Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Igor, 10. Dezember 2009 .

Schlagworte:
  1. 10. Dezember 2009
    Hey

    kurze Frage

    wenn man mit einer GERINGEN menge drogen aufgefasst wird, die SO GERING ist, dass keine Anzeige erhoben wird, wird das ja trotzdem vermerkt und die Polizei hat Zugang zu diesen Daten, ins Führungszeugnis kommt es aber net.

    So, wie lange dauert es denn bis das komplett verfällt und so auch die Polizei das net mehr "weis"?


    mfg
     
  2. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    Wenn du keine Anzeige bekommen hast hast auch kein BTMG eintrag bekommen, also steht auch nichts in deinem Führungszeugnis.

    "Ein BTMG Eintrag wird nach 5 Jahren gelöscht"
     
  3. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    hmm 2jahre aber ganz ehrlich bei sowas mal den oder einen anwalt anrufen^^
     
  4. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    keine anzeige -> wird nichts eingetragen
    so einfahc ist das.
    anzeige -> kommt aufm resultat an, was der richter meint -> strafe -> steht im führungszeugnis
     
  5. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    Seine Frage war nicht ob es ins Führungszeugnis kommt, genauer lesen.
    Aber wie lange es dauert bis es die Polizei nicht mehr "weiß" kann dir wohl nur ein Insider sagen
    Ich denke das dauert
     
  6. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    bei uns wars damals so... polizei hat uns beim konsum erwischt... kollege hatte nur noch 1 oder 2 g dabei... beide hatten anzeige wurde aber beides fallengelassen.. nach den aussagen hier kein eintrag ins führungszeugniss
     
  7. 10. Dezember 2009
    AW: Strafgesetz-Frage, wegen Drogen

    Nochmal zusammengefasst wie auch die Vorposter schon sagten...

    Keine Anzeige = kein Vermerk!


    MfG
     
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