Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von minochisena, 10. Dezember 2009 .

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  1. 10. Dezember 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Hallo.

    So langsam hab ich bei mir im Haus ide Faxxen dicke...

    Ich möchte daher eine Beschwerde beim Vermieter einreichen. Jedoch bin ich nicht so ein Ausdrucksacrobat und brauche daher ein wenig Hilfe.

    Sachverhalt:

    Beschwerden wegen Ruhelärm nach 22 UHr mit täglichen Partys in der Woche bis in den Morgenstunden, Laute Musik, Gegrölle und gepoltere vom Nachbar rechts neben meine Eingangstür.
    Beschwerde wegen Ruhelärm von den Nachbran genau über mir. Wegen rumgepolter bis in den Morgen stunden , kommt mir so vor als ob die da Fussball spielen.
    Defekte Sprechanlage die nicht reapriert wird und wegen einer Wasserleitung dessen Druck drastisch veringert wenn ein nachbar duscht oder wasser auf dreht. (Bezogen auf diesen Thread)

    Kann mir jemand ein Muster erstellen oder sowas?
    Wär super , es gibt Leute die machen sowas mit Links , ich habe da etwas schwierigkeiten mit.
    Danke und BW ist aufjednfall drin!!!!!

    EDIT: habe es mal versucht ist das okay so??

    Bitte auch melden wenn Kommasetzung oder Grammtisch irgendwas nicht stimmt.
    Danke
     
  2. 11. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    Kenne mich mit dem Sachverhalt nicht aus, aber ich kümmer mich gerne um die deutsche Rechtschreibung:

    Spoiler
    Seher geehrter Vermieter,
    mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um das Problem der Lärmbelästigung klären zu können.
    Ich wohnen nun mittlerweile über 1 Jahr im Objekt ******** und bin vom ersten Tag bis heute unzufrieden mit den Nachbarn.
    Rechts neben meiner Eingangstür wohnt ein äußerst lauter und ständig alkoholisierter Mann, der sich an keinerlei Regeln der Hausordnung hält. Auch durch eine direkt Beschwerde konnte ich mich nicht mit diesen Mann einigen. Ich kenne diesen Mann leider nicht mit Namen, aber er wohnt direkt rechts neben mir (die erste Tür, wenn man im Haus die Treppe hochgeht und dann links).
    Die Lärmbelästigung überschreitet die Ruhezeiten von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr und geht meistens weiter bis tief in die Nacht. Zumeist ist dies auch in der Woche der Fall. Ich muss um 05:00Uhr morgens Aufstehen und bekomme die ganze Nacht über, auf Grund der übermäßigen Lärmbelästigung, nicht den nötigen Schlaf.
    Es werden zu jeder Tageszeit die Türen geknallt und es gibt auch Tage, an welchen die Musik-Anlage von früh morgens bis spät in die Nacht läuft, und zwar zu einer unangemessenen Lautstärke.
    Die Nachbarn, welche neu über mir eingezogen sind, missachten auch Regeln der Hausordnung.
    Ein anderes Problem ist, dass meine Sprechanlage nicht mehr richtig funktioniert

    Ich bitte Sie daher um eine Lösung dieses Problems.



    Mit freundlichen Grüßen

    Wenn dir nicht gefällt, was ich da umgeändert habe ist das auch in Ordnung
    Aber gerade zu Ende hin, wirst du etwas kurzatmig sage ich mal. Du solltest aufjeden erwähnen, warum die Nachbarn, die über dir eingezogen sind Hausordnung missachten. Das kannste nicht einfach so lapidar daher sagen, musste schon begründen. Und ob du deinem Nachbarn unterstellen kannst in so einem schreiben, dass er ständig alkoholisiert ist, da bin ich mir auch nicht so sicher
    Lass mich da gerne eines besseren belehren, bin wie gesagt alles andere als nen Experte auf dem Gebiet
    Over and out,
    Tooom
     
  3. 11. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    beim überfliegen sieht es soweit gut aus,
    bei lärmbelästigung hast du sogar ein recht auf mietkürzung - was die vermieter gar nicht gern haben, aber oft werden sie dann tätig.
    du kannst, soweit ich mich erinnere, 20% kürzen, musst das dem vermieter aber schriftlich mitteilen - also direkt mit rein in das schreiben.

    so in etwa:

    ...sollte ich bis zum (x+14AT) keine antwort erhalten haben, behalte ich mir vor, weitere schritte zb. mietkürzung vorzunehmen.


    meist werden die dann schnell aktiv, weil sie mietkürzungen so gar nicht mögen.

    achso, nachtrag: zur not hilft bei sowas auch gern das ordnungsamt, wenn der vermieter nicht tätig wird.
    stand wegen so einer sache mal mit dem ordnungsamt in verbindung. und die rieten mir:
    erst den vermieter informieren bzw. darum bitten, daß er für ruhe sorgt, wenn das nichts fruchtet, miete kürzen, und wenn das auch nicht hilft, das ordnungsamt verständigen - das geht auch per mail.
    und wenn die sich kümmern, wird es bitter für den vermieter...
     
  4. 11. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    Hmm ... ich weis immer nicht wie ich mich kurz fassen soll aba alles an Informationen beinhalten soll..

    ich bräuchte wirklich mal ein Muster...
     
  5. 11. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    Beschwerde wegen Lärmbelästigung

    Seher geehrter Herr Schmidt (bitte nicht Vermieter schreiben, wirkt arg unprofessionell - schreib zur Not Damen und Herren, aber versuche immer Namen zu nennen),
    mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie wegen dem Problem Lärmbelästigung
    Ich wohne nun mittlerweile über 1 Jahr im Objekt ******** und bin vom ersten Tag bis heute unzufrieden mit den Nachbarn.
    Rechts neben meiner Eingangstür wohnt ein extrem lauter und ständig alkoholisierter Mann der in Sachen Hausordnung wohl alles missverstanden hat. Auch mit einer direkten Beschwerde konnte kein Erfolg erzielt werden. Ich kenne diesen Mann leider nicht mit Namen, aber er wohnt direkt rechts neben mir.(Die erste Tür, wenn man Im Haus die Treppe hochgeht und dann links)
    Die Lärmbelästigung überschreitet die Ruhezeiten von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr und geht weiter bis tief in die Nacht, das Mitten in der Woche. Ich muss morgens um 5 Aufstehen und kann die ganze Nacht auf Grund dessen nicht schlafen!
    Es werden Türen geknallt und es gibt auch Tage, wo die Musik-Anlage von morgens bis abends durchläuft, ohne Pausen!
    Des Weiteren funktioniert die Sprechanlage nicht mehr und auch die neuen Nachbarn direkt über mir, scheinen die Hausordnung nicht zu kennen, oder gar nicht kennen wollen.

    Ich bitte Sie daher um eine Lösung dieses Problems.



    Mit freundlichen Grüßen




    Miete kürzen würde ich nicht reinschreiben.
    ERstmal das Schreiben abwarten ob sich was ändert und ggf. ein zweites schreiben aufsetzen nach 14 Tagen dass es sich nicht gebessert hat und dann mit "Konsequenzen drohen"
     
  6. 11. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    Ich erlaube mir einmal, die Satzkonstruktionen und ein bisschen den Sinn zu umschreiben, da ich das Geschriebene als nicht besonders gutes Deutsch interpretieren möchte.

    Beschwerde wegen Verletzung der Hausordnung (Lärmbelästigung)

    Seher geehrter XYZ, (name reinschreiben oder Damen und Herren)


    mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie um Sie auf die enorme Lärmbelästigung in ihrem Wohnhaus, in der xyz-straße, aufmerksam zu machen.

    Seit nun über einem Jahr residiere ich in Ihrem Wohnhaus und bin seit dem Tag des Einzuges schlichtweg unzufrieden mit der Wohnsituation. (diesen Satz würde ich evtl weglassen, denn sonst kommt es zu übertrieben rüber, als wenn du überempfindlich wärst, und überall wo jemand hustet stört es dich. aber das überlasse ich dir)
    Mein direkter Nachbar rechts neben meiner Wohnungstüre beachtet die Ruhezeiten in keinster Weise. (Alkoholisiert würde ich hier lieber weglassen, das sind Unterstellungen die man nicht aufstellen muss, da du sie am ende nur beweisen müsstest, das kannst du aber nicht, da du nicht mit ihm zusammen wohnst, sodass dein Brief wieder unglaubwürdiger herüber kommt) Ich habe bereits versucht auf direktem Wege mit ihm zu sprechen, doch diese Konversationen erzielten keine Besserung der aktuellen Situation.
    Die Lärmbelästigung äußert sich in Türen zuknallen sowie meist noch lauter Musik, die sowohl über die Mittagsruhe, als auch über weit die nächtliche Ruhe ab 22 Uhr hinaus geht. Es gibt Tage, an denen der Lärm bis in die frühen Morgenstunden reicht, etwa 5 bis 6 Uhr. (Das du arbeiten musst und deswegen ruhe brauchst würde ich hier nicht schreiben, da der nachbar sonst meint, am wochenende darf er party machen, weil du da nich arbeitest und auch nich schlafen brauchst. er hält sich einfach nicht an die regeln fertig aus)

    Da kein Namensschild an seiner Türe angebracht ist und auch der zwischenmenschliche Part in der Nachbarbeziehung fehlt, kann ich Ihnen leider nicht seinen Namen mitteilen, lediglich, dass seine Wohnung von der Straßentüre aus die Treppe hoch und dann links ist.

    Desweiteren lebt eine Familie/ein Mann/ein Paar (was bei dir zutrifft) seit einiger Zeit direkt über mir, dass sich ebenfalls nicht an die Hausordnung im Punkt Lärmbelästigung hält. Auch hier sind nächtliche Ruhestörungen zu vernehmen, die sich ebenfalls in Türen knallen sowie lautes Getrampel äußern.

    Die Sprechanlage würde ich entweder wann anders einmal zur Sprache bringen oder telefonisch, sie hier noch mit reinzubringen macht keinen Sinn, da es a) nichts mit dem Sachverhalt der Lärmbelästigung zu tun hat und b) der Vermieter die Sprechanlage reparieren könnte und dann sagen kann, er hat doch auf denen Brief hin gehandelt.


    Ich bitte Sie daher um eine Lösung dieses Problems.



    Mit freundlichen Grüßen
    ________________________________________________________
    bzw den Brief nochmal im ganzen:





    Beschwerde wegen Verletzung der Hausordnung (Lärmbelästigung)

    Seher geehrter XYZ, (name reinschreiben oder Damen und Herren)


    mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie um Sie auf die enorme Lärmbelästigung in ihrem Wohnhaus, in der xyz-straße, aufmerksam zu machen.

    Seit nun über einem Jahr residiere ich in Ihrem Wohnhaus und bin seit dem Tag des Einzuges schlichtweg unzufrieden mit der Wohnsituation.
    Mein direkter Nachbar rechts neben meiner Wohnungstüre beachtet die Ruhezeiten in keinster Weise. Ich habe bereits versucht auf direktem Wege mit ihm zu sprechen, doch diese Konversationen erzielten keine Besserung der aktuellen Situation.
    Die Lärmbelästigung äußert sich in Türen zuknallen sowie meist noch lauter Musik, die sowohl über die Mittagsruhe, als auch weit über die nächtliche Ruhe, die ab 22 Uhr gilt, hinaus geht. Es gibt Tage, an denen der Lärm bis in die frühen Morgenstunden reicht, etwa 5 bis 6 Uhr.

    Da kein Namensschild an seiner Türe angebracht ist und auch der zwischenmenschliche Part in der Nachbarbeziehung fehlt, kann ich Ihnen leider nicht seinen Namen mitteilen, lediglich, dass seine Wohnung von der Straßentüre aus die Treppe hoch und dann links ist.

    Desweiteren lebt eine Familie/ein Mann/ein Paar (was bei dir zutrifft) seit einiger Zeit direkt über mir, dass sich ebenfalls nicht an die Hausordnung im Punkt Lärmbelästigung hält. Auch hier sind nächtliche Ruhestörungen zu vernehmen, die sich ebenfalls in Türen knallen sowie lautes Getrampel äußern.


    Ich bitte Sie daher um eine Lösung dieses Problems.



    Mit freundlichen Grüßen



    __________________________________--

    habe den text im ganzen nochmal ein wenig verfeinert hoffe du kannst damit was anfangen
     
  7. 12. Dezember 2009
    AW: Beschwerde an Vermieter wegen Lärm usw.

    Perfekt danke dir, werde ihn verwenden
     
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