probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von muhhaha, 24. September 2009 .

Schlagworte:
  1. 24. September 2009
    hey

    also mein kumpel hat nen führerschein klasse B und hat einen freund nen roller abgekauft....mit klasse B darf man ja roller bis max. 45 km/h fahren (50ccm) ??

    so der roller wurde von 80 km/h runtergedrosselt, un mein kumpel hat den ja nur übernommen, un wir dachten da würde alles klar gehn, weil der verkäufer damit schon ca 3 jahre gefahren is...

    jetzt is mein kumpel am dienstag in ne normale verkehrskontrolle geraten, un der polizist is damit ne runde gefahren un meinte er war bei 60 km/h, was ja weit über der 45 km/h grenze is, un damit ja "fahren ohne führerschein"....also der roller wurde dann beschlagnahmt un soll getestet werden, wie schnell er jetzt nun wirklich ist...

    hier die zwei fragen:
    1) was könnte alles auf meinen kumpel zukommen (er ist noch in der probezeit)
    2) die kontrolle war am dienstag, da haben sie zu ihm gesagt, er wird mittwochen getestet, un dann kann er ihn auch wieder abholen, mittwochen angerufen -> wurde noch nicht getestet -> heute angerufen, wurde immer noch nicht getestet......wie lange dürfen sie den roller "festhalten"???
    ich mein wenn er berufstätig wäre un er sein job mitm roller machen muss, könnte er ja jetzt nich arbeiten....gibts da ne regelung, oder können die sagen, ne der bleibt hier, den untersuchen wir erst in 3 monaten???
    (finds schon krass dreißt, dass sie das noch nich gemacht haben....)

    un wenn möglich mit § und Abs. , so dass man es den kompetenten beamten schön unter die nase halten kann...

    danke shconmal

    mfg
    muhhaha
     
  2. 24. September 2009
    AW: probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

    wenn der roller vor 2002 Zugelassen wurde, gilt noch die 50 km/h regelung, d.h. du darfst den auch mit 50 km/h fahren, MUSS dann aber auch in der Betriebserlaubnis stehen " höchstgeschwindigkeit: 50 km/h " Dann wird´s bei echten 55 km/h kaum probleme geben, abzüglich tolleranz und alters-mäßiger " verschleiß " der drossel evtll. ; wird es dort zu keinem verfahren kommen.

    bei echten 60 km/h sieht das ganze aber wieder anders aus, erst recht wenn der roller lt. BE nur ein 45´er ist.

    Aber - sry - selbst schuld, wenn man weiss das man nur 45 ( vor 2002 wenn es in der BE so steht ) oder bei uralten kisten sogar 60 oder 65, fahren darf, dann fährt man doch zum Händler und macht sich schlau ob man es darf oder nicht. Unwissenheit schützt vor strafe nicht !
     
  3. 25. September 2009
    AW: probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

    Hi, das Problem besteht ja darin das der Fahrer selbst dafür zu Sorgen hat der der Roller die Geschwindigkeit seiner Drosslung nicht überschreitet.

    Wie mein Vorgänger schon schreibt, wenn er 60kmh aufn Tacho hat, wird dein Kumpel wohl Glück haben das ihm nichts weiter blüht. Unser Roller fährt auch fast strich 60kmh aufn Tacho. Gab noch nie Probleme.

    Wie lange die den Festhalten dürfen ist sonne Sache. Wenn die weiterhin mit dem Testen nicht ausm Tee kommen, würde ich aufjedenfall mal bei einem Anwalt fragen wie lange die den Einziehen dürfen.

    mfg
     
  4. 25. September 2009
    AW: probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

    Was auf ihn zukommen könnte im allerschlimmsten Fall ist wohl Fahren ohne Fahrerlaubnis, da das Teil zu schnell fährt. Sollte es aber echt nur 60 Angezeigt haben, wird da bestimmt nichts nach kommen, da son Tach wohl auch wie bei Autos n bisschen Tolleranz hat. Aber wenn er zu schnell ist und das an der Drossel liegt, dann ist dein Kollege am *****. Er hat das Ding zwar von jemandem abgekauft und weiß nicht das da was faul war, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Mir haben die Bullen mal den Lappen wegen "Ausfallerscheinungen" weggenommen, weil die meinten ich hätte was genommen.....hatte ich aber garnicht, war nur völlig fertig, weil ich vorher 3 Tage aufm Festival war und ich nonstop auf 3 Promille unterwegs waR . Ich habe den Lappen dann innerhalb ner Woche wiederbekommen mit ner Ansage ich sollte die Testergebnisse abwarten, es könnte sein das sie mir den dann wieder wegnehmen, hätte ich was genommen. Ich habe mich dann mal schlau gemacht: Wenn sie dir zu Unrecht etwas wegnehmen. Sei es der Führerschei, oder ich denke auch Fahrzeug, dann könntest du denen sämtlich Fahrkosten, egal ob Bahn, Taxi, oder sonstwas in Rechnung stellen als Aufwandsenschädigung. Ist aber dumm, da du die Belege vorlegen musst und in dem Fall ja auch nicht wirlich weiss ob man damit durchkommt.
     
  5. 25. September 2009
    AW: probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

    das ist nicht einfachfahren ohne fürherscehin sondern fahren ohne fahrerlaubnis nach § 21 StVG. somit ist es eine straftat und der roller is ein beweismittel was beschlagnahmt wurde. da brauchste nicht über bullen meckern, in dem fall haben sie alles richtig gemacht!somit is da auch nichts krassses dabei, sie handeln richtig, dein kumpel hat einfach gebaut!
     
  6. 25. September 2009
    AW: probezeit/verkehrskontrolle -> vllt nicht genug gedrosselter roller

    so jungs, schonmal danke für eure antworten, aber zieht nich so über mein kumpel her, er hat nix falsch gemacht.
    haben heute angerunfe, und der roller wurde getestet: 47,4 km/h
    und dass ist laut polizist in der tolleranzgrenze...
    der roller is schon 12 jahre alt, und das tacho wurde eingeschlagen (schon vorher) un deswegen funktioniert das nicht richtig....also angezeigt werden 60 km/h, in wirklichkeit sind es nur 47,4 km/h.
    das problem is jetzt nur, die wollem ihm 3 punkte in flensburg und ne geldstrafe in höhe von 300€ (abbschleppen + inspektion + bußgeld)
    das bußgeld sehn wir ja auch ein, weil an dem roller nich alles perfekt ist, aber es sich verkehrssicher und -tüchtig!!
    die 3 punkte un der UNBESTÄTIGTE VERDACHT, also die kosten für inspektion un abschleppen sehn wir nicht ein...
     
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