Vollständige Version anzeigen : Ebay Gewerbe aufmachen?


stefan
23.12.2009, 16:31
Hallo ich bin zur Zeit noch Schüler und besuche die 13 Jahrgangsstufe eines Gymnasiums.


Ich habe mich vor ein paar Monaten einmal extrem mit ebay beschäftigt und die Presie von ebay.com und ebay.de verglichen. Dabei bin ich auf einige Artikel gestoßen die ich gewinnbringend (5 Euro Gewinn pro Artikel bei Einkaufswert 2 Euro; Verkauf 9 Euro).

Damals habe ich mir 10 Artikel geordert und anch nur 3 Tagen waren alle 10 per Sofortkauf verkauft.

Als privater Vekäufer gehe ich ja wsh dann nciht mehr durch. Wie sieht die Rechtslage aus. Ich muss ja wsh ein Gewerbe gründen. Wieviel kostet dies und wie mache ich das mit der Mehrwertsteuer????

Ich könnte auch einfach als privater Verläufer weiterhin verkaufne und hoffen das mich keiner Pakt. Wie sehen die Chancen da aus und die Strafen???

Eine andere Möglichkeit wäre, dass ich die Artikel mit mehreren Ebay Accounts verkaufe.

Hat jemand ein Tipp, wie ich fortfahren kann??

Vielen Dank schon einmal im vorraus.
Für eine sinnvolle Antwort gibts auf jeden Fall eine Bewertung


greetz
Stefan

Computer101
23.12.2009, 16:33
Steht alles drinnen!

Aus welchem Bundesland kommst du?

http://www.geschaeftsidee.de/gruenderleitfaden/start_17120.html

http://www.gewerbe-anmelden.de/gruendung.htm?gclid=CJ6x4PL97J4CFZKhzAodnSaIMg

http://www.gewerbe-anmeldung.info/gewerbeschein_beantragen.htm

MfG

stefan
23.12.2009, 16:44
ich wohne in Niedersachsen

Computer101
23.12.2009, 16:46
Beatrice hat Recht, in Deutschland ist es sehr einfach, ein Gewerbe anzumelden.
Du kannst auch zugleich mehrere Gewerbe anmelden, das wird alles im selben Gewerbeschein angeführt und kostet auch nur die einmalige Gebühr von 20 Euro.

Jede Änderung (Name, Adresse u.ä.) oder spätere Erweiterung Deines Gewebescheines kostet noch mal die selbe Gebühr.

Du wirst dann nicht nur automatisch bei der Handelskammer angemeldet (von der Du dann Post bekommst), sondern auch bei Deinem zuständigen Finanzamt wird Deinen Gewerbe-Anmeldung gemeldet. Von denen bekommst Du dann ebenfalls Post und musst Formulare ausfüllen, die Deine zukünftigen Steuern betreffen.

Nachdem Du dem Finanzamt das Gewünschte geschickt hast, bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt, die Du ebenfalls per Post erhältst.
Rechnungen darfst Du erst schreiben, wenn Du diese Steuernummer hast, denn sie muß in Deiner Rechnung stehen.
Manchmal kann es ein paar Wochen dauern, bis Du Deine Nummer bekommst. Wenn DU allerdings schon vorher eine Rechnung schreiben willst oder musst, kannst Du allerdings auch beim FA freundlich nachfragen, ob die schon eine Nummer für Dich haben, denn Du brauchst sie schon dringend. Die sagen Dir Deine - wenn schon vorhandene Nummer - dann auch am Telefon.

Wie Beatrice ebenfalls geschrieben hat ist aber zuallererst wirklich die Frage, ob Du für Deine selbständige Tätigkeit überhaupt einen Gewerbeschein brauchst.
Die Unterscheidung von den sogenannten Freien Berufen (die Beatrice aufgezählt hat) zu den Gewerben ist vor allem eine steuerliche. Erstere werden zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% und letztere mit 19% ausgewiesen.

Für Telefonmarketing z.b. brauchst Du einen Gewerbeschein. Manchmal ist es auf den ersten Blick auch etwas komplizierter. Du brauchst z.B. einen, wenn Du eine Werbeagentur eröffnest. Wenn Du aber Grafik-Designer bist und Deinen Beruf mit einem entsprechend künstlerischen Anspruch ausübst (entweder ensprechende schulische Qualifikation oder Anerkennung als Künstler durch die Künstlersozialkasse), brauchst Du keinen.

ql (http://nachbarschaft.immobilienscout24.de/de/thema/gewerbe-anmelden-wie-und-wo-,20311.html)

Dem ist nichts hinzuzufügen ;)

L4Z0R
23.12.2009, 18:09
Zur Anmeldung hast du jetzt genug Informationen...

Zum Thema MWST:
Bleibst du mit deinem Umsatz vorraussichtlich unter 17500€ kannst du die Besteuerung der Kleinunternehmer nach §19 UStG benatragen.
Dadurch brauchst du keine USt-voranmeldungen bzw erklärungen abzugeben. du hast keinen VoSt Abzug, brauchst aber auch keine Ust abzuführen. Sie ist für dich dann einfach betriebseinnnahme bzw ausgabe...

Beachte auch dass es sich um steuerbare Einfuhren handelt, dementsprechend hast du die EUSt (und die Zollgebühren) zu tragen, die bei deinem ersten Testkauf vermutlich nicht angefallen sind...

stefan
24.12.2009, 08:25
und wenn ich das einfach als privater verkäufer verkaufe oder mit mehrerer accounts. was können wir strafen folgen?

ative
24.12.2009, 12:08
und wenn ich das einfach als privater verkäufer verkaufe oder mit mehrerer accounts. was können wir strafen folgen?

Das geht dann in den Tatbestand, der Steuerhinterziehung!

Das beste ist, du setzt dich mal mit einen Steuerberater in Verbindung, und schilderst dem das, der kann dir genau sagen, was am bestn un einfachsten ist;)

vllt hast du ja so jemanden in deinem Umfeld?!

nemesis-return
24.12.2009, 12:27
Denk aber auch dran, das wenn du Gewerblich dich bei ebay rumtreibst
rückgaberecht einräumen musst und garantie geben musst

L4Z0R
25.12.2009, 19:02
Denk aber auch dran, das wenn du Gewerblich dich bei ebay rumtreibst
rückgaberecht einräumen musst und garantie geben musst

Nichts mit Garantie...
2 jahre "Gewährleistung" bei neuen Artikeln...bei gebrauchten bis auf 1 jahr zu verkürzen

Frankie00rz
26.12.2009, 10:10
mein bekannter hat es immer über mehrere ebay accounts gemacht , was bei einem warenvollumen von 200 Artikeln im monat schon sehr aufwändig ist , sowie jeder account muss andere beschreibungen und bilder haben , legal würde ich es dir schon eher empfehlen , so bist du auf der sicheren seite und musst aber natürlich schön steuern zahlen und deine gewinne knapp kalkulieren , da wir von ebay reden , wo jeden tag neue noch günstigere verkäufer hinzukommen.

tada
08.01.2010, 09:17
Mal ne Zwischenfrage, werde die zwar noch mit meinen Eltern oder vllt. deren Steuerberater
klären aber mal grundsätzlich....

Wenn meine Eltern schon ein Gewerbe haben, das grundsätzlich damit nichts zu tun hat,
könnten sie mich trotzdem auf 400 Euro Basis anstellen so dass ich darüber meine Tätigkeit
auf Ebay ausüben könnte?

mfg

Wardriver
10.01.2010, 20:23
Wenn meine Eltern schon ein Gewerbe haben, das grundsätzlich damit nichts zu tun hat,
könnten sie mich trotzdem auf 400 Euro Basis anstellen so dass ich darüber meine Tätigkeit
auf Ebay ausüben könnte?

mfg

ja, müssen nur in der gewerbeanmeldung Handel nachtragen.

Diversity
27.01.2010, 12:02
Dir sollte klar sein, dass deine Eltern dann aber noch pauschal Abgaben für dich zahlen müssen. Ein Hunderter wird das mindestens sein...

raid-rush
27.01.2010, 12:02
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