#1 7. Dezember 2009 Kleine Frage aus einer Klausur! CDU gewinnt durch die Zweitstimme 23 Sitze durch die Erststimme 24. Wieviel Direktmandate hat die CDU und gibt es ein Überhangmandat? Meine Antwort war das es logischerweise ein Überhangmandat gibt doch ich war der Meinung das dies von den 24 Direktnandate abgezogen wird also: 23 Direktmandate 01 überhangmandat die 23 sollen falsch sein da auch ein überhangmandat ist! Stimmt diese Aussage so? + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Dezember 2009 AW: Direktmandat/Überhangmandat also ich galube du hast recht http://de.wikipedia.org/wiki/Überhangmandat guck ir unten das rechenbeispiel mal an + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Dezember 2009 AW: Direktmandat/Überhangmandat Das es so seien müßte ist mir klar sonst hätte ich nicht gefragt! Ich brauche nun Argumente um meine Theorie beweisen zu können. Also eine Art Quelle oder Gesetzestext der aussagt das ein Überhangmandat sich zwar aus der Differenz zwischen 1 & 2 Stimmen ergibt aber rechtlich nicht das selbe ist wie ein Direktmandat! Dieser für mich wichtige Punkt macht 1 Note aus! + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Dezember 2009 AW: Direktmandat/Überhangmandat Die 23 sind auch falsch. Die CDU gewinnt 24 Direktmandate. Da aber aufgrund der Zweitstimmen nur 23 in den Bundestag einziehen ist eines dieser Direktmandate ein Überhangmandat. + Multi-Zitat Zitieren