Paragraf 303b

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von knight008, 20. Dezember 2009 .

  1. 20. Dezember 2009
    Hallo,

    bin mal über §303b StGB gestoßen und habe mir mal folgendes Szenario vorgestellt:

    Ich habe alles mit Seiten wie GNAA Last Measure Live! oder blabla is a ♂️♂️ ( nicht anklicken ... !!!) gespammt, die also den Browser abkacken lassen, oder wo man Dinge sieht, die man nicht unbedingt sehen will ( nichts gegen geltendes Recht verstoßendes!).
    Würde ich das im Forum oder im Chat dieser Seite machen, gehen wir davon aus, sie ist kommerziell.

    Wie sieht die rechtliche Lage konkret aus? Sind solche Lapalien nun echt schon strafbar?

    Vielleicht haben wir ja ein paar Fachjuristen hier...?


    Gruß
     
  2. 20. Dezember 2009
    AW: Paragraf 303b



    (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

    3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Wenn dadurch der Server abkackt, oder das Board nicht erreichbar ist wegen dir.
    Dann trifft das zu...

    Bin kein jurist, aber ich denke du könntest dafür belangt werden...
    Da durch das down gehen dieses Board Raid sicherlich umsatz einbußen haben würde...
     
  3. 20. Dezember 2009
    AW: Paragraf 303b

    Ne also gehen wir mal davon aus der Server etc. ist nicht davon betroffen sondern nur die User in einem Chat z.B.
    Ist schon schwierig zu bewerten ...?
     
  4. Video Script

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