Vorladung bei Polizei

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dragonknight, 27. Oktober 2009 .

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  1. 27. Oktober 2009
    Hi,

    habe eine vorladung wegen computerbetrug bzw. ausspähen von daten erhalten. nach rückruf bei der polizei sagten sie mir ich hätte gegen das urheberrecht verstoßen, da ich vom gamesload.de server anno 1404 geladen habe.

    habe bei ebay damals ne serial gekauft und mir bei gamesload dann das spiel geladen (mit nem extra programm von gulli, da sonst kein zugriff darauf möglich ist).

    wie gehe ich nun vor? was kann auf mich zukommen?
     
  2. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    ... ganz einfach:

    eine vorladung bei der polizei musst du nicht folgen (solltest du auch nicht ohne anwalt in deinem fall!!!)

    dennoch kannst du schonmal einen anwalt aufsuchen
     
  3. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Was auf dich zukommen kann? Steht doch im schreiben.

    Haben wir das richtig verstanden?
    Du hast dir von Gamesload mit einem Proggi das wohl eine sicherheitslücke ausgenutzt hat, Anno1404 geladen?

    Wenn ja, gibts stress. Wirst einige euro bezahlen dürfen wenn das so ist.
     
  4. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Geh nicht hin und warte ab ob nochwas kommt, wenn nochwas kommt besorgst du dir einen Anwalt... Und mach nie eine Aussage bei den Bullen, die leiten das eh nur weiter und können nichts entscheiden.
     
  5. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    joa mir kams bis jetzt legaler vor rapidshare oder irgendnen anderer server.

    galaxydarkness hat das soweit schon richtig verstanden.

    was meinst du/ihr. in welchem eurobereich kann man rechnen?

    denke ner vorladung nicht zu folgen ist eher nicht so sinnvoll
     
  6. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    nein... du folgst der vorladung NICHT ohne einen anwalt. du redest dich sonst um kopf und kragen.
    vor der polizei muss NIEMAND eine aussage machen. nur vor einem richter oder staatsanwalt.
     
  7. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Mhh das kommt jetzt ganz daruaf an wie gut dein Anwalt ist! Nur das war natürlich auch nicht ganz schlau von dir über ein proggi zu downloaden was du nicht kennst!!

    Die Frage ist auch wie die Polizei das rausbekommen hat das du dort was gedownloadet hast!

    Sollten sie das über die Log daten im server sehen wärest du so ziemlich verloren und das kostet geld!

    Sollten sie das über deinen Computer sehen ist das ne andere Geschichte den mit einem Guten Anwalt kannst du dann dort relativ einfach rauskommen und noch geld abstauben!

    Ansonsten auch die Frage woher wollen die wissen das du das auf deinem PC geladen hast!!!

    mfg.
     
  8. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    wenn ich den polizisten richtig verstanden habe, dann haben die das wohl geloggt...
     
  9. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    dann schnapp dir nen anwalt. der bekommt akteneinsicht und beratet dich dann entsprechend.
     
  10. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Wie oft soll man Dir denn noch schreiben, dass Du einen Anwalt anrufen sollst?
    Du gehst nicht hin, fertig und das Verfahren wird vermutlich eh eingestellt gegen ein paar Euro.
     
  11. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    klar ham die das geloggt, deswegen bringt dir ein anwalt auch nich mehr vie. deswegen würd ich da einfach mal hingehn und mir anhören was die zu sagen haben. musst ja auch nix sagen, aber wenn die deine daten haben wirst nich drum rum kommen.

    total unnötig isses als beschuldigter nicht hinzugehn. früher oder später holen die dich und dann wirste gleich dem staatsanwalt vorgeführt o.ä. und das ist sicher nicht gut für den weiteren verlauf der geschichte.
     
  12. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    es ist schlichtweg abgrundtief dumm als beschuldigter zur polizei zu gehen

    grundsätzlich muss man als beschuldigter keine aussagen machen; auch beim staatsanwalt. wenn man keine aussage macht, dann darf es der staatsanwalt auch nicht negativ werten

    aus dem "hingehen und anhören" wird dann schnell ein verhör durch die polizei. da kann dem beschuldigten dann auch mal das ein oder andere ungeschickte wort rausrutschen, dass dann später vor gericht verwendet werden kann...

    ein anwalt ist nicht unnötig, da er im gegensatz zu einem beschuldigten akteneinsicht bekommen kann und dementsprechend die möglichen optionen beraten kann...
     
  13. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    wichtig ist erst mal ruhe bewaren! Vernichte erst mal alle Daten (crypte sie) wie du willst! Soweit ich verstanden habe ist keine Hausdurchsuchung gemacht worden, nichts beschlagnahmt! Du musst dort nicht hin und ohne Anwalt schon gar nicht! Wenn du hin gehst musst du nichts sagen und musst auch nichts unterschreiben! Je weniger du von dir gibst desto weniger haben die vor gericht! Es sei denn du willst zu geben und bezahlen^^
     
  14. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Ich empfehle dir wie meine Vorredner auch nicht ohne einen anwalt ieine aussage zu machen. Da diese dann meist deine lage nur noch verschlechtern kann. ist leider so das so gut wie alles was man sagt ,negativ gegen einen verwendet werden kann

    Ich würde eventuell auch einfach mal mit Gamesload sprechen, eventuell findet man ja eine alternative lösung ohne das es die gerichtlichen schritte geht.

    Ansonsten ist ein Anwalt eigtl auch zwingend erforderlich da du dich alleine gegen sowas einfach nicht ''wehren'' kannst.

    Weiterhin kann ich dir empfehlen falls du nicht gerade ein Geldbaum zuhause stehen hast einen Antrag auf kostenlose Rechtsberatung zu stellen. Da wirst du gegen eine kleine Gebühr 10-15 EUr kostenfrei beraten.
     
  15. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    wenn du dir den serial gekauft hast kann es sein das du im mildesten fall da du kein kunde bei gamesload bist denke ich den traffic zahlen musst den du verursacht hast.

    ansonsten würde ich mir aufjedenfall mal einen guten anwalt suchen
     
  16. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    man wird eh auf ihn zurückkommen, ob er nun hingeht oder nicht. von daher seh ich da kein sinn hinter.

    und naja, wir sind hier nicht im film. da sitzt man dann im büro von irgend einem bullen und soll ne aussage machen, wegen soner kleinigkeit wird doch niemand "verhört". da sagt man dann einfach, dass man keine aussage machen will, unterschreibt das und haut wieder ab.

    und was der anwalt durch einsicht der akten erreichen soll ist mir auch schleierhaft. die ip und alles wurden mti sicherheit geloggt und dann is da auch nix zu rütteln. da spar ich mir lieber die selbstbeteiligung für den anwalt und zahl damit nen teil der strafe...
     
  17. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    so hab mal mit rechtschutzversicherung gesprochen.

    entweder:
    ich folge der vorladung und soll einsichtig sein was dann strafmindernd ist (sinnvoll laut der rechtsberatung)
    oder:
    ich sage ich mache von meine aussageverweigerungsrecht gebrauch und hoffe, dass staatsanwaltschaft wegen geringfügigkeit nicht eingeschaltet wird (dazu tendiere ich atm)
     
  18. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    ich würde auch schritt 2 gehen.

    Und wenn es dann zu einem Streitfall wird kannst du dich ja immernoch demenstprechend mit hilfe eines anwaltes wehren.

    Aber wie du gesagt hast, vllt hast du ja glück. Ich glaube da wird eine 30tägige Bearbeitungszeit angesetzt. wenn die viel zu tun haben wird das als geringfügig abgelegt
     
  19. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    kommt natürlich auch ganz darauf an wieviel der gute mann zutun hat, falls du aus einer eher kriminälen gegend kommst wird der staatsanwalt genug andere dinge zutun haben , falls du eher in einer ländlichen region wo nich so viel los ist kommst dann wird er sich wohl was suchen damit er nicht "arbeitslos" dasteht

    wie dem auch sei, viel glück
     
  20. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    WAS REDET IHR FÜRN SCHEIS?!

    Geh zur Polizei. Rede sachlich mit denen. Bereite alles vor (Ebay Transaktions Screens, falls noch verfügbar, Kontoauszug, Namen der Firma) und dann dreht sich der Spies ganz schnell um du wirst zum Kläger und der andere bekommt sein fett weg.

    Auf keinen Fall nicht hingehen oder mit Anwalt, total sinnfrei.
     
  21. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Solang die auf deinem PC nichts finden, können die dir garnichts.
    DIE müssen dir nachweisen, dass DU mit DEINEM PC das geladen hast.
    Also alle Dateien dazu Löschen/Shreddern oder alles Crypten.
    Mit der IP können rein garnichts beweisen. Da sagste einfach, dass du nen offenes WLAN hast, und jeder Depp mit deiner IP laden konnte.
    Wenn sie dir nicht nachweisen können, dass das Spiel auf deinem PC ist/war, können sie dir nichts.
    Und du musst eigentlich garnichts beweisen, das ist deren Aufgabe.

    MfG x3n0
     
  22. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei


    Darf ich fragen ob du mit so einem Vorgehen schonmal erfolg hattest ? Bzw ob du schonmal mit den Gerichten und unserem Recht zu tun hattest ??
     
  23. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    der sachverhalt scheint ja klar zu sein, also brauchst du auch nicht verweigern oder abstreiten. geh zur polizei und gib alles zu und komm mit einer "milden" strafe bei weg, wie deine rechtsberatung auch schon sagte!

    habe selber schon 300€ zahlen müssen, weil ich bei emule ein ps2 spiel geladen und zur verfügung gestellt habe. damals konnte ich das in 100€ raten zahlen!
     
  24. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    deinen avatar solltest DU mal wörtlich nehmen...

    das wird auf KEINEN fall passieren... schließlich hat das laden von gamesload nichts mit dem kauf der legalen serial über ebay zu tun. der TS hat eigenmächtig bei gamesload geladen...

    im gegenteil: mit deiner taktik ist der TS ganz schön in der ... und genau auf eine solche reaktion hofft die polizei, weil sie ansonsten nur SEHR SEHR SEHR wenig in der hand hat....

    total sinnfrei ist es solche sch** zu posten

    die rechtsberatung ist von der versicherung und diese will geld sparen...

    und das tut sie, wenn sich der TS an diesen ratschlag hält
     
  25. 27. Oktober 2009
    AW: Vorladung bei Polizei

    Wenn man keine Ahnung hat HDF
    Jeder haftet für sein Wlan - Netz selber. Surft einer durch dein Wlan im Internet und macht Illegale sachen, haftest du dafür da du die eigene Sicherheit vernachlässigt hast.

    Wenn dein Auto nicht abgeschloßen war und die Tür weit offen stand und es klaut jemand ... na na na wer ist dran schuld?? DU SELBER

    "LG Hamburg, LG Frankfurt/M., LG Mannheim und OLG Düsseldorf (1)

    Nach Ansicht der oben genannten Gerichte haftet der Anschlussinhaber für den Missbrauch seines Internetanschlusses durch unberechtigte Dritte. "

    Internetanschlusses = Wlan

    mfg
     
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