Abschleppen und von Polizei angehalten.

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Slyver, 26. Oktober 2009 .

  1. 26. Oktober 2009
    Hallo Community,

    also ich hab vor knapp 1 Monat mir nen Mitsubishi Eclipse D30 gekauft der kaputt war.
    (Zylinderkopfdichtung Defekt und Motor sprang nicht an)

    Ich und nen Kumpel haben das Auto dann Abgeschleppt und wurden dabei von der Rennleitung angehalten. Grund war bestimmt das an dem Auto keine Kennzeichen waren da es frisch Privat gekauft wurde.
    Naja nach der Datenaufnahme von uns beiden haben sie dann nur noch gesagt das es eine Strafanzeige geben wird ,zum Abschleppen eine Abschleppgenehmigung gebraucht wird und ich irgendwie eine Versicherungskarte dabei haben sollte.

    Nunja als wir dann im Nirgendwo standen und wir nicht weiter konnten haben wir ein Abschleppdienst gerufen der promt 2 stunden gebraucht hatte.
    Wir haben den netten Mann vom Abschleppdienst dann alles berichtet und er meinte dazu das die mit der Anzeige nicht weit kommen. Auch der Mann von Abschleppdienst kannte eine sogenannte Abschleppgenehmigung nicht und meinte nur das das Abgeschleppte Auto über die Person Versichert ist die Abschleppt.

    Nunja momentan sieht es so aus das mein Kumpel ein Brief bekommen hat in dem steht das er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und in meiner Post Verstoß gegen Pflichversicherungsgesetz.

    Nun was meint ihr?
    Wie hoch wird die Strafe sein oder sind wir für die Polizei nur ein Dummfang gewesen?


    mfg
    Slyver
     
  2. 26. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zulassung_von_Fahrzeugen/Abschleppen_Schleppen/abschleppen.pdf
     
  3. 26. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    wenn du ne rechtsschutzversicherung hast würde ich direkt mal den anwalt fragen was der dazu sagt.

    wennst keine hast kannst ja trotzdem mal zum anwalt gehn und dich beraten lassen.

    ich glaub hier im forum kann dir keiner so richtig genau sagen was da etz auf die zukommt.
     
  4. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    also wenn ich " auto abschleppen ohne zulassung " eingeb kommen 29.000 ergebnisse beiden echt sehr oft etwas von einer abschleppgenemigung steht.
    würde mich auch sehr wundern, wenn man einfach ohne alles die alter kaputten rostmühlen durch die gegen schleppen dürfte.
    hier der link
    http://www.google.de/#hl=de&source=...q=0&oq=auto+ohne+zulassung&fp=bd5a87b221b8eeb
     
  5. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Um es nochmal etwas klarer heraus zu formulieren...

    Dein Kumpel hat einen Brief bekommen in dem ihm vorgeworfen wird, dass er keine Fahrerlaubnis hat ? Er ist doch im Besitz eines Führerscheins oder ?

    Das mit der Versicherungspflicht kann ich teilweise bestätigen. Soweit ich informiert bin muss das abgeschleppte Fahrzeug zumindestens eine rote Nummer haben, die die Versicherung in dem Moment abdeckt!

    Frag aber am besten einen Fachanwalt im Gebiet StVo. Der wird dir am besten weiterhelfen können, denn eine Anzeige wegen mangelnder Pflichtversicherung kann doch schon ganz schön teuer werden...
     
  6. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Hier kann Dir nur ein Fachanwalt einen Rat geben. Sorry, aber das deutsche Rechtssystem ist so kompliziert - hier wird Dir keiner wirklich weiterhelfen.
     
  7. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Wenn jemanden sowas ähnliches schonmal passiert ist kann er natürlich helfen. Dein Beitrag war jetzt mal absolut gar nicht hilfreich...
     
  8. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Also mein Kumpel wird vorgeworfen das er ohne Führerschein gefahren ist.
    Wir hattten aber beide unsere Papiere dabei.

    Mir wird vorgeworfen das ich keine Pflichversicherung hatte, könnte ja hinhauen da an dem Auto kein Kennzeichen dran war. Wiederrum sagte der Abschlep Typ der vom ADAC war das das gezogene Auto über den Versichert ist der das Auto zieht.

