Roller verleihen!?!

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von mr.universum, 22. Oktober 2009 .

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  1. 22. Oktober 2009
    (frage für meinen kleinen bruder)

    Hallo zusammen ,
    ich habe einen Yamaha Aerox , der fährt ca. 100 km/h , und erlaubte 50Km/h
    letztens war ich bei einem verkehrserziehungsseminar und seit dem lasse ich meinen roller stehen weil bald hab ich eh meinen Führerschein fürs auto...

    aber jetzt will einer meiner besten freunde den roller haben..aber ich habe angst das wenn er angehalten wird das ich dafür zur rechenschaft gezogen werde..

    muss ich mir gedanken machen oder nicht ?

    gruß mr.universumm


    (bw ist klar)
     
  2. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Nehmen wir mall das Schlimmste an ..

    das er mit dem Teil einen Tödlichen Unfall Hatt.. Die Polizei will sicher Wissen Wem der Roller Gehört und es würde jede menge ärger geben

    aber du kannst ja den Roller Ihm Verkaufen und auf ihn Umschreiben .. dan ist es ja seiner..
     
  3. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    aber ich möchte den roller nur ungern verkaufen weil ich dort jede menge zeit und geld drin ivnerstiert habe.
     
  4. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Bei nem Roller ist es nicht Notwendig, die Papiere zu ändern!


    War selber bei der Polizei und hab gefragt.

    Wer die Papiere besitzt dem gehört der Roller


    Mfg
    Fanatico
     
  5. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Also falls du (er) jetzt das Blitzen meint oder aehnlich Vergehen, dann geht das auf jedenfall an deine Adresse. So ist es auch bei meinem Auto, das ist auf meinen Vater versichtert, ich glaube der hat wegen mir bald kein Führerschein mehr..


    Bei Unfall bin ich nicht richtig informiert, aber Kollegen meinen, dass da der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wird.

    Hoffe ich konnte helfen!
     
  6. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!


    und was ist mit meiner frage ? das beantwortet die nicht.
     
  7. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!


    Verleihen würde ich ihn nicht, kann zu nem Mengen Problemen führen.


    Verkauf ihn oder nicht, aber Verleihen auf keinen Fall!


    Oder falls du ihn doch verleihst, & dein Kumpel nen Unfall baut, bist du am *****!


    Mfg
    Fanatico
     
  8. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Aber was ist wenn der nur angehalten wird von der polizei ?
     
  9. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Es reicht das er den kaufvertrag unterschreibt wenn dann was passiert muss er dafür blechen.
    Zumindest hab ich es so bei meinen alten gemacht.

    Natürlich muss er die papiere usw. auch bei sich haben.

    R8.V10
     
  10. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!


    Ja ohne Papiere, wird der Roller eingezogen, bzw. du hast 14Tage zeit um die Papiere in dem Zuständigen Revier vorzuzeigen.


    Mfg
    Fanatico
     
  11. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    dann haste verkackt?
    Denk dochmal nach

    Die prüfen den Roller und da er auf dich zugelassen ist, musst du beweisen, warum er doppelt so schnell fährt...

    Da du dies durch illegale "schraubereien" erlangt hast
    ->wirste dafür belangt...
     
  12. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!


    was willst du den mit dem Teil wen du Die Autoprüfung hast?
    Jeder von Uns Hatte Doch Früher Krasse Rolle oder Krasse Mofas Aber was willst mit denen .. Würde ich vorher Die 125 ccm Prüfung ablegen
    und dein Roller Schnellst Möglich Verkaufen ..
     
  13. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    meine antwort wird mir aber nur geringfügig beantwortet.
     
  14. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    also ums klar zu sagen : wenn du ihn verleihst und er angehalten wird bist DU ♂️♀️.. der halter is für den technischen " legalen " zustand verantwortlich.. wenn du ihn verleihen willst bleibt nur eins, und das is kein scherz. sprech mit deinem kumpel hat das er im notfall sagt, das er ihn ohne deines wissens "geklaut" hat.. dann bist du fein raus.. und nur er der gefickte.. ansonsten seit ihr im falle einer kontrolle beide am sack.. dann bekommst du was wegen " ermächtigung zum fahren eines fahrzeugs ohne gültige fahrererlaubnis" etc.. werden dann ca. 3 anzeigen.. wiegesagt einma fahren ohne führerschein (darf nur 50 fahren ==> führerschein m) fährt aber so schnell wie ne 125, versicherungsbetrug ( is auf 50 angemeldet müsste aber unter 125 laufen), erlöschen der betriebserlaubniss.. macht dann 3 punkte .. so wars zumindest bei mir.. überlegs dir gut

    grüsse
     
  15. 22. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Hab ich schon beim Bund gelernt, die 3 F´s niemals verleihen!

    Fahrzeug, Finanzen, Frauen!


    Du bist ganz klar schuld wenn man ihn erwischt, der Fahrzeughalter ist der zu dem se immer zuerst kommen ;D
     
  16. 23. Oktober 2009
    AW: Roller verleihen!?!

    Gute danke damit wären die fragen meines Bruders beantwortet.

    gruß mr.universum

    bw's sind raus.
    xx-Closed-xx
     
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