Garantieanspruch ?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von xkiller013, 28. September 2009 .

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  1. 28. September 2009
    Hi,
    ich habe mir im Juli letzten Jahres das SE K850i im Vertrag gekauft.
    Jetzt ist mir die "3" abgefallen... ist das ein Garantiefall oder ist das Eigenverschulden ?
    bitte um antwort
    mfg
     
  2. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    Das einfachste was du machen kannst bevor man hier rumspekuliert ist, dass du einfach die Hotline anrufst und das die Leute dort fragst So würde ich das machen, dann bist du auch auf der sicheren Seite
    Ich persönlich denke schon, dass es ein Garantiefall ist, denn es kann nicht sein, dass nach einem Jahr ne Taste abfällt.
    MfG
    kalash111
     
  3. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    meine freundin hatte das sony ericcson s500 da sind die tasten ständig gebrochen und die hat immer neue bekommen also denke ich mal das es bei dir verschleiss is und das als material fehler angesehen wird von daher denke ich das ist ein garantiefall!

    ich meine du kannst ja auch nichts dazu das die 3 einfach so ohne was raus fällt die tasten sind nun mal zum tippen da und wenn das dann einfach raus fällt müssen di sich drum kümmern ...
     
  4. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    ich habe das handy ja nicht direkt aus nem Ladem gakauft sondern über Ebay.
    Kann ich dann zu jedem anderen Geschäft hingehen und es dort reparieren lassen ?
    mfg
    Bw sind raus
     
  5. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    Naja, wenn es ein Eigenverschulden war, dann war es eben ein Eigenverschulden

    Du kannst das Gerät zum Hersteller zurückschicken mit einem Schrieben, das sder Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist und du natürlich nichts dafür kannst.

    Wenn du auf NUmmer sicher gehen willst, schaust du mal nach ob überhaupt eine Garantie übernommen wurde ( vom Verkäufer und/oder Hersteller ). Dann rufst du die entsrepchende Hotline an und klärst das
    mit denen ab, bevor du dein Handy weg schickst und es Wochen lang unterwegs ist.

    //EDIT: Es kommt drauf an, wer die Garantie übernommen hat. Wenn es der Verkäufer ist, dann musst du dich an den Verkäufer wenden. Wenn es der Hersteller war, kannst du in ein Geschäft gehen und es einschicken lassen ( oder eben selbst einschicken ).

    Reparieren lassen kannst du das natürlich auch, aber eben auf eigene Rechnung!



    MfG
    F.
     
  6. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    am besten du gehst mit der rechnung zu einem se-service point, diese reparieren dir dein handy im falle eines garntieanspruchs selber!

    guck einfach mal ob einer in deiner nähe ist:

    Service Points Deutschland - FAQ und Infos - SE-World

    hoffe ich konnte helfen.

    p.s. habe mein k850i sofware fehler auch bei einem service point beheben lassen, der vorteil ist man muss nix einschicken und wird angerufen wenn man es wieder abholen kann.

    mfg
     
  7. 29. September 2009
    AW: Garantieanspruch ?

    Ja beim S500 ist das auch "Standard" das die Tasten brechen. Haben sie ab der Kalenderwoche 48 Jahr 2008 angeblich verbessert aber nunja es brechen immernoch welche.

    Denke soweit wurde alles gesagt SE Service Point oder Ebay Anbieter anschreiben.

    closed
     
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