Verhältnis mit der Lehrerin

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Das Omen, 23. November 2009 .

Schlagworte:
  1. 23. November 2009
    Guten Tag,

    ich hätte mal, rein aus Interesse, ein paar vielleicht komische Fragen!
    Ich kann selbst zwischen problemlos machbar und theoretisch verboten unterscheiden, die Fragen beziehen sich alle nur auf die Rechtslage in Deutschland.

    - Inwiefern darf man als Schüler mit seiner Lehrerin in der Schule "flirten"?
    - Inwiefern darf sich die Lehrerin drauf einlassen?
    - Darf man sich in seiner Freizeit in der Öffentlichkeit mit seiner Lehrerin treffen (z.B. zum Kaffee oder in ein Restaurant)?
    - Darf die Lehrerin einem oder darf man der Lehrerin dabei etwas ausgeben?
    - Darf man dabei Zärtlichkeiten (z.B. einen Kuss) austauschen?
    - Darf man sich Zuhause bei sich oder bei der Lehrerin treffen?
    - Darf man dort Zärtlichkeiten austauschen?
    - Darf man Sex mit ihr haben (Ok, hier ist die Situation denke ich klar, aber aufgrund der nächsten Fragen trotzdem aufgeführt!)

    Falls etwas derartiges rauskommt:

    - Wird die Lehrerin noch auf der Schule Unterrichten dürfen?
    - Wird die Lehrerin noch Beamte sein dürfen?
    - Wird die Lehrerin sanktioniert (Geldstrafe, Gefängnis)?
    - Werde ich sanktioniert?
    - Werde ich das Schuljahr wiederholen müssen (aufgrund Vorteile bei der Notengebung)?


    Falls jemand weiß, was man darf und was man vor allem nicht darf und wie entsprechendes Fehlverhalten sanktioniert wird bin ich für jede Antwort dankbar!
    Moralpredigten könnt ihr euch bitte sparen.
     
  2. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    kommt alles größtenteils darauf an wie alt du bist.
    solltest du 18+ sein, so sollte es nicht als straftat gelten ( von der lehrerin aus ), allerdings würdest du warscheinlich nicht mehr ihre klasse besuchen dürfen ( wegen evtler bevorzugung durch eure beziehung etc. ).

    ansonsten hau weg die alte.
     
  3. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Darum geht es ja gar nicht.

    Aber die Person wäre dann schon Volljährig, das dient wahrscheinlich der Beurteilung der Situation.
    Und soweit ich weiß ist das generell verboten wegen Verführung Schutzbefohlener etc.
    Aber ab wann bzw was genau ist verboten, das ist ja die Frage.
    Nur Sex oder schon das Treffen etc..
    Und bin ich generell als Schüler ihrer Schule Schutzbefohlener oder ist die Person nur Schutzbefohlener, wenn die Person direkt ihr Schüler ist?
     
  4. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Soviel wie man will
    Flirten ist keine Straftat
    Ja
    Ja
    Solange du über 18 bist ja
    Ja
    Ja solange über 18
    Ja solange über 18


    Ja
    Ja
    Nein
    Nein
    Nein deine Klassenarbeiten können jeder Zeit eingesehen werden und so Betrug würde auffallen (Klassenarbeiten werden sehr lange aufbewart 10 Jahre und länger, Zeugnisse solange man lebt )

    Dir und deiner Leherin wird nix passieren, was aber Ihre Kollegen und deine davon halten (Sprüche, Mobbing??) das gilt wenn du über 18 bist.

    Da du dann volljährig bist deine Lehrin somit keine Minderjährigen verführt und Ihre Erzieherischen Pflichten auch nicht mehr verletzt.

    Allerdings würd ich es nicht an die große Glocke hängen.

     
  5. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Altersbedingt ist klar, ansonsten, wieso solltest du nicht zum NachhilfeUnterricht bei Ihr aufkreuzen dürfen ?

    Meine Musiklehrerin hat mir ausserhalb der Schule GitarrenUnterricht gegeben, aber leider nicht meine geheimen Hoffnungen erfüllt . ^^
    (Zugegeben, ich war ja noch nichtmal in der Pubertät =) )

    Aber zwischenmenschlisches ist nicht gern gesehen, also wäre Kuss sozusagen ein Grenzübertritt (Es sei den Ihr seid in Frankreich ^^ )
    Hat was mitBehütung Schutzbefohlener zutun.

