ttrottell
23.11.2009, 14:19
hey folgendes...
Ich mach grad zivi bei dem ich normalerweiße 37,7 stunden brauch in der woche.
Wirklich bin ich allerdings 9 stunden beim arbeiten (minus pausen).
Jetzt hab ich bei der post angefangen zu arbeiten. Hab auch erstmal mit der zivistelle das abgeklärt und die haben gemeint ich muss so nen antrag stellen, was ich auch gemacht hab. anschließend hab ich gefragt ob ich auf eine antwort warten muss worauf mir gesagt wurde, dass es egal wäre und ich anfangen kann zu arbeiten.
d.h. ich arbeite jetzt nach dem zivi noch bei der post (20 stunden woche).
Jetzt hab ich mehrer fragen.
1. wie /(überhaupt?) muss ich das versteuern.
2. Darf ich das. Denn ich hab grad erfahren, dass einer sein komplettes geld zurück zahlen musste weil er entweder zu viel verdient hat oder zu lange (von den stunden her). Und da ich das nicht will frag ich euch^^. Arbeite jetzt gerade erst ne woche, also wäre es noch zu verkraften. Mein vertrag ist auch bis jetzt "nur" auf 3 wochen beschränkt.
Meint ihr allso das gibt probleme? stunden bekomm ich min 57,7 zusammen und max ~65 pro woche zusammen
mfg
/. hab grad was gefunden: ?: Darf ich neben dem Zivildienst auch noch Nebenjobs machen ?
!: Ja. Diese müssen allerdings von der Dienststelle genehmigt werden (genau: Deine Dienststelle leitet den Antrag an die Verwaltungßtelle weiter, und die entscheidet dann über Annahme oder Ablehnung), damit sichergestellt ist, daß die Nebentätigkeit nicht dienstlichen Zwängen zuwiderläuft. In der Regel ist die Genehmigung allerdings reine Formsache. Im ZDG heißt es dazu: " Der Dienstleistende bedarf zur Ausübung einer Nebentätigkeit der Genehmigung; diese darf nur versagt werden, wenn die Nebentätigkeit die Dienstleistung gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft." (Par.33, Satz 1)
Im Allgemeinen reicht die Angabe was man machen will, bei welchem Arbeitgeber und wieviel Std. pro Woche. (6 bis 8 sind i.d.R. problemlos). Übrigens darfst Du offiziell im Urlaub nicht arbeiten, auch keine Nebentätigkeit, (siehe auch SI 6/97 2) [ zurück ]
d.h. ich muss einfach warten und hoffen dass sie es mir erlauben?
Ich mach grad zivi bei dem ich normalerweiße 37,7 stunden brauch in der woche.
Wirklich bin ich allerdings 9 stunden beim arbeiten (minus pausen).
Jetzt hab ich bei der post angefangen zu arbeiten. Hab auch erstmal mit der zivistelle das abgeklärt und die haben gemeint ich muss so nen antrag stellen, was ich auch gemacht hab. anschließend hab ich gefragt ob ich auf eine antwort warten muss worauf mir gesagt wurde, dass es egal wäre und ich anfangen kann zu arbeiten.
d.h. ich arbeite jetzt nach dem zivi noch bei der post (20 stunden woche).
Jetzt hab ich mehrer fragen.
1. wie /(überhaupt?) muss ich das versteuern.
2. Darf ich das. Denn ich hab grad erfahren, dass einer sein komplettes geld zurück zahlen musste weil er entweder zu viel verdient hat oder zu lange (von den stunden her). Und da ich das nicht will frag ich euch^^. Arbeite jetzt gerade erst ne woche, also wäre es noch zu verkraften. Mein vertrag ist auch bis jetzt "nur" auf 3 wochen beschränkt.
Meint ihr allso das gibt probleme? stunden bekomm ich min 57,7 zusammen und max ~65 pro woche zusammen
mfg
/. hab grad was gefunden: ?: Darf ich neben dem Zivildienst auch noch Nebenjobs machen ?
!: Ja. Diese müssen allerdings von der Dienststelle genehmigt werden (genau: Deine Dienststelle leitet den Antrag an die Verwaltungßtelle weiter, und die entscheidet dann über Annahme oder Ablehnung), damit sichergestellt ist, daß die Nebentätigkeit nicht dienstlichen Zwängen zuwiderläuft. In der Regel ist die Genehmigung allerdings reine Formsache. Im ZDG heißt es dazu: " Der Dienstleistende bedarf zur Ausübung einer Nebentätigkeit der Genehmigung; diese darf nur versagt werden, wenn die Nebentätigkeit die Dienstleistung gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft." (Par.33, Satz 1)
Im Allgemeinen reicht die Angabe was man machen will, bei welchem Arbeitgeber und wieviel Std. pro Woche. (6 bis 8 sind i.d.R. problemlos). Übrigens darfst Du offiziell im Urlaub nicht arbeiten, auch keine Nebentätigkeit, (siehe auch SI 6/97 2) [ zurück ]
d.h. ich muss einfach warten und hoffen dass sie es mir erlauben?