Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von bENDER89, 5. Oktober 2009 .

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  1. 5. Oktober 2009
    hi, also ich lerne einen handwerklichen beruf, bin im 3ten lehrjahr und meine ausbilder haben sich in den kopf gesetzt eine "aktive" ausbildung im 3ten lehrjahr durchzuführen. "aktive ausbildung" - heißt: in den tochterunternehmen meiner firma neue maschinen und techniken kennenlernen. ist ja alles schön und gut. wir mussten des unterschreiben dass wir da mitmachen, sonst hätte es am tag des gesellenbriefes die entlassung gegeben. nun die frage: welche wegstrecke ist einem azubi zuzumuten (zumutbar)?

    also es sind 3 firmen. 2 davon sind für mich ganz ok. aber die eine nicht, das wären 2,5 std hinweg (mit dem zug) und 2,5 std rückweg. sprich 5 std am tag nur arbeitsweg.

    an welche insitution kann ich mich wenden?
     
  2. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    - An deine Ausbilder
    - An einen Anwalt für Arbeitsrecht

    Ich würde ja den ersten Weg bevorzugen ... Wenn du dich mit denen in Verbindung setzt, dein problem schilderst. Erwähnst dass du dich um deine kleine Schwester kümmern und darum früh zu hause sein musst werden die bestimmt nicht solche Schweine sein und dich extra dorthin schicken. Ansonsten wird dir wohl der rechtliche Weg nicht verwährt bleiben. Und das wird ganz schnell teuer ... .
     
  3. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    zumutbar ist eine anfahrt von 2.5 stunden definitiv nicht. rede falls es dazu kommt mal mit dem chef, vielleicht kannst du dir ne kleine wohnung in der zeit auf geschäftskosten nehmen. denke die möglichkeit besteht. rein rechtlich solltest du mal in einem juraforum anfragen, ich kann es mir nicht vorstellen, dass du ohne finanziellen ausgleich 5 stunden arbeitsweg in kauf nehmen musst.
     
  4. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    also nen arbeitsweg von 2,5 h ist wohl nicht akzeptierbar. du musst ja auch noch schlafen, arbeiten, essen und freizeit sollte dir auch zu stehen!

    rede da mit deinem chef (ausbilder) wie die sich das vorstellen. ansonsten kannst du ja auch mal in der berufsschule nachfragen oder bei der handwerkskammer.
     
  5. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    würd mich an dem betriebsrat wenden, falls vorhanden. Bekommst du den den Weg bezahlt? Wie lange wäre den die Einsatzzeit in dem entfernten Tochterunternehmen?
    Würd das aufjedenfall abklären ob das wirklich ausschlaggebend für deine Ausbildung ist, schließlich hast du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und keinen Arbeitsvertrag.
     
  6. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    @ alle: habe schon mit denen geredet (hinsichtlich unzumutbarkeit, die meinten alle 4 wochen den ***** zusammenreißen). konsequenz war: entweder ich machs oder ich muss nach der ausbildung gehen. armes deutschland :thumbsdown:

    @ black_hawk: ich würde die fahrtkosten bezahlt bekommen, egal ob jetzt bahn oder auto. die dauer wäre 4 wochen, sprich 4x5 tage. wir haben ja was unterschreiben müssen, sozusagen einen "änderungsvertrag" in dem geschrieben war, dass wir zustimmen in tochterunternehmen eingesetzt zu werden. wie gesagt ich MUSSTE das unterschreiben => sonst wäre ich nach beendigung der ausbildung entlassen statt übernommen worden.

    an die chefs kann ich mich nicht wenden, die unterstützen diese maßnahme. daher fällt mir nur ein nach einer institution wie z.b. die industrie und handelskammer zu fragen. weiß aber nicht ob die dafür zuständig sind und ob die was bewirken können, daher der thread..

    an die wohnung dachte ich auch schon , wurde aber abgelehnt^^
     
  7. 5. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    das is wirklich bescheiden. Naja glaub ich würd an deiner stelle auch ***** zusammenkneifen und das durchhalten. bist ja schon im dritten lehrjahr, vondem her hast es ja bald hinter dir. Naja also die Übernahme wär mir etz nicht so wchtig. Wurde auch nicht übernommen und wenn du nen guten Abschluss machst und dich gut gibst, wird dich ne andere Firma mit offenen Händen empfangen.
     
