Strafverfügung.

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von r4Z3r, 6. November 2009 .

  1. 6. November 2009
    hallo leute,
    hab heute nen brief von der BPD Österreich/GRaz bekommen.

    Sie haben:

    1) trotz Rotlichtes der Verkehrssignalalage nicht an der Haltelinie angehalten,sonder weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich war.

    -ok hier muss ich mich schuldig sprechen.

    2) die im Ortsgebiet zulässige Höschstgesch. von 50km/h erheblich überschritten

    - ehm hallo die hatten weder ein messgerät noch ne kamera??? woher wollen die das wissen??
    was soll "erheblich heißen" 10,20,30 km/h ????

    3) die fahrgesch. nicht den gegebenen Umständen, insbesondere den straßen-, verkehrs- und sichtverhältnissen angepasst, da das heck ihres Pkw aufgrund der überhöhten Geschw. in der linkskurve ausbrach und der Pkw dadurch !!!FAST!!! ins Schleudern kam.

    -lebe ich in einem polizeistaat oder wie??? wird sowas hier wirklich tolariert?? abgesehen davon dass es reine vermutung von diesem "kasperl" polizisten ist stimmt es auch nicht.

    strafe: 1) 150€
    2) 150€
    3)100€

    gesamt 400€

    was haltet ihr davon??
    waren übrigens zu 5 im auto...

    mir geht es nicht unbedingt um das geld aber mal ehrlich fragt ihr euch auch nicht was das hier soll??
    in meinem land würde sowas auf der titelseite landen... LOL
     
  2. 6. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    ich meine österreich gehört zu den ländern, in denen die Geschwindigkeit auch geschätzt werden kann.

    Und freu dich so billig davon zu kommen....


    über ne rote ampel und zu schnell sodass man evtl auch ins schleudern kommen kann mit 5 personen im auto? naja ich hoffe das bei nem unfall du sterben wirst und nicht deine mitfahrer.
     
  3. 6. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    abgesehen davon dass die polizisten sicher keine physiker sind und die meisten polizisten in AUT auch keine matura haben lässt sich die geschw von einem PKW doch nicht schätzen Oo...

    okay von mir aus aber eine strafe zu verhängen weil das auto FAST ins schleudern gekommen ist??

    also zusammengefasst sind die polizisten hier Physiker Propheten und Gesetztenshüter???


    das lassen sich die leute gefallen...

    Edit:.

    wir waren zu 5 im auto. also ich +vier weitere.
    btw
    zu schnell war ich nicht unterwegs aber auf geschw. schätzen würden diese polizisten hier nicht trainiert ^^
    gefahr war keine gegeben daher es sich um eine fußgängerampel handelte und keiner in der nähe war!
    schleudergefahr bestandt auch keine aber ihr gewinnt ja anscheinend immer die nie hinterfragten und ach so heiligen polizisten...

    danke für deine primitiven wünsche, falls du mal in einem unfall verwickelt sein solltest wünsch ich dir dass ihr alle heil aus der sache kommt.
     
  4. 6. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    Österreich ist dafür bekannt, dass sie drakonische Strafen im Verkehrsbereich aussprechen. Das einzige was dir wirklich weiter helfen kann, ist der Gang zum Anwalt, der sich mit den dortigen Gesetzen auskennt.
     
  5. 6. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    Polizei darf dort schätzen

    Jurathek Forum
    http://www.gutefrage.net/frage/darf-...l-gefahren-ist
    sterreich
    http://www.cbr1000rr.de/fireblade_fo...?postid=875831
    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin...msg-32432!2003
    Radarfalle.de Forum
    Strafverfügung aus Öterreich | Allgemeine Rechtsfragen |
     
  6. 8. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    jetzt ist chieftec angepisst und muss ers mal alle seine google freunde holen ;D haha geil..

    Du ganz ehrlich, ihm zu wünschen das er stirbt is schon echt peinlich, denn ich glaub ihm das der die sache unter kontrolle hatte, sonst würde er hier wohl nicht alles so genau schildern und sich so darüber aufregen!

    Und das die polizei das schätzen darf finde ich ist unter aller kanone, da ich denke das geschwindigkeiten zu schätzen sowas von ungenau ist und kaum ein mensch das beherrscht insbesondere is das ab ca 50 km/h sowieso vorbei mit dem schätzen..

    Und das die geschwindigkeit nicht den sicht fahrt und wetterverhältnissen angepasst war können die grünen wohl kaum entscheiden, da jedes auto schneller oder langsamer durch eine regennasse kurve kommt! reifen, reifendruck, fahrwerk.. ???!!

    Geh bloss zum Anwalt!
     
  7. 8. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    bist billig davongekommen. ich würd mich eher freuen als darüber aufregen.....
    fahr das nächste mal halt nicht über rote ampeln....
    Aber wenn 5 Leute ( Freunde ) im Auto sind muss man ja eh immer n bissel schneller fahren ^^....
     
  8. 9. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    Genau das will ich meinen. Ich würde mit meinem Onkel selbst mal dort angehalten und die haben uns den quatsch ins Gesicht erzählt! (da versuch mal ruhig zu bleiben)
    Abgesehen davon, das ich das von den Polizisten dort einfach unverschämt und bescheuert halte, müsst ihr entweder zusehen, das ihr zum Anwalt geht oder am besten bezahlt!

    Selbst etwas machen, hilft meistens nicht!


    MfG
     
  9. 11. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    danke leute,

    bw´s sind raus
    werde mich melden sobald ich mehr weiß (vom anwalt etc)
     
  10. 11. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    Sagen wir du fährst mit 70kmh und es ist 50kmh erlaubt.Die Polizei fährt einfach im gleichen tempo wie du, meinst du nicht die wissen dann das du ungefähr 70 fährst..
     
  11. 11. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    mich würde mal interessieren wie die auf dich gekommen sind ? also ham die dich an der ampel geblitz und wie war denn das wetter ? hast du heckantrieb ? zu 2 und 3 ham das bullen gesehn und ham dich dann angehalten ? weil dazu hast du ja eigentlich noch garnichts gesagt
     
  12. 12. November 2009
    AW: Strafverfügung.

    haha was ein Witz
    wie kann man sowas im Gesetz stehen haben
    "ich schätze mal sie sind 100 gefahren, sah so schnell aus, ihren Führerschein bitte! Gibts dann in 6 Monaten wieder"

    Und manche Leute hier....da pack ich mir vorn Kopf!!!
    Wieso is er billig weggekommen?
    In Deutschland kriegste 90 BIS 360EUR Bußgeld fürs über die rote Ampel fahren und soweit ich weiss 1 Punkt.

    Da sind 400EUR deutlich über den Preis.
    Und nicht angepasste Geschwindigkeit kann man doch erst sagen, wenn wirklich ein Unfall passiert ist, oder man wirklich den Straßenverkehr gestört hat.
    Ein Auto FAST ins schleudern zu bringen, ist das nun ein Verstoß gegen die StVO?
    Dann soll doch bitte die Polizei bei mir vorbei kommen, weil hätte ich heute morgen an der Ampel nicht gebremst, hätte ich fast ein paar Menschen umgebracht!!!!!!!!!!
    Seine Rechte sollte man verteidigen und wenn du dir 100% sicher bist, dass du die Geschwindigkeit eingehalten hast und deine Fahrweise absolut in Ordnung war (sprich du bist nicht von der Straße abgekommen) dann würd ich, sofern Rechtsschutz in dem Bereich, auch zum Anwalt gehen.
     
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