Schulisches Leben und Später

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Homers1337, 7. Oktober 2009 .

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  1. 7. Oktober 2009
    Servus Allesn:
    Hab da ne Frage zur Bundes wehr :
    sagen wir ich wil studieren und bin schon 18wie geht das weil ich weis das nicht ob ich dan die Bundes wehr zeit nachholen muss wen ich in der ersten zeit keinen Job finde
    ich habe ja einen deutschen pass und bin abber ausländer kann mir das mal wer erklären und weitere infos für vorher und nacher(also in schule abi /ausbilding und so weiter)
    wer richtig nett
     
  2. 7. Oktober 2009
    AW: Schulisches Leben und Später

    Relativ einfach .. wenn du mit dem Abi fertig bist und einen Studienplatz hast wirst du von der Bundeswehr zurückgestellt, wenn du dann mit deinem Studium fertig bist, dann noch unter 25 bist und nicht verheiratet bist dann kannst du noch gezogen werden!!
     
  3. 7. Oktober 2009
    AW: Schulisches Leben und Später

    Ja ,

    das ist war , wenn du unter 25 mit deinem Studium fertig bist , und keine eheliche Bindung eingegangen bist , besteht die "Gefahr" , dass du noch eingezogen wirst , bzw ziwi/soziales Jahr machen musst ...


    MfG Horror
     
  4. 7. Oktober 2009
    AW: Schulisches Leben und Später

    FAIL: Was ist denn das fürn geistiger Dünnschiss? Da will ich wieder mehr kotzen als ich essen kann...
    Du bist Ausländer aber hast eine deutsche Staatsbürgerschaft -> RAUS! Goodbye Germany. Sind mir die richtigen, die Rechte eines deutschen Staatsbürger fordern aber keiner sein wollen....


    Naja b2t: Du kannst während eines Studiums bis zum 3. Semester gezogen werden.
    Während einer dualen Ausbildung wirst du zurückgestellt.
    Aber bitte tu mir den Gefallen und sag während der Musterung dass du trotz deines Passes Ausländer bist.
     
  5. 7. Oktober 2009
    AW: Schulisches Leben und Später

    Das wäre ein Spaß, den Blick des Sachbearbeiters oder wie auch immer würde ich gerne sehen!!
     
  6. 8. Oktober 2009
    AW: Schulisches Leben und Später

    Also während du zur Schule gehst, kannst du nicht gezogen werden. Schulbescheinigung bei der Musterung vorlegen und dann stellen die dich zurück.

    Bis zum 3. Semester kann man definitiv noch gezogen werden. Deswegen glaube ich nicht, dass die dich zurückstellen, nur weil dun Studienplatz hast!! Das ist denen (bis zum 3. Semester eben) ziemlich egal!

    Wenn du nen Ausbildungsplatz hättest, würden sie dich nicht mehr nehmen.
     
  7. 8. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Schulisches Leben und Später

    Jegliche Fragen zur Bundeswehr:
    Bundeswehr Erfahrung und Information - RR:Board
    -.-
    Glaub man sollte die Schrift größer machen...

    btt: Es heißt Bundeswehr :]
    Und entweder lass dich T5 mustern oder du musst dein studium zurück stellen...
    Weil sie werden dich einziehen, wenn du nix vor legen kannst
    Glaub mir :]
     
  8. 9. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Schulisches Leben und Später

    Bedankt -.-

    Vergiss dein Studium .
    1. Reicht dein deutsch dazu nicht
    2. Dein Mathe auch nicht (Satz des "Betagoras")
    3. Deine Einstellung ist nicht die beste, entweder Deutscher oder Ausländer -.-


    //
    Bewertungsbettlerei ist verboten ...
     
  9. 9. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Schulisches Leben und Später

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