#1 10. Dezember 2009 Hey kurze Frage wenn man mit einer GERINGEN menge drogen aufgefasst wird, die SO GERING ist, dass keine Anzeige erhoben wird, wird das ja trotzdem vermerkt und die Polizei hat Zugang zu diesen Daten, ins Führungszeugnis kommt es aber net. So, wie lange dauert es denn bis das komplett verfällt und so auch die Polizei das net mehr "weis"? mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen Wenn du keine Anzeige bekommen hast hast auch kein BTMG eintrag bekommen, also steht auch nichts in deinem Führungszeugnis. "Ein BTMG Eintrag wird nach 5 Jahren gelöscht" + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen hmm 2jahre aber ganz ehrlich bei sowas mal den oder einen anwalt anrufen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen keine anzeige -> wird nichts eingetragen so einfahc ist das. anzeige -> kommt aufm resultat an, was der richter meint -> strafe -> steht im führungszeugnis + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen Seine Frage war nicht ob es ins Führungszeugnis kommt, genauer lesen. Aber wie lange es dauert bis es die Polizei nicht mehr "weiß" kann dir wohl nur ein Insider sagen Ich denke das dauert + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen bei uns wars damals so... polizei hat uns beim konsum erwischt... kollege hatte nur noch 1 oder 2 g dabei... beide hatten anzeige wurde aber beides fallengelassen.. nach den aussagen hier kein eintrag ins führungszeugniss + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Dezember 2009 AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen Nochmal zusammengefasst wie auch die Vorposter schon sagten... Keine Anzeige = kein Vermerk! MfG + Multi-Zitat Zitieren