der Wahlkreise ändert sich die mögliche Anzahl an Überhangmandate.
     
  24. Video Script

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