Urlaub planen im Betrieb

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Wikinger, 13. Dezember 2009 .

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  1. 13. Dezember 2009
    tag. bei mir in meinem betrieb ist es so dass urlaub erst 2 wochen vor antritt eingereichten werden kann.
    nun meine frage.. ich möchte mit meiner freundinn nach norwegen, dass muss gebucht reserviert usw werden da reichen mir 2 wochen nicht.
    gibt es kein arbeitsgesetz wo urlaub geregelt ist ?
    also ich möchte ja nichts buchen und dann sagt man mir ohhh geht doch nicht.. oder wenn jemand krank wird dass ich dann doch da bleiben muss... ist das iwo geregelt?
     
  2. 13. Dezember 2009
    AW: Urlaub planen im Betrieb

    sag denen das doch so. im normalfall lässt sich das regeln. Wer plant denn immer nur so kurzfristig? das geht doch net!?

    Haste mal kollegen gefragt wie die das gemacht haben?

    Ich würd den Urlaub schon vorher einreichen und abwarten. Wenn die sagen JO GEHT KLAR, würd ich mir das absiegeln lassen. Denn dann müssen die dafür zahlen.

    Aber wennses net machen is ja blöde.. Man muss ja planen können?
     
  3. 13. Dezember 2009
    AW: Urlaub planen im Betrieb

    Habe kein gesetz gefunden, wo für den Arbeitgeber spricht- im sinne der (Frühestens ) 2 Wochen Frist.

    Überall steht nur das mit dem Spätestens am 31.März. Folgejahr

    Ist diese Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag aufgeführt ???
    Wenn ja denke ich liegt es am ermessen des Arbeitgebers dir den Urlaub Monate vorher zu genehmigen.

    Und wenn es ein *****loch ist, kann er dir den Urlaub sogar kurz vorher streichen.
    Wenn es die Betrieblichen umstände nicht anders zulassen.

    Also bleibt nur :
    Den Vertrag durchlesen und den Cheffe ganz höfflich :bulle: Fragen. :]
     
  4. 13. Dezember 2009
    AW: Urlaub planen im Betrieb

    Sprich mal mit deinem Chef im Voraus, eine gesetzliche Festlegung ist mir persönlich aber nicht bekannt! Ich denke mal das jeder Chef relativ kulant ist, wenn er weiß, dass es in Urlaub (mit der Freundin geht) - schildere ihm dein Problem, er wird es verstehen!

    greets
     
  5. 13. Dezember 2009
    AW: Urlaub planen im Betrieb

    Also ich kenne kein Gesetzt das sowas besagt. Es ist lediglich Geregelt das jeder Anspruch auf Urlaub hat.

    Aber wie schon erwähnt würde ich mal deinen Chef fragen ob das schon vorher mit dem Einreichen möglich ist!

    Und wenn nicht einfach mal mit einem Kollegen sprechen ob der in der Zeit wo du in den Urlaub fahren willst in der Firma ist. Es ist ja häufig so das man sich mit seinen Kollegen absprechen muss damit nicht alle zur gleichen Zeit Urlaub haben!
     
  6. 14. Dezember 2009
    AW: Urlaub planen im Betrieb

    Eine Frist, bis wann der Urlaubsantrag eingereicht werden muss, ist (meines Wissens nach) nicht gesetzlich festgelegt. Das variiert von Unternehmen zu Unternehmen (sogar von Abteilung zu Abteilung). In meiner Abteilung z.B. gibt es keine Frist.

    das konnte mir google ausspucken:

    Urlaubsplanung, Urlaub - Planung

    Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Aus diesem Grund können in größeren Firmen auch sog. Werksferien angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann sich keineswegs selbst beurlauben. Tut er dies, "spielt" er mit einer fristlosen Kündigung.

    Ist der Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem es keine Werksferien gibt, so hat der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers grundsätzlich zu berücksichtigen und hat ihm in der Regel auch nachzukommen. Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Dem Urlaubswunsch können dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers, der unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient. Ersteres ist z.B. der Fall, wenn die besondere Auftragslage es notwendig macht, dass der Arbeitnehmer weiterarbeitet.
    Muss der Arbeitnehmer deswegen jedoch eine Urlaubsreise stornieren, so muss der Arbeitgeber die anfallenden Stornierungskosten tragen.
     
  7. Video Script

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