    Rechtslage weiss ich nicht genau, aber
    es gibt auf alle fälle ein Disziplinarverfahren und da macht sich in keiner Akte gut,
    egal wie es aussgeht. (gut kommt auch drauf an, wie die moralischen Vorstellunegn der Schulleitung und diverser Kollegen so sind -ein Neider reicht- -mobbing- )


    grüz
    KK
     
  6. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    *Hust* Diskretion *Hust*

    Danke für die recht explizite Antwort, aber wie sicher bist du dir da?
    Ich meine es gibt etwas, das nennt sich "Verführung von Schutzbefohlenen", und die Person wäre als Schüler der Lehrerin ihr Schutzbefohlener, ob Minderjährig oder nicht. Da gelten dann auch wieder besondere Regeln..
    Am liebsten wären mir ja Quellen, für dessen Finden ich selbst zu blöd war..
    Denn schreiben, was man denkt, kann man immer.
    Woher kommt bei dir dieses Wissen, wüsstest du einfach nicht, was dagegen spricht (z.B. weil du nie von etwas wie "Schutzbefohlenen" gehört hast, oder hast du bist du da irgendwie weiter informiert?


    Aha, da kommen wir der Sache schon näher. Schutzbefohlene können ja auch Volljährig sein.
    Jetzt stellt sich die Frage nach "sexuellen Handlungen"..
    Küssen, Kuscheln, den Penis in die Vagina stecken..?


    Merk ich mir.

    Naja, nicht gern gesehen, blabla, mobbing..
    Interessant wird es bei dem Übertritt eines Gesetzes.

    Danke für die Antworten!

    Uff das ist aber auch ein Blabla.
    Also ganz banal - wenn jemand seine Lehrerin flachlegt, auch wenn er anscheinend u18 ist, kein Ding, oder was?
    Kann man das in Relation mit der von mir vorgestellten Situation bringen? Ich mein, die Person wird dann ja nicht im Besonderen von ihr Animiert, wie ist das "Verhalten des Schutzbefohlenen" dann?

    Dass sowas immer so unendlich schwammig formuliert ist, da kann man die halbe Welt hineininterpretieren.
     
  7. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Habs oben reineditiert .

    Nein sie bekommt kein Disziplinarverfahren. Sie macht sich ja nicht Strafbar. Sie kann aber versetzt werden in eine andere Schule.






    Lehrer/inen sind im öffentlichen Dienst und somit gibts kein Disziplinarverfahren.



    Och komm

    Und was steht unter 1 - 3 ?

    Spoiler
    1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
    2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
    3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

    Über 18 hast du keinen Schutzbefohlenen. Da du volljährig bist.

    Es wäre was anderes wärst du geistig zurück geblieben oder behindert. Was du ja nicht bist
     
  8. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Achja, da hat wohl jemand gründlicher zu lesen.
    Danke nochmals.
    Sollte eigentlich damit alles geklärt sein, ich lass aber noch offen, falls jemand etwas hinzuzufügen hat oder noch andere (rechtliche) Aspekte einfließen lassen kann, die noch nicht betrachtet wurden!
     
  9. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Ich denke es kommt stark auf den Einzelfall an.
    Wichtig ist natürlich erstmal, ob es sich um "Verführung Minderjähriger" handelt. Kann dir nur sagen, dass, als ich in der 10. Klasse war (wir waren alle so 16/17), hat mein Lateinlehrer was mit einer Schülerin angefangen und die sind glaub ich heut noch zusammen. Die sind nach dem Schuljahr auch zusammengezogen, allerdings hat sie auch die Schule gewechselt, wodurch dann nicht so viel Benzin ins Feuer gegossen wurde, aber es hat trotzdem jeder gewusst und niemand hat ihn angeschwärzt..
    Also in dem Fall ist es gut gegangen.
     
  10. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    also an meiner schule hatte mal eine volljährige schülerin ein verhältnis mit ihrem lehrer, der sie zudem auch noch im abi prüfen sollte(mittlerweile hat sie ein kind von ihm^^)

    als es herauskam, musste das mädchen den kurs wechseln (--> anderer prüfer und allgemeiner benoter). der lehrer hat danach die schule gewechselt.

    wer es genau wissen will: LINK zu Bild.de
     
  11. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    ansich ist es für die lehrerin verboten mit einem schüler etwas anzufangen ...ich denke mal kaffee austun is noch in ordung aber bei dem kuss hört es dan auf

    wen du älter als 18 bist tut das alles glaube ich nichts mehr zur sache.

    die lehrerin wird versetzt wen das raus kommt würd ich sagen
     
  12. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Ein Beamter ist nichts besseres wie ein normaler Bürger. Im Prinzip gibt es auch keine "Beamtenbeleidigung".
    Du kannst also mit deiner Lehrerin Sex haben. Aber beachte bitte dass du dafür +18 sein musst, da es keine Lehrer gibt die unter 18 sind
     
  13. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Gut, dann nochmals herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Vielleicht hat ja jemand noch eine feine Geschichte diesbezüglich zu erzählen, weitere Beiträge, die nur sagen, dass das kein Problem ist, sind nicht mehr von Nöten!
     
  14. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Hallo

    Noch etwas anderes, dass nicht von Erlaubt, nicht Erlaubt handelt.

    Angenommen du fängst eine Beziehung mit ihr an und Ihr fängt euch an zu streiten...
    Je nachdem wie sie drauf ist, bemerkst du dies auch in der Schule (Evt. kennste ja dass, wenn ein Lehrer dich hasst, wenn nicht sage ich dir du bist immer der A***ge*** egal was du machst) deshalb rate ich dir nicht zu viel zu riskieren wenn du noch 3 Jahre oder länger bei ihr in die Schule gehst.

    Kann natürlich auch sein dass ihr bloss einen ONS habt -wie du aber geschrieben hast glaube ich eher du willst mehr.- oder ihr euch deine ganze Schulzeit gut mit ihr verträgst.

    P.S (Wenn du diese frage einfach so oder für einen Kolleg gestellt hast, dann dass du wegdenken und durch Hans ersetzen^^)
     
  15. 23. November 2009
    AW: Verhältnis mit der Lehrerin

    Ich würde mal glatt behaupten, dass der Herr Hans noch 1-1,5 Jahre in der Schule verbringt und dann sein Abitur hat. Falls der ominöse Herr Hans nicht noch mehr Kurse versenkt.

    Und wir nehmen einfach mal an, dass der ominöse Herr Hans schon jetzt mehr als einen "ONS" hat, der hat ich behaupte einfach mal aus dem nichts, dass der Herr Hans.... ach scheiß drauf, ihr seid mir zu Indiskret.

    Also das läuft schon nen knappen Monat und naja, eine Englischlehrerin kann da nicht allzu viel tun um mich zu peinigen.
    Ich hatte schon Lehrer, die mich über alles hassten und nur auf mich und 1-2 andere losgingen, es ist schlimm. Aber in Englisch befürchte ich das nicht, ich mein, ich kann frei flüssig Englisch sprechen und kann bei Dingen, bei denen ich keine Ahnung hab, labern und labern, auch in Englisch. Ich bin aber eh kein Typ, der sich streitet. Wenn es nicht klappt, dann klappts nicht und das Ding ist begraben.
    Ich hab jetzt auch noch Jobtechnisch mit meiner Exfreundin zu tun und muss mich gut täglich mit ihr unterhalten, wir haben uns nie gestritten, es hat einfach nicht gepasst und wir haben uns dazu entschieden, schluss zu machen und fertig. Bevor ich mich mit meiner Englischlehrerin streite begrab ichs lieber und wir versuchen ein normales Schüler-Lehrer-Verhältnis zu haben.
    Da sehe ich keine Gefahr, bei ihr "auf dem Kicker zu sein", wie man so schön sagt.
    Auf jeden Fall würde ich behaupten, das da schon mehr ist als ein ONS, wie bei einer "normalen" Freundin eben - Tja, so siehts beim Hans nunmal aus.
    Rechtlich kein Problem, ethsch kein Problem, Bildungstechnisch kein Problem.
     
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