Studiumsbewerbung nach Work&travel

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von allstar, 7. Dezember 2009 .

  1. 7. Dezember 2009
    hey, ich habe folgendes Anliegen:

    ich habe mein abitur im letzten jahr gemacht und danach 9 monate zivi absolviert. Jetzt im moment bin ich fuer ein paar monate in australien und habe eigentlich geplant ende mai wieder zu kommen damit ich noch genug zeit habe mich fuer mein studium zu informieren und mich zu bewerben.
    normal sind die bewerbungsfristen fuer das wintersemester der meisten unis ja irgendwann im juni oder juli(ich weiss dass es von uni zu uni unterschiedlich ist aber gewoehnlich liegen sie in diesem zeitraum). jetzt habe ich aber gehoert, dass es bei leuten, die ein jahr auszeit genommen haben etwas anders ist und sie sich fuer das wintersemester schon frueher bewerben muss(so im mai oder so).



    also ist an dieser behauptung etwas dran oder sind die fristen fuer alle gleich?



    mfg allstar
     
  2. 7. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    Ich weiss es nicht 100%, aber das halte ich für Unsinn. Wieso sollte das für Leute die eine "Auszeit" genommen haben anders sein? Wie wird das rechtlich geschützt?Wie bewiesen? Ich habe nach meinen Zivi noch hauptamtlich als Rettungssanitäter gearbeitet und dann erst angefangen zu studieren.Das interessiert im Grunde keinen,außer das dir in dieser Zeit Wartesemester angerechnet werden. (Denn Wartesemester bekommt man nur, wenn man NICHT eingeschrieben ist).

    Da das jetzt alles Infos ausm Gedächtnis sind, würde ich zur 100% Sicherheit bei der Uni deiner Wahl anrufen und fragen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, das sie dir nichts anderes wie ich erzählen wird...

    lg
    Hannez84
     
  3. 7. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    Hey servus,

    als würde auch relativ sicher sagen, dass die Fristen für Jedermann gleich sind!
    Wenn es doch bei manchen Unis so ist, dann sind dies mit Sicherheit Ausnahmen.

    Darüber hinaus denke ich, wenn es so gemacht werden sollte, dann zum Vorteil derer, die im Ausland waren(damit diejenigen schon im Vorhinein ausgewählt werden können oder so)....andernfalls würde es für mich keinen Sinn machen. D.h. wenn du dich dann doch zur regulären Frist bewirbst, hast du keinen Nachteil! Jedenfalls keinen absoluten gegenüber den Bewerbern die nicht im Ausland waren!

    Gruß KeKs
     
  4. 7. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    Halte das auch für Blödsinn.
    Es reicht auf jeden Fall, wenn du dich zur normalen Frist bewirbst. Nachteil gegenüber denen, die keine Auszeit nehmen hast du mit Sicherheit auch nicht.
    Das können die rechtlich gar nicht machen. Ich rede jetzt von den staatlich getragenen Unis. Wie das bei anderen aussieht weiß ich nicht...
     
  5. 9. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    ja halte ich ja auch fuer unsinn, vor allem weil ich so etwas noch nie gelesen habe, nicht einmal auf den internetseiten der unis. ich dachte aber einer von euch hat es schon hinter sich und kann es mir zu hundert prozent bestaetigen




    mfg allstar
     
  6. 9. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    nein... die fristen sind für alle gleich: man kann sich durchaus informieren und bewerben, ohne dass man das abi in der hand hat...

    15. juli für zulassungsbeschränkte studienfächer; 30. september für unbeschränkte studiengänge.

    bei studiengängen die eine aufnahmeprüfung verlangen (sport, kunst etc.) ist die bewerbungsfrist entsprechend früher...
     
  7. 10. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    Wir haben beide Recht und Unrecht.


    Der 15 Juli ist der Stichtag für die Abiturienten.
    Alle anderen müssen sich bis zum 31 Mai bewerben.

    Und bei NC freien Studiengängen ist gar keine Bewerbung nötig.
    EInfach bis zum 1 Oktober einschreiben und fertig.

    Studium: Richtig bewerben: Wie Abiturienten an die Uni kommen - Tagesspiegel

    Dazu musst du aufpassen, ob und wann Einstellungstest sind.
    Darauf wird meist nicht explizit hingewiesen.
     
  8. 11. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    also wenn ich mich fuer ein studiengang bewerben will fuer den ein bestimtmer NC erforderlich ist, gilt die frist fuer mich bis zum 31. mai? oder gilt die frist nur fuer studiengaenge die von der ZVS vergeben werden?
    also wenn mein angestrebter studiengang kein NC hat kann ich mich dann wie alle anderen bis zum 30. september bewerben?

    was ist mit den studiengaengen die eigentlich kein nc haben, aber einen internen NC an der uni haben. sprich, die uni hat einen persoenlichen NC fuer beliebte studiengaenge festgelegt, welche frist gilt dann?


    mfg allstar
     
  9. 11. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    ich markier dir das mal:
    15. juli! nur die zvs macht hier eben ne ausnahme.

    im zweifelsfall die homepage der uni besuchen. dort ist das eigentlich immer aufgelistet...

    oh... an die zvs hab ich nicht mehr gedacht
     
  10. 11. Dezember 2009
    AW: Studiumsbewerbung nach Work&travel

    Also ich kenn das so das für alle die Gleichen Fristen gelten. Ich wollte nachdem ich mitte 2010 mein Abi habe auch erstmal zivildienst machen und danach noch studieren. Bei den Veranstalltungen die ich mri zum Thema studieren angehört habe wurde nie etwas von einer anderen Bewerbungsfrist erzählt. !
     
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