#1 8. Januar 2010 Hallo zusammen, reicht es bei einem Lohnsteuerausgleich auch nur den Kontoauszug anzugeben für einen Posten, den ich als Ausgabe angebe? Weil ich finde absolut die Rechnung zu dem gekauften Objekt nicht mehr. Cheers + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Januar 2010 AW: Lohnsteuerausgleich Du kannst es probieren, das hängt dann vom Sachbearbeiter ab, und bei dem Wohl von der Höhe der Aufwenungen, seiner Tagesform und Aufmerksamkeit Allerdings ist es ja so, dass man anhand vom Kto-Auszug nicht sieht ob es sich überhaupt um Aufwendungen i.S.d §9 EStG (Werbungskosten) handelt. Es könnten Kosten der privaten Lebensführung sein, oder Kosten die du nur für jemanden übernommen hast. + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Januar 2010 AW: Lohnsteuerausgleich Reicht nicht aus. Das steht in denen ihren Vorschriften dass du einen Beleg mit ausgewiesener Mwst haben musst. + Multi-Zitat Zitieren
#4 13. Januar 2010 AW: Lohnsteuerausgleich Einfach mal mit reinschreiben. Zur Not will er die Rechnung haben und du schreibst ihm halt, dass du die nicht mehr findest. Wenn es aber nur so eine 20€ Rechnung ist, dann stellt das in der Regel sowieso kein Problem dar. Ist zumindest meine Erfahrung. + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. Januar 2010 AW: Lohnsteuerausgleich Geh doch mit dem Kontoauszug dorthin, wo Du das Ding gekauft hast. Vielleicht stellen die Dir nochmal ne Rechnung aus. + Multi-Zitat Zitieren
#6 17. Januar 2010 AW: Lohnsteuerausgleich Du sprichst von etwas ganz anderem. Die ausgewiesene MwSt ist für den Vorsteuerabzug nötig, hat nichts mit ESt (LSt) zu tun. + Multi-Zitat Zitieren