  8. 6. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    Hey,

    ich glaube auch nicht, dass du da rechtlich große Chancen hättest. Und falls doch, kannst du sicherlich ebenso mit deiner Kündigung am Ende deiner Ausbildung rechnen oder aber mit einem extrem angespannten Arbeitsverhältnis.
    Meiner Meinung nach dürftest du schonmal in einer dummen Position sein, da du den Änderungsvertrag ja unterschrieben hast und auch wusstest, was dann auf die zukommt.

    Hilft wohl wirklich nur die *****backen zusammen zu kneifen und die 4 Wochen durchstehen.


    MfG
    die_kackwurst
     
  9. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    Ich würde an deiner Stelle einfach die *****backen zusammen kneifen.Weil wenn du dich an die IHK wendest und deine Chef`s dann eins auf den Deckel kriegen, wirst du so oder so nicht nach deiner Ausbildung übernommen.Ok ist das alles nicht,weil allein rein rechtlich zwischen Arbeistende und erneutem Arbeitsbeginn 12 Stunden Ruhephase liegen müssen (dies gilt in Ausnahmefällen für das Gastronomiegewerbe nicht), und dies wäre in deinem Fall garantiert nicht gegeben, außer du arbeitest nur effektiv 5 Stunden.Aber ich glaube mich richtig zu erinnern, dass du irgendwas mit Drucker gelernt hast...
    Ich würde dir wirklich raten die 4 Wochen durch zu ziehen und gut ist.Klar ist es ...aber es ist eben deine Zukunft.Und wenn sie Sprit bzw. Fahrkosten übernehmen, ist es doch schon mal nen Anfang.Und 4 Wochen sind auch schnell rum.Und wenn du mit dem Zug fährst kannste gut schlafen ;-)

    MfG
     
  10. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    Das ist ja echt mal richtig beschissen, was mich interessieren würde ist, wann musstet ihr das unterschreiben? wohl erst im 3tn Lehrjahr was?
    Also glaube 2 1/2 std zum arbeitsplatz zu fahren ist echt nicht zumutbar, bist ja mehr unterwegs als zu hause oder am arbeiten.
    Rechtlich gesehen sind deine Arbeitgeber ja auf der sicheren Seite, sie haben dich ja nicht dazu gezwungen das zu unterschreiben und denen kann auch niemand sagen: "Der Junge wird von euch übernommen auch wenn er diesen Vertrag nicht einhällt."
    Tut mir leid das so sagen zu müssen, aber du hast den Vertrag selber unterschrieben und im endeffekt eght es hier ja "nur" um die Übernahme und nicht ob du Geselle wirst oder nicht.

    Naja versuche nochmals mit deinem Chefs über die Sache zu reden, vll sind sie ja einsichtig.
    Ansonsten frag ob die Hinfahrt nicht schon als Arbeitszeit gilt......

    Ansonsten zieh es durch oder scheiß halt auf die Übernahme.

    Viel Glück dir!

    Mfg Masta

    EDIT: Würde mich vll auch mal an die Handwerkskammer wenden und fragen was die sazu sagen.... schaden kann es denke ich nicht, sie sollten diese Sache auch vertraut behandeln und es nicht deinen chefs erzählen oder so. Aber ich glaube nicht das die dir da helfen können, aber wie gesagt, fragen kostet nichts
     
  11. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    Bei uns gehts ähnlich zu, und man bekommt 0 ausgleich... naja wie du wahrscheinlich selber schon erkannt hast, hast 2 optionen
    A: richtig beschweren gehen sprich IHK, Anwalt --> Ergo: du wirst nach der Ausbildung ganz sicher nicht übernommen
    B: ***** zusammen beißen und halte --> Ergo: du wirst übernommen und musst wahrscheinlich ähnliche Szenarien in dieser Firma wieder erleben und wirst dann irgendwann auf dauer gehen.

    ich trauer echt mit dir bei uns ist es genau so bloß jeden tag bin auch im 3. lehrjahr, muss mit dem privaten auto auf baustellen fahren hab dann immer so zwischen 45min und 3 std anfahrtzeiten wo meistens auch nur die hinfahrt bezahlt wird....naja armes deutschland!
     
  12. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    such dir doch einfach ne wg oder ein billiges zimmer in der stadt für den monat und kneif den ***** zusammen. der einen monat geht auch vorbei.

    btw. habt ihr nen betriebsrat ? oder frag mal bei der gewerkschaft nach.
     
  13. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    nochmal!!!
    hätte ich den wisch nicht unterschrieben. wäre meine entlassung nach der ausbildung schon amtlich gewesen.

    so jetzt habs die vorschläge: IHK, Betriebsrat oder Gewerkschaft. ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, daher der thread. was wird wohl am besten von den 3 sein dafür?

    ja wenn anreise von der arbeitszeit abgezogen wird, wäre des für mich kein problem. arbeitszeit wäre 8-16 uhr => 5.30 aufbrechen (5 oder so aufstehen) 18.30 heimkommen => sind nur 11 std zwischen den reißen. hinzu kommt ja noch des aufstehen... boah ich hab langsam so meinen hass ey und bringen tuts auch nix was wir dort machen -.-
     
  14. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    Mal ne Frage am Rande.....

    Wie lange wirst du denn in dem von dir beschrieben betrieb eingesetzt? denke mal so im rotationsprinzip aber in welcher zeitspanne wirst du dort eingesetzt?
    Gibts andere azubis bei dir, die das selbe schicksal erleiden müssen?
    Willst du nach deiner ausbildung vllt von deinem betrieb übernommen werden oder besteht wenigstens eine chance darauf?

    Ich sag mal so die 2,5 stunden sind schon happig aber du solltest in deinem eigenen interesse sondieren ob sich ein riesen aufstand für dich lohnen würde. Ich kenne einige die täglich 2 stunden zu ihrem arbeitsplatz zurücklegen müssen. an und für sich ein unding aber manchmal muss man in den sauren apfel beißen. 5 stunden fahrt pro tag sind schon recht unbefriedigend aber durchaus kein sonderfall. Vllt kannst du dich auch mit anderen azubis zusammentun. Wie gesagt wenns vllt nur 1-2 monate in dem betrieb sind dann scheiss drauf und fahr solange dahin.
    Da ich davon ausgehe, dass deinem chef das herzlich egal ist welchen weg du in kauf nehmen musst, kaqnnst du dir sicher sein, das dein nächster arbeitgeber sich mit deinem ausbildungsbetrieb in verbindung setzt und dein chef denen erzählen wird das du nicht felxibel wärst und so ne .... wie chefs nun mal so sind! Also wäge lieber ab was sich lohnt und was nicht.....
     
  15. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    mir ist bewusst, dass du es unterschrieben hast um übernommen zu werden.

    a) trotzdem is doch keine übernahme vertraglich abgeschlossen
    b) durch die beschwerde bei der IHK ist eine übernahme bestimmt nicht mehr so offen wie vorher

    ich hätte es unterschrieben wenn die eine tochterfirma rausgestrichen wäre, ansonsten auf keinen fall..

    3. lehrjahr, dann haste ja ca juni/juli prüfung? dh du könntest max 2-3 monate dort eingesetzt werden da du ja hoffentlich noch zum ende spezielle prüfungsvorbereitungen haben wirst. dann miet dir da ne wohnung und das am besten auf kosten der firma..


    öhm und am rande für mich scheint es so als ob die firma die azubis nur ausbeuten will damit sie als billige arbeitskräfte in den anderen firmen wg. arbeitermangel eingesetzt werden.. mir wär es nich wert für solche zu arbeiten ^^


    // wer weiß wenn du dann übernommen wirst vll kommste ja in die weit-entfernte firma hehehehe ^^


    !!!!!!!111 schon mit deinen ausbilder darüber etwas geredet?? versuchs doch erstma so.. oder mach krank wenn du da hin musst
     
  16. 7. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    erst betriebsrat/gewerkschaft dann ihk und zu guter letzt richtig klagen (da wird dich die ihk dann sicher auch unterstützen)
     
  17. 8. Oktober 2009
    AW: Rechte eines Auzubildenden? Bzgl. "Weg zur Arbeit"

    du willst ja anscheinend übernommen werden, wenn du jetzt rechtlich gegen sie vorgehst (in maße natürlich) und du da nicht hin musst denke ich nicht das sie dich noch groß übernehmen wollen.
    Ausserdem ist das mim übernehmen auch ned wirklich sicher wie ich von dir weiss?mh

    ich würds echt machen, ist zwar verdammt hart und ich weiss es dir dabei geht aber geht auch rum. Und wegen 4 wochen keine übernahme zu bekommen wäre auch mist.
    musste durch aber überlebste auch.
    am besten nochmal mit wohnung dort versuchen..oder tel mal mit dem betrieb dort, vllt sind die da entgegenkommender...
     
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