#1 21. November 2009 hi, habe mal eine frage. könnte man theoretisch ein bungalow als "parytraum" bauen, mit theke und zapfanlage vermieten. bräuchte man irgendwelche genehmigungen (gesundheitsamt wegen der zapfanlge)? muss auflagen beachten, wie zum beispiel bei kneipen (gastronomie, da darf man ja auch nur mit genehmigung alkohol ausschenken) oder zum raucherschutzgesetz. aber eigentlich vermietet man ja nur den raum, die "mieter" schenken ja den alkhol aus..... weiß da einer zu dem thema mehr? mfG + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. November 2009 AW: Partyraum Auflagen ? Ich glaub das würde dann als Kneipe durchgehen und dazu musst du ja ein Gewerbe anmelden. + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. November 2009 AW: Partyraum Auflagen ? ist ja schön dass du das glaubst, hat da jemand mehr plan davon? hatte den gedanken auch schon öfters + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. November 2009 AW: Partyraum Auflagen ? Geh zum Amt und frag nach. Hier wirste nur 08/15 Halbwissen / Garkeine Ahnung bzw "ich glaube" Antworten erhalten. (wie die über mir ) + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. November 2009 AW: Partyraum Auflagen ? ja danke ^^ weiß auch dass ich bei der stadt nachfragen muss. es ist ja 100% nen nutzraum, aber was die leute dadrin machen bzw mit der ausstattung ist ja deren bier^^ das das ein gewerbe ist, ist mir klar und man muss das auch versteuern aber will wissen ob man irgendeine lizens braucht außer der baugenehmigung. natürlich muss man die lärmschutzauflagen einhalten. mfG + Multi-Zitat Zitieren