    Also ich hab auch schon gut gegooglt aber nicht wirklich was plausibles gefunden.
     
  9. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Frag besser hier mal nach - dann hast du erstmal Gewissheit. Eine andere Alternative wäre eine kostenpflichtige Beratung bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
     
  10. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    seid ihr alle bescheuert??
    es wird alles in der ersten antwort aufgeklärt
     
  11. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    muss ich dir recht geben...fasse mir auch gerade an den kopf, wenn ich hier die ganzen antworten sehe...

    für die, die den link nicht geöffnet haben:

    bei abschleppen ist das abgeschleppte auto im grunde nichts anderes als ein anhänger, wird jedoch nicht so geahnded... .. er muss kein amtliches kennzeichen haben, da er über die versicherung des abschleppenden und auch über dessen steuer läuft..

    das mit den papieren.. kp.. aber im grunde können sie euch nichts, nur weil ihr abgeschleppt habt, da das auto ja nicht fahrtüchtig war.. das hätte man an ort und stelle ja auch schnell feststellen können...


    so, hoffe ich konnte helfen...

    greeTz,
    diesaster
     
  12. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Ich hab mal einen Polizisten danach gefragt und er kam mit dem Begriff des Nothilfegedankens.
    Nur in Verbindung damit dürfte man "abschleppen". Ihr wart kaum in Not oder?
     
  13. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Problem gelöst:
    Stichwort: Anhänger. Wie auch in der .pdf beschrieben!

    Hat dein Kollege n Hänger-schein ?
    nein ? Dann erklärt sich das fahren ohne FE von alleine.
     
  14. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    wer lesen kann, ist klar im vorteil:

    Ziehen eines betriebsunfähigen Kfz von der Straße
    oder vom Abstellplatz zum nächsten Ziel:
    z. B. - zur nächsten geeigneten Werkstatt
    - zur Autoverwertung
    - zu einem geeigneten Abstellplatz
    - zur Wohnung des Käufers

    Die Strecke darf dabei 50 km nicht überschreiten.
    Ausnahme: bis zum Heimatstandort des Kfz 100 km
    Wird diese Strecke überschritten, liegt ein Schleppen
    ohne Genehmigung vor.


    defekter Anlasser, Motorschaden

    - hinteres Fz. ist kein Anhänger i. S. § 18 / I StVZO
     
  15. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Jo dazu ist noch zu sagen, dass die Quelle scheinbar vom Januar 2002 ist und somit wenig aussagekräftig. Leute wir leben hier in Deutschland, wer weiß was sich da alles schon wieder geändert hat. Ich würde zum Anwalt gehen, was ihr sowieso machen müsst, oder wollt ihr den Bullen die PDF datei zeigen? Oder was ich auch noch empfehlen kann ist dein ehemaliger Fahrlehrer, die Typen wissen oft sehr viel über son Rechtskram
     
  16. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Gibt mehrere Infos im Netz: z.B. hier:

    Abschleppen | Schleppen | Anschleppen - Verkehrstalk-Foren

    bei euch hat es sich scheinbar um "schleppen" gehandelt, da offensichtlich keine Panne, Nothilfe oder ähnliches vorlag.

    Anderswo liest man auch noch, dass der Fahrer wohl einen BE-Schein oder LKW-Schein haben muss. Daher hat Dein Kumpel scheinbar das Problem mit "fahren ohne Führerschein".
     
  17. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    Meine info zum thema BE ist von nem Polizisten.
    Man brauch Anhänger schein zum abschleppen, ob die karre einen motorschaden, kein sprit mehr, oder ne banane im auspuff hat - BE braucht der fahrer des abschleppenden fahrzeugs.
     
  18. 27. Oktober 2009
    AW: Abschleppen und von Polizei angehalten.

    In dem oben genannten Fall braucht man das, weil es eben kein Abschleppen war, sondern ein Schleppen.

    Beim Abschleppen, was seit 2007 nur noch bei einem zugelassenen Fahrzeug möglich ist, reicht der Führerschein, der zum Fahren des Zugfahrzeuges (also meist B) berechtigt. Geht aber alles aus meinem Link hervor.

    Der Link aus der ersten Antwort ist wie gesagt hinfällig, da er nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht.
     
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