Vollständige Version anzeigen : Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet


Tschonny
06.01.2010, 16:08
Hallo

Habe bei einem Onlinehändler eine Maus gekauft, die dann schlussendlich kaputt ging. Der Laser spinnte oder irgend so was.
Auf jeden Fall hab ich die eingeschickt, 1.5 Monate gewartet und dann bekam ich ein Mail zurück, sie könne nicht repariert werden ich bekomme das Geld in Form einer Gutschrift zurück. Kein Problem, weil ich dort eh viel bestelle.
ABER: Ich habe für die Maus 51 Franken bezahlt und habe lediglicht 21 Franken als Gutschrift erhalten, denn das sei bei der Firma der Tagespreis.

Jetzt habe ich ja eigentlich Verlust gemacht? Ist das rechtens?

Ich lebe in der Schweiz, also nur falls das Recht hier anders wär.

Greez Tschonny

DasBoeseLebt
06.01.2010, 16:11
Ich war heute in einem Elektroladen beim Kundenservice, um eine Anlage abzuholen.
Vor mir war ein Typ, welcher sein Notebook zur Reparatur gegeben hatte.

Ersatzteil war nicht da und Acer hat ihm angeboten
1) Aufs Teil warten
2) Den Zeitwert zurückzuerstatten

Er entschied sich für den Zeitwert, welcher für sein Gerät nurnoch 500€ beträgt, als neu 1000€. Immerhin 2 Jahre alt.


Also hier wird das auch so gemacht (DE) - je nach Anbieter, ...aber mehr weiß ich darüber auch nicht.

Tschonny
07.01.2010, 13:19
Thx hast ne BW.

Hat keiner hier ne Ahnung? Eine neue Maus wurde mir nicht angeboten. Ausserdem war sie 11 Monate alt beim Einschicken. Nur so als Details

Skelletor
07.01.2010, 14:19
…Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!

Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen. Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.

Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.

Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.

Das Urteil im Volltext unter: http://www.rechtsanwalt-deutschland.at

Pressemeldung eingestellt von Jörg Reich - http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Datum: April 2008


2 sekunden google oO

zur schweiz direkt hab ich nichts gefunden

Tschonny
07.01.2010, 14:42
2 sekunden google oO

zur schweiz direkt hab ich nichts gefunden

Das ist ja auch das Problem :cool:
Die Schweiz ist auch nicht in der EU.
Drum hab ich gefragt :D
Trotzdem danke

sash
15.01.2010, 17:26
Thx hast ne BW.

Hat keiner hier ne Ahnung? Eine neue Maus wurde mir nicht angeboten. Ausserdem war sie 11 Monate alt beim Einschicken. Nur so als Details

Du widersprichst Dir hier leider. Du hast doch gesagt, dass die Dir den Tagespreis erstatten. Also bieten die Dir ja praktisch ne neue, gleichwertige Maus an. Ich würde natürlich verlangen, dass Du die Maus versandkostenfrei bekommst, dann ist die Sache doch schon geklärt.

Allgemein müssen Sie Dir, da es die Maus ja noch gibt, ein Tauschgerät zur Verfügung stellen und dürfen Dich nicht einfach mit ner Gutschrift abspeisen.

Also ich würde auf ein Tauschgerät bestehen. Oder eben Gutschrift für den Tagespreis, diesselbe Maus aber dann versandkostenfrei zustellen lassen (hat noch den Vorteil, dass die Garantie wieder von vorn beginnt).

amlatzdf
20.01.2010, 19:54
...hab bisher immer den Preis den ich auch bezahlt habe zurück erstattet bekommen.

raid-rush
20.01.2010, 19:54
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