Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Red Panda, 4. Dezember 2009 .

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  1. 4. Dezember 2009
    Ich war krankgeschrieben bis jetz (hab september angefangen) insgesamt 2 Wochen. Stimmt es dass ich die großen Scheine an die Krankenkasse schicken muss weil ich sonst kein Geld kriege wenn ich krank bin ( nach 6 Wochen gesamt)

    Oder gilt das nur wenn man 6 Wochen am Stück krank ist?



    Wenn JA, wann wird das krank sein"gelöscht" wo die Krank-Wochen wieder bei 0 sind? Hab noch nix an die Kasse geschickt hab keine Lust dass irgendwann mir 2 Wochen vom Lohn nich bezahlt werden.
     
  2. 4. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    also ich schicke sie nie zur krankenkasse, ausser ich bin wirklioch mal mehr als 6 wochen krank.
    also wenn du in der probezeit bist, dann ist das glaub ich anders, zumindest war es bei nem kumpel von mir so
     
  3. 4. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    in der regel ( die erfahrung die ich gemacht habe ) schickt der arzt den großen beleg zur krankenkasse und den kleinen schickst ja selbstverständlich du innerhalb drei tagen zu deinem arbeitgeber sonst frag bei deinem arzt nach, wie er es macht oder kasse anrufen! der große gehört zu kasse, de benötigen den!


    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung



    mfg
     
  4. 4. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    naja das ist nicht selbstverständlich, dass der Arzt die Bescheinigung für die KK auch zur KK schickt.. Im Normalfall macht man das selber, eine zur Krankenkasse, eine zum Arbeitgeber.

    Auf den Scheinen steht drauf, wohin was gehört (z.B. Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber)
     
  5. 4. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    habe auch nie behauptet das dies für den arzt selbstverständlich ist. deshalb habe ich geschrieben das er nachfragen soll.. hab schließlich nur von meiner erfahrung erzählt, dass heißt das meine ärzte die zur krankenkasse schicken wobei du recht hast das jeder arzt anders ist! sein arzt ist bestimmt so das er sie selber schicken muss
     
  6. 5. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    Ja wo was hingeschickt wird ist mir klar.

    Und in 90% der Fälle (denke ich mal) schickt man den großen Zettel selber zur KK. Den Arbeitgeber geht die Diagnose nämlich gar nix an, die auf dem ersten Zettel verschlüsselt steht. Nur das mit den 6 Wochen oder nicht bin ich mir unsicher menie Cheffin sagt ich muss alle Zettel dahinschicken aber mir hat jemand anders gesagt dass ich das nur machen muss wenn ich 6 Wochen am Stück krank bin, also ohne Unterbrechung.

    Weiß aber auch nicht wo man das im Internet nachlesen könnte.
     
  7. 5. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    ich handhab das immer so, dass ich einfach die ausfertigung der arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung fuer die krankenkasse per fax sende, ganz kommentarlos.
     
  8. 5. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    Auf den Zetteln selber steht doch drauf: Bitte sofort der Krankenkasse vorlegen. Grundlos wird es da nicht stehen. Auch wenn du kein Krankengeld bekommst weil du <6 Wochen krank warst...
     
  9. 6. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    Ok gut und wann werden "Krankwochen" wieder auf Null gesetzt?

    - Nach einem Jahr Beschäftigung in einem Betrieb
    - Immer zum Kalenderjahrwechsel
    - Oder gar nicht während eines Beschäftigungsverhältnisses?
     
  10. 8. Dezember 2009
    AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Krankenkasse

    Meinst du, ab wann die Krankentage bei der Krankenkasse wieder auf Null gesetzt werden?


    Grundsätzlich, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dir bei Krankheitsfall deinen Lohn weiter zu bezahlen. Nach 6 Wochen Krankheit am Stück übernimmt die Krankenkasse zu einem gewissen Prozentsatz (hab ich grade nicht im Kopf :] ) deinen Lohn (Krankengeld). Es gibt da auch keine Begrenzung, deshalb muss da auch nichts genullt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch nach BtrVG. dazu verpflichtet, sich bei Krankheit umgehend bei seinem Arbeitgeber abzumelden (sollte noch am Vormittag sein) und sich von seinem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu besorgen. Ab dem 3. Jahr Betriebszugehörigkeit (zählt auch in der Ausbildung) ist der Arbeitnehmer aber erst ab dem 3. Tag der Krankheit verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung vorzulegen.

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht, wie schon im Titel des Themas vermerkt, aus zwei Teilen. Einen für den Arbeitgeber und einen für die Krankenkasse. Beides muss umgehend nach Erhalt den jeweiligen Stellen vorgelegt werden.

    Nochmal zu dem Krankengeld. Angenommen du warst 8 Wochen am Stück krank. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber und 2 Wochen bekommst du Krankengeld von der Kasse. Wenn du jetzt danach nochmal erkrankst muss dein Arbeitgeber wieder ganz normal deinen Lohn weiterbezahlen, unabhängig von Häufigkeit und Kalenderjahr. Es sei denn es ist eine Folgeerkrankung deiner langwierigen Krankheit, dann muss die Kasse wieder ran.

    Der Arbeitgeber vermerkt sich aber i.d.R. wie oft du krank warst. Gerade in der Ausbildung und in der Probezeit wird da meistens sehr schnell ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten folgen. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet ist, die Art und den Grund der Erkrankung dem Arbeitgeber/Vorgesetzten mitzuteilen, da dies einen Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters bedeuten würde. Der Arbeitgeber muss nur wissen, dass du krank warst und dass du dich am Tag der Erkrankung frühzeitig krank gemeldet hast. Hier gibt es nur die Ausnahme wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, da dort die Berurfsgenossenschaft für die Ausfallkosten des Mitarbeiters aufkommt. Hier muss der Unfallhergang sehr genau beschrieben werden. Das ist aber die Aufgabe des Vorgesetzten.

    Alle genannten Punkte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Nagelt mich aber bitte nicht auf die Paragraphen fest. :]

    Hoffe ich konnte weiterhelfen,

    Gruß

    Greenback
     
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