Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

Dieses Thema im Forum "Sport und Fitness" wurde erstellt von honix4amiga, 30. Oktober 2009 .

  1. 30. Oktober 2009
    Urteil des Bundesgerichtshofs
    Stadionverbote auf Verdacht sind zulässig


    Der bloße Verdacht auf Gewalttätigkeit reicht, schon darf ein Fan nicht mehr ins Fußballstadion. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - denn der Ausschluss der Anhänger sei durch das Hausrecht gedeckt.

    Hamburg - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab.

    Der Mann war nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburgern geraten. Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt der Bayern-Anhänger ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein.

    Der MSV Duisburg erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hatte der Fan Klage eingereicht. Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.

    Zwar seien im konkreten Fall die Ermittlungen eingestellt worden - allerdings sei der Kläger "nicht zufällig" in die randalierende Gruppe geraten, sondern habe ihr angehört. "Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt", befand der BGH. (Az: V ZR 253/08 vom 30. Oktober 2009)

    "Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."

    Derzeit gelten 2900 bis 3000 Stadionverbote

    Nach seinen Worten dürfen die Hürden für Stadionverbote nicht zu hoch gehängt werden, weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen - die Vereine hätten hier eine "Schutzpflicht". Denn Fußballspiele seien häufig Anlass für Ausschreitungen. Wegen der großen Zahl von Besuchern und der häufig emotional aufgeheizten Stimmung zwischen rivalisierenden Gruppen sei es "sachgerecht", dass die Vereine bereits im Vorfeld potenziellen Störern den Zutritt zum Stadion versagen wollten.

    Nach den Richtlinien des DFB "sollen" Stadionverbote bei polizeilichen Ermittlungen wegen Gewalttaten verhängt werden. Werden die Ermittlungen später mangels Tatverdachts eingestellt, muss das Verbot aufgehoben werden. Bei einer Einstellung "wegen Geringfügigkeit" heißt es dagegen in Paragraf 6 nur, das Verbot "soll" noch einmal überprüft werden. In der Bundesliga gelten derzeit laut DFB zwischen 2900 und 3000 bundesweite Stadionverbote.

    Mit Unverständnis und Kritik hat das Bündnis Aktiver Fußball-Fans (Baff) auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote reagiert. "Die Praxis der Stadionverbote ist grob ungerecht und belastet das Verhältnis zwischen Fans, den Vereinen und der Polizei. Die Fronten werden sich weiter verhärten", sagte Baff-Sprecher Wilko Zicht. Dies sei die "vorherrschende Meinung in der organisierten Fanszene", betonte Zicht und erklärte: "Wenn Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen werden, bedeutet das, dass viele Unschuldige bestraft werden. Das führt zu einem wachsenden Unmut unter den Fans."

    Der Deutsche Fußball-Bund hingegen begrüßte das Urteil. "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine Vereine eine wichtige Präventiv-Maßnahme dar, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten", wird der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn in einer Pressemitteilung des Verbandes zitiert.

    Im Kern ging es bei dem Streit um die Frage, ob Stadionverbote "auf Verdacht" ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür sind. Fan-Initiativen beklagen seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf nicht erwiesen ist. Spahn erklärte: "Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten."

    goe/dpa/AP/sid

    Quelle: Spiegel
    ____________________________________________________________________________

    Was haltet ihr davon? Kennt ihr zufälig jdm, dem es verboten ist, ein Stadion zu betreten?

    Für mich ein Verbrechen, denn es gilt doch eig dass jeder solange unschludig ist, solange die Schuld bewiesen ist. Auf Verdacht jemanden ausschließen ist doch unsinnig. Selbst wenn man mit dem Hausrecht argumentiert (wie die Richter, bzw der Verein), ein Stadion ist kein Haus sondern eher ein Platz einer (öffentlichen) Veranstaltung für alle Bevölkerungsschichten.
    Naja....
    Mfg, H0niXchen
     
  2. 30. Oktober 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    Naja, die Stadien können jetzt wohl ihr Hausrecht durchsetzen. D.h. sie können dich auch nicht reinlassen, wenn du uncool aussiehst oder so, wie in ner Disco. Sie können halt bestimmen wer darf und wer nicht, egal welcher Vorwand. So hab ich das verstanden, habs nämlich heute auch schon im Radio gehört.

    Und das es öffentlich ist kann man auch nicht sagen. Das Stadion gehört ja dem Fußballverein und nicht der Stadt denke ich.

    Sonst kann man sich auch beschweren ob man Eintritt zahlen soll.
     
  3. 30. Oktober 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    das ist ein witz diese regelung.

    steht beispielsweise ein familienvater mit sohn iwo am stadion. um hin herum gibst ne rangelei und es fleigen flaschen. dann ist der vater jezt auch betroffen weil er mit bei dieser gruppe war oder wie?!


    es wird immer nur noch schlimmer mit dem ganzen dreck da....
     
  4. 30. Oktober 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    Habe es heute schon aus einigen Ecken gehört. Absolute Frechheit. Armes Deutschland.
    Fußballfans sind keine Verbrecher!
     
  5. 2. November 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    ihr hausrecht konnten sie schon immer durchsetzen!
    hier geht es aber um die offizelle vergabepraxis bei einem stadionverbot durch den dfb!
    und da ist diese entscheidung in schlag ins gesicht eines jeden fans!
     
  6. 2. November 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    Wird man ja sehen warum die Ermittlungen ab sofort immer eingestellt werden...

    Na ja der Rest wurde ja schon gesagt und ich glaub das die Gewalttätigkeit der Fans vor allem auf die ACAB Leute stetig steigen wird.

    Angenommen Fans kommen mit einem Sonderzug an. Die Masse wird ja dann von der Polizei zum Stadion "begleitet", falls da eine Flasche fliegt, heißt das ab sofort für etliche Stadionverbot. Da es aber nur einer war und dieser leider nicht ausfindig gemacht werden konnte werden die restlichen Ermittlungen einfach wegen "Geringfügigkeit" eingestellt und somit sind wir wieder bei meiner Feststellung von weiter oben!!
     
  7. 2. November 2009
    AW: Bundesgerichtshof: Stadionverbote auf Verdacht zulässig

    Hab ich schon von gehört.
    Der Fan ist sowieso nurnoch Kunde und der Stehblock soll zu V.I.P Plätzen umfunktioniert werden, deshlab die Stadionverbote.
    So eine . Aber jetzt noch auf verdacht.
    Letztere Aktion in Osnabrück von uns (wer die Dortmunder Pyros gesehen hat) blieb ohne jegliche Verbote oder sonstiges.
    Trotzdem hat DO immernoch mit Stadionverboten zu kämpfen. Sind im moment noch um die 110 Leute von uns die SV haben.

    Gegen Stadionverbote.
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.