#1 6. November 2009 Moin! Habe da mal ein paar Fragen: Darf die Begleitperson betrunken sein? Ist es egal wo die Begleitperson im Auto sitzt? Danke im Voraus!
#2 6. November 2009 AW: Fragen bezüglich BF17 Die Begleitperson muss seinen Führerschein 3 Jahre lang besitzen udn aus der Probezeit draussen sein, so viel ich das noch weis. Aufjedenfall darf die Begleitperson auf gar keinen Fall betrunken sein weil diese ja für dich da ist ( schutz ). Die zweite Frage kann ich dir jetzt nicht genau beantworten doch ich denke das dies egal ist. Hauptsache sie ist im Auto
#3 6. November 2009 AW: Fragen bezüglich BF17 Die Begleitperson hat keinen festen Platz zugewiesen bekommen im Auto, sinnvoll ist allerdings wenn er auf dem Beifahrersitz ist, denn sonst kann sie dir ja auch keine Unterstützung geben oder ähnliches wie das eigentlich vorgesehen ist...
#4 6. November 2009 AW: Fragen bezüglich BF17 Ganz falsch bezüglich meinem Vorredner. Die begleitende Person 1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, 2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, 3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein. ... und wo die begleitende Person sitzt, steht nicht im Gesetz ( aber macht ja Sinn, wenn Sie vorn neben dem Fahrer Platz nimmt. Mfg Jago
#5 6. November 2009 AW: Fragen bezüglich BF17 begleitendes fahren - Google-Suche Begleitetes Fahren – Wikipedia wegen jedem kack wird hier nen thread aufgemacht, dabei stehts schon tausenfach im netz geschrieben.... so schwer das selbst zu machen?
#6 6. November 2009 AW: Fragen bezüglich BF17 Wenns dich so nervt dann antworte nicht... Danke trotzdem!