Die neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von klaiser, 9. Oktober 2009 .

Schlagworte:
  1. 9. Oktober 2009
    Moin RR,

    ich würde gerne wissen, wie ihr zu den neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr steht? Was ist für euch ein Nachteil, was ein Vorteil? - Würdet ihr, wenn ihr könntet, ihn ablehnen oder seid ihr sogar für die neuen Bedingungen?

    Beispiele: Nr 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung; Nr 19 Haftung der Sparkasse; Nr 23 Inkasso im Einzugsgeschäft usw.

    Ihr solltet euch schon ordentlich informiert haben um euren Saft dazu abzugeben.


    Meinung:
    Leider hat man keine Chance diese AGB's nicht zu akzeptieren. In einigen Aspekten wird der Service besser z.B. das die Überweisen einen Tag dauern soll oder das die Auslandüberweisung schneller abgewickelt werden soll. Einiges hat aber auch einen deftigen Nachgeschmack z.B. das man mit seinem gesamten Vermögen haften muss. Zudem, sollte der Staat Geld brauchen können sie unser Eigentum einfach nehmen. (Durch die Entmachtung derSparkassen wird das auf uns zurück gelegt) War es nicht so das viele die Linke an den Pranger gehängt haben das sie uns womöglich "plündern" wollten? - Ich glaube die anderen sind der Linken einen Schritt voraus geeilt.

    1000 Beiträge, bin ich nicht toll!
     
  2. 9. Oktober 2009
    AW: Die neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr

    Ich finde eigentlich den neuen Überweisungsparagraphen ziemlich sinnvoll, denn damit verpflichten sich alle banken überweisungen innerhalb eines tages durchzuführen.

    Der Rest ist für uns normalbürger eigentlich relativ egal
     
  3. 9. Oktober 2009
    AW: Die neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr

    Naja egal ist so ne Sache.

    Soweit ich weiß werden die Daten bei Überweisungen nicht nachgeprüft und wenn Fehlbuchungen gemacht wurden, kann man die nicht Rückgängig machen.

    Genau durchgelesen hab ich mir sie nicht, nur ausm TV gehört. Der Grund wurde ja genannt: man kann eh nichts dagegen machen, da es alle Banken so machen müssen.
     
  4. 10. Oktober 2009
    AW: Die neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr

    Ich habe mir mal den Spaß gemacht, bei meiner Bank nachzufragen, was denn passiert, wenn ich deren neuen AGBs schriftlich widerspreche. Stand ja auf deren Ankündigung. Ich dachte mir, vielleicht schmeißen die mich ja raus ...

    Meine Bankberaterin wusste darauf keine Antwort und verwies mich an den Filialleiter. Lustigerweise wusste der es auch nicht und musste sich erstmal schlau machen. Tags drauf war er schlauer. Widerspräche ich den neuen AGBs, dann dürfte die Bank zwar meine Konten weiter führen, aber keine Transaktion mehr durchführen, sprich, die dürften mir nicht mal mehr Zinsen für mein Guthaben aufs Konto buchen.

    Alles in allem ist also das Widerspruchsrecht völlig Banane. Steht wohl nur drauf, weils gesetzmäßig ist...
     
  5. 10. Oktober 2009
    AW: Die neuen Geschäftsbedingungen & Bedingungen für den Zahlungsverkehr

    Schön das die Filialleitung die neuen AGB's nicht gelesen hat da dies dort drinne steht. Ehrlich die vom Fach haben soviel Ahnung wie der Kunde selber.
     
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