Bund

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von P!$$!, 28. Oktober 2009 .

Schlagworte:
  1. 28. Oktober 2009
    Hej Leute also jetzt mal meine kleine geschichte dazu.

    Also ich hab am 01.10.2009 ein Semester an der Technischen Üniversität in Dresden begonnen. am 10.10.2009 erhalte ich ein Schreiben vom Bund das ich am 04.01.2010 zum Grundwehrdienst einberufen werde.
    Daraufhin habe ich meine Immatrikulationsbescheingung hingeschickt.Am 15 habe ich dann die Antwort bekommen, dass mein Antrag abgelehnt wurde.


    Frage 1: kann ich irgendiwe das noch herauszögern? Und wenn man das net herauszögern kann übernimmt den der bund meine kosten für die uni (miete, studententicket und so) oder muss ich das alles selber tragen.


    Frage:2 Wieso kann der Bund nicht eher seine Einberufungen rausschicken nicht nachdem man 2 wochen im Studium ist und schon sich eine wohnung gemietet hat usw?X( X( X(
     
  2. 28. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Bund

    omfg... mach den bund dafür net verantwortlich, dass du keine verantwortung übernehmen kannst


    Bundeswehr Erfahrung und Information - RR:Board

    Sammel Threat ftw

    €dit: studium gilt nicht als "zurückstellungsgrund" ...
    nur schule und ausbildung...

    geh zur bundeswehr ...
    dein studienplatz wird dir "gesichert" ...
    wenn ich das richtig verstanden hab
     
  3. 28. Oktober 2009
    AW: Bund

    jo
    der studienplatz müsste dir gesichert werden gilt aber nicht als zurückstellungsgrund.

    haben dir nich bei der musterung gesagt wann du eingezogen wirs?
    ham die bei mir nämlich gemacht^^
    und wenn du dann noch n studium anfängs biste selber schuld.
     
  4. 28. Oktober 2009
    AW: Bund

    Versuch zumindest noch, einen Zuschuss zur Wohnung rauszuschlagen, habe mal gehört, daß sowas möglich ist. Ansonsten üb schon mal strammstehen.
     
  5. 28. Oktober 2009
    AW: Bund

    afaik wird die miete sogar ganz übernommen. ein ehemaliger mieter von uns wurde, nachdem er den antrag zu übernahme der miete eingereicht hatte, ausgemustert (ist aber jetzt schon nen paar jährchen her...)
     
  6. 28. Oktober 2009
    AW: Bund

    kosten werden nur übernommen, wenn der mietvertrag schon mehrere monate besteht
    (glaub das waren 6)
     
  7. 28. Oktober 2009
    AW: Bund

    Richtig, die Bundeswehr übernimmt die Miete erst wenn der Mietvertrag älter als 6 Monate ist. Alles andere wird entweder nur Anteilig oder garnicht übernommen.

    Beachte einen Untermietervertrag wiegt anders da ist es schon schwerer was zu erhalten, gerade wenn man noch bei Eltern oder so wohnt .. Untermietsverträge in der Familie werden vom Staat nicht mehr anerkannt.
     
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