#1 22. Oktober 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 Hallo, wir sind schon einige Zeit am Grübeln, die Antwort zu Frage Nr. 3 fällt uns nicht ein... Vielleicht kann ja jemand helfen + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Bei Personengesellschaften haften die Eigentümer auch mit ihrem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, bei denen die Eigentümer nur mit dem eingesetzten Kapital haften. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Aber warum müssen sich die Kapitalgesellschaften deshalb "fürchten"? Niedrigere Kreditwürdigkeit? + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe oh gar nicht gelesen.^^ öhm, sehe eigentlich nur nachteile, weil die Personengesellschaften sofort alles verlieren können, sogar ihr Vermögen und sowas kann bei der Kapitalgesellschaft nicht passieren. ma gucken, ob ich was in meinen unterlagen finde, hatte ja früher schluießlich bwl lk. vielleicht kann dir dieser text behilflich sein. AG: Nachteile gegenüber GmbH? | Existenzgründung | + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Der Threadtitel ist wohl falsch *g Naja im großen und ganzen gibts der Antwort von Otubanjo nicht viel hinzuzufügen. Personengesellschaften sind zum Beispiel die KG und die OHG. Bei dieser Gesellschaftsform haften die Gesellschafter mit dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen. Eingetragen sind sie im Handelsregister. Allerdings zählen hier auch Einzelunternehmer dazu, diese sind aber nicht im Handelsregister zu finden. Kapitalgesellschaften sind GmbH und die AG. Hier haften die Gesellschaften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die guten Leute findet man im Handelsregister B. Dann gibt es auch noch diverese Mischformen wie GmbH&Co KG... Wenn man es "fürchten" nennen möchte, dann liegt Otubanjo auch richtig. Im Falle einer Haftung, müssen PGs mit Gesellschafts und Privatvermögen haften, was bei einer AG Beispielsweise ausgeschlossen ist. Übrigens wirst in Europa keine "BASF AG" mehr finden sondern nur noch eine "BASF SE" http://www.corporate.basf.com/de/investor/se/praesentation.htm?getasset=file1&name=Von_der_AG_zur_SE.pdf&MTITEL=Pr%E4sentation:+Von+der+AG+zur+SE:+Wie+BASF+Europa+lebt&suffix=.pdf&id=dzWewEwOrbcp-DQ Greetz jim + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Naja die Unterschiede wurden ja schon genannt. Aber die zweite Sache...also was Kapitalgesellschaften zu "fürchten" haben....da würd mir jetzt spontan folgendes einfallen: Kapitalgesellschaften haben im Gegensatz zu Personengesellschaften, die Körperschaftssteuer zu zahlen....vllt. ist das damit gemeint! Darüber hinaus bestehen viel mehr Formvorschriften und auf die weitaus kapitalintensiveren Kapitalgesellschaften, wird ein viel gößeres Auge, in Form eines Wirtschaftsprüfers bzw. des Finanzamtes, geworfen!! Also wenn sie was zu fürchten haben dann die Gruß KeKs + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Oktober 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 AW: VWL-Aufgabe das ist doch nie im leben eine VWL klausur in ner vwl klausur von der uni wirst du wohl eher die möglichen kombinationen von angebot und nachfrage erläutern müssen. einkommenseffekte und wohlstandseffekte erklären oppertunitätskosten usw. genieß die art der aufgaben Jim Panse hat bislang in meinen Augen die beste Antwort gegeben. + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Wo habe ich geschrieben, dass es eine Klausur ist, wo, dass ich BWL/VWL studieren will? Das ist die erste VWL-Arbeit des 2. Lehrjahres gewesen, was erwartest du da? + Multi-Zitat Zitieren
#9 24. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Jetzt ein bisschen Off-Topic, steht da im Kopf nicht "Fach: BWL"? Sind die Antworten soweit ok, hat dir da dein Lehrer was bestätigt? + Multi-Zitat Zitieren
#10 24. Oktober 2009 AW: VWL-Aufgabe Kapitalgesellschaften müssen ihre "Ergebnisse" veröffentlichen. unternehmensregister.de glaube ich. Vielleicht fürchten sie sich vor Spionage =) + Multi-Zitat Zitieren