Rechte und Pflichten des Bundestages

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von darkman x, 14. Dezember 2009 .

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  1. 14. Dezember 2009
    Hallo,
    ich interessiere mich gerade für Rechte und Pflichten des Bundestages.

    Rechte
    -Immunität gegen Strafverfolgung. Diese kann vom Bundestag aufgehoben werden.
    -Indemnität für Äußerungen, die ein Abgeordneter im Bundestag tätigt.
    -Zeugnisverweigerungsrecht Die Abgeordneten haben das Recht, gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.

    Pflichten
    Der Abgeordnete hat während einer Sitzung des Parlaments im Gebäude des Bundestags anwesend zu sein. Er muss jedoch nicht im Plenarsaal sitzen, sondern kann sich auch zum Beispiel in seinem Büro aufhalten und arbeiten, da er die Sitzung über das Bundestag-interne Fernsehen verfolgen kann. Bei Fehlen an Sitzungstagen wird die Kostenpauschale gekürzt.

    Ich versteh nicht wirklich die obenstehenden Rechte. Die Pflichten sind klar. Aber gibt es noch weitere Rechte und Pflichten des Bundestages. Meine Suchergebnisse zeigen 0. Vllt habt ihr schon etwas davon mitbekommt. Bei gute Antworten, gibt es BW
     
  2. 15. Dezember 2009
    AW: Rechte und Pflichten des Bundestages

    -Immunität gegen Strafverfolgung. Diese kann vom Bundestag aufgehoben werden

    Sollte relatv klar sein. Das heist dass bis zu einem betimmten punkt keine Strafrechtliche verfolgung durch gefürt wird. Das der Bundestag es aufheben kann soll natürlich verhinder das Irgend ein abgeortneter brand schatzen geht





    -Indemnität für Äußerungen, die ein Abgeordneter im Bundestag tätigt.

    Wos im Bandestag gesagt wird. Kann später nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das ist da zu da um die Redefreiheit zu gewähren




    -Zeugnisverweigerungsrecht Die Abgeordneten haben das Recht, gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.

    So anlieh wie schweige Pflicht „Damit die Informationen ohne bedenken weitergegeben werden können
     
  3. 15. Dezember 2009
    AW: Rechte und Pflichten des Bundestages

    Die Abgeordneten verfügen über drei wesentliche Rechte: Indemnität, Immunität und Zeugnisverweigerungsrecht. Indemnität bedeutet, dass die Abgeordneten für ihr Abstimmungsverhalten nicht belangt werden dürfen. Dieses Recht bleibt auch ohne Mandat weiter bestehen und darf nicht aufgehoben werden. Die Immunität besagt, dass die Abgeordneten für Straftaten während ihrer Amtszeit nicht ohne die Zustimmung des Bundestags belangt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur solange das Mandat Bestand hat. Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt den Abgeordneten die Möglichkeit, Zeugnis über Personen, die ihnen vertrauliche Mitteilungen gemacht haben, zu verweigern.

    Weitere Rechte sind:

    Teilnahmerecht
    Rederecht
    Abstimmungsrecht
    Anfragerecht
    Fraktionsbildungsrecht


    Hier hast du alles schön zusammengefasst.

    Abgeordnete
     
  4. 15. Dezember 2009
    AW: Rechte und Pflichten des Bundestages

    vielen Dank igita. BW gehen an euch beiden raus
     
  5. 16. Dezember 2009
    AW: Rechte und Pflichten des Bundestages

    Sowas kann man in Wikipedia oder auf bundestag.de nachlesen...

    Ein Thread dafür ist unnötig.
